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Kurabgabe in Prerow: was Gastgeber 2026 erheben.

Prerow erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 60,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumTageBetrag
Ganzjährig 8 60,00 €

An- und Abreisetag zählen beide.

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 6 Jahren 2,50 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Prerow (Kurabgabensatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2025, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Prerow als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter, 22,50 € je Fremdenbett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 90,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

22,50 € je Fremdenbett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter 22,50 € je Fremdenbett

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Prerow

Wie hoch ist die Kurtaxe in Prerow?

2,50 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.

Zahlen Kinder in Prerow Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und ab 6 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Prerow von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre Begleitpersonen, wenn das Merkzeichen B im Ausweis steht.

Was muss ich als Gastgeber in Prerow tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie am Tag der Ankunft und zieht die Kurabgabe für den gesamten geplanten Aufenthalt ein. Abgeführt wird bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat. Gemeldet und abgerechnet wird über das elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem des Kurbetriebs; auf Antrag befreit der Kurbetrieb bei unbilliger Härte.

Was gilt in Prerow sonst noch?

Der Satz enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Auf Antrag und gegen Nachweis zahlen Schüler, Studenten im Direktstudium, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 70 die Hälfte. Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 90,00 € zahlen; Eigentümer von Zweitwohnungen müssen sie zahlen.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Prerow für Vermieter?

Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: 22,50 € je Fremdenbett im Jahr, bei 4 Fremdenbetten 90,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Prerow die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Prerow unmittelbar oder mittelbar Vorteile bringt.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Den Beginn deiner Vermietung teilst du dem Kurbetrieb unverzüglich mit, Änderungen zeigst du ihm bis zum 31. Oktober jedes Jahres an. Fällig ist die Abgabe 30 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids; bei mehr als 100 € kannst du Ratenzahlung beantragen. Bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern werden die Fremdenbetten gezählt, die bis zum 1. Juli jedes Jahres vorhanden sind und gegen Entgelt zur Beherbergung bereitgehalten werden. Die Anlage der Satzung führt auch die Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements und -häusern sowie von Gästezimmern auf. Fängst du nach dem 1. Juli mit der Vermietung an oder hörst du vor dem 1. Juli auf, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden. Eine nebenberufliche Tätigkeit, die eine Person mit weniger als 5 Wochenstunden ausübt, ist abgabefrei. Die Gemeinde zieht die Abgabe über ihren Kur- und Tourismusbetrieb ein. Du zahlst die Abgabe für jeden Betrieb gesondert, wenn du aus mehreren Betrieben oder Tätigkeiten Vorteile ziehst. Den Bescheid erlässt das Amt Darß/Fischland für die Gemeinde.

Muss ich meine Ferienwohnung in Prerow registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Prerow steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,50 €: „Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag ganzjährig 2,50 Euro.“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Prerow (Kurabgabensatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2025) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Prerow (Kurabgabensatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2025) Zählweise: „Der An- und der Abreisetag werden als jeweils ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Prerow (Kurabgabensatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2025) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Vorteile (unmittelbar oder mittelbar) geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Prerow, Nr. 88/23, in der Fassung der 2. Änderung vom 21.12.2023) Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: „a) in den Fällen des § 3 Abs. 1a) 22,50 €/Bett“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Prerow, Nr. 88/23, in der Fassung der 2. Änderung vom 21.12.2023)