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Kurabgabe in Wustrow (Fischland): was Gastgeber 2026 erheben.

Wustrow (Fischland) erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 45,50 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Reisezeit A 7 45,50 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Reisezeit A: 1. Mai bis 30. September; Reisezeit B: 1. Oktober bis 30. April.
Wer Reisezeit A Reisezeit B
Erwachsene 2,60 € 1,30 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 6 bis 17 Jahre 1,30 € 0,60 €

Quelle: Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Wustrow (Kurabgabensatzung) vom 03.11.2025, gilt ab 1. Januar 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Wustrow (Fischland)

Wie hoch ist die Kurtaxe in Wustrow (Fischland)?

Reisezeit A (1. Mai bis 30. September): 2,60 € je Erwachsenem und Nacht; Reisezeit B (1. Oktober bis 30. April): 1,30 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Wustrow (Fischland) Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,30 € (Reisezeit A) und 0,60 € (Reisezeit B).

Wer ist in Wustrow (Fischland) von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer in Wustrow arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd, auch bei beruflich veranlasster Teilnahme an Tagungen und Seminaren.

Was muss ich als Gastgeber in Wustrow (Fischland) tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den gesamten Aufenthalt ein und führt sie an die Kurverwaltung ab; dafür haftest du. Abgeführt wird bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat. Gäste meldest du im elektronischen Melde- und Abrechnungssystem der Kurverwaltung.

Was gilt in Wustrow (Fischland) sonst noch?

Familienregel: Jede 5. und weitere Person einer Familie ist befreit, das heißt ab dem 3. Kind. Die Pflicht, einen Meldeschein auszufüllen, gilt auch für befreite Gäste. Den ermäßigten Satz zahlen auch Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr (mit Studentenausweis) sowie Menschen mit einer Behinderung von 80 % und ihre Begleitpersonen; das Merkzeichen B für ständige Begleitung muss im Ausweis stehen. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für 58,60 € pro Person, die Zweitwohnungsinhaber zahlen müssen. Bei vorzeitiger Abreise wird die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet, gegen Rückgabe der Kurkarte.

Muss ich meine Ferienwohnung in Wustrow (Fischland) registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Wustrow (Fischland) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Reisezeit A, 2,60 €: „Reisezeit A vom 01.05. bis 30.09. des Jahres 2,60 Euro,“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Wustrow (Kurabgabensatzung) vom 03.11.2025) Kinder unter 6 Jahren, Reisezeit A, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Wustrow (Kurabgabensatzung) vom 03.11.2025) Kinder 6 bis 17 Jahre, Reisezeit A, 1,30 €: „Reisezeit A vom 01.05. bis 30.09. des Jahres 2,60 Euro, ermäßigt 1,30 Euro“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Wustrow (Kurabgabensatzung) vom 03.11.2025) Kinder 6 bis 17 Jahre, Altersgrenze: „Für Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Wustrow (Kurabgabensatzung) vom 03.11.2025) Erwachsene, Reisezeit B, 1,30 €: „Reisezeit B vom 01.10. bis 30.04. des Jahres 1,30 Euro,“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Wustrow (Kurabgabensatzung) vom 03.11.2025) Kinder unter 6 Jahren, Reisezeit B, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Wustrow (Kurabgabensatzung) vom 03.11.2025) Kinder 6 bis 17 Jahre, Reisezeit B, 0,60 €: „Reisezeit B vom 01.10. bis 30.04. des Jahres 1,30 Euro, ermäßigt 0,60 Euro“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Wustrow (Kurabgabensatzung) vom 03.11.2025) Je Nacht: „Der An- und der Abreisetag werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Wustrow (Kurabgabensatzung) vom 03.11.2025)