Kurabgabe in Zingst: was Gastgeber 2026 erheben.
Zingst erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 52,50 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 14 Jahre | 1,50 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 10.07.2025, Lesefassung der Gemeinde, gilt ab 1. Januar 2026 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Zingst als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergungsbereich bis zu 9 Betten, 18,00 € je Gästebett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 72,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
18,00 € je Gästebett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergungsbereich bis zu 9 Betten | 18,00 € je Gästebett |
| Beherbergungsbereich ab 10 Betten | 27,00 € je Gästebett |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Kurtaxe in Zingst
Wie hoch ist die Kurtaxe in Zingst?
3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Zingst Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 1,50 € und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Zingst von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, Begleitpersonen von Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und Merkzeichen B, Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 zahlen gegen Ausweis 50 % und Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und nicht zur Erholung im Ort sind.
Was muss ich als Gastgeber in Zingst tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe am Tag der Ankunft ein und händigt die Gästekarten aus. Abgeführt wird unbar bis zum dritten Werktag des Monats nach der Einziehung. Gemeldet wird online über das elektronische Gästekartensystem des Zingster Fremdenverkehrsbetriebs; den Papierbogen gibt es nur auf Antrag bei unbilliger Härte.
Was gilt in Zingst sonst noch?
Im Satz für Übernachtungsgäste sind 0,14 € für das Mobilitätsangebot enthalten. Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahresgästekarte kaufen: 84,00 € für Vollzahler, 42,00 € für Minderjährige ab 6 Jahren. Befreiungen und Ermäßigungen darfst du als Vermieter nicht ohne Anweisung des Zingster Fremdenverkehrsbetriebs gewähren.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Zingst für Vermieter?
Beherbergungsbereich bis zu 9 Betten: 18,00 € je Gästebett im Jahr, bei 4 Gästebetten 72,00 €. Beherbergungsbereich ab 10 Betten: 27,00 € je Gästebett im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Zingst die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du als Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder Ferienzimmern, auch wenn du kein Gewerbe anmelden musst.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Bis zum 30. November jedes Jahres teilst du der Kur- und Tourismus GmbH Zingst mit, was sie für die Berechnung des Folgejahres braucht, spätestens bei Inbetriebnahme. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Gezählt werden die Gästebetten, die am 1. Januar eines Jahres vorhanden sind. Für jede Aufbettungsmöglichkeit kommen 5,00 € im Jahr dazu; Kinderbetten sind frei. Als Aufbettungsmöglichkeiten gelten Schlafsessel, Doppelliegen, Schlafcouch sowie Behelfs- und Campingliegen. Die Abgabe fällt unabhängig davon an, ob du ganzjährig vermieten kannst. Fängst du nach dem 1. August mit der Vermietung an, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden. Eine nebenberufliche Tätigkeit, die eine Person mit weniger als 5 Wochenstunden ausübt, ist abgabefrei. Den Bescheid erlässt der Zingster Fremdenverkehrsbetrieb als Eigenbetrieb der Gemeinde.
Muss ich meine Ferienwohnung in Zingst registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Zingst steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,00 €: „a) für Übernachtungsgäste 3,00 EUR“ (Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 10.07.2025, Lesefassung der Gemeinde) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 10.07.2025, Lesefassung der Gemeinde) Kinder 6 bis 14 Jahre, 1,50 €: „Minderjährigen ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres wird die Kurabgabe um 50 von Hundert ermäßigt.“ (Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 10.07.2025, Lesefassung der Gemeinde) Je Nacht: „Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthalts tageweise berechnet. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden als ein Tag berechnet.“ (Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 10.07.2025, Lesefassung der Gemeinde) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „sonstige Personen, die Kurgäste und Erholungssuchende gegen ein Entgelt beherbergen, einschließlich Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern, auch die, die der Gewerbeanmeldungspflicht nicht unterliegen“ (Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 29.01.2016, Lesefassung Stand 04.11.2016) Beherbergungsbereich bis zu 9 Betten: „im Beherbergungsbereich bis zu 9 Betten je Gästebett 18,00 EUR“ (Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 29.01.2016, Lesefassung Stand 04.11.2016) Beherbergungsbereich ab 10 Betten: „im Beherbergungsbereich ab 10 Betten je Gästebett 27,00 EUR“ (Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 29.01.2016, Lesefassung Stand 04.11.2016)