Kurabgabe in Born a. Darß: was Gastgeber 2026 erheben.
Born a. Darß erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 60,40 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Tage | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 8 | 60,40 € |
An- und Abreisetag zählen beide.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,85 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,85 € |
Quelle: Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Born a. Darß (Kurabgabensatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.10.2025, gilt ab 1. Januar 2026 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Born a. Darß als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter, 36,09 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 144,36 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
36,09 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter | 36,09 € je Bett |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee, Lancken-Granitz.
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Fragen zur Kurtaxe in Born a. Darß
Wie hoch ist die Kurtaxe in Born a. Darß?
2,85 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.
Zahlen Kinder in Born a. Darß Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,85 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Born a. Darß von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Schwerstbehinderte mit einer Behinderung von 100 % und ihre Begleitpersonen; das Merkzeichen B für ständige Begleitung muss im Behindertenausweis stehen, Nahe Verwandte von Einwohnern mit Hauptwohnung in Born, die sich für Familienfeiern, Jubiläen oder Beisetzungen unentgeltlich bei ihnen aufhalten, Wer in Born arbeitet (auch bei beruflich veranlasster Teilnahme an Tagungen, Seminaren oder Lehrgängen) oder in einem Ausbildungsverhältnis steht, gilt nicht als ortsfremd und Wer in Born einen Kleingarten bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht.
Was muss ich als Gastgeber in Born a. Darß tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt ein und führt sie an die Kurverwaltung ab. Abgeführt wird bis zum 5. des Folgemonats. Gäste meldest du am Tag der Ankunft.
Was gilt in Born a. Darß sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und bestimmten Merkzeichen (AG, BL, B oder H) bekommen auf Antrag 0,50 Euro Ermäßigung. Die Jahreskurkarte kostet 80,00 Euro ab 16 Jahren und 51,80 Euro für Kinder von 6 bis unter 16 Jahren. Wer eine Wohnungseinheit besitzt (nach § 2 Abs. 2 Satz 1 der Satzung), muss eine Jahreskurabgabe zahlen; das gilt auch für ortsfremde Eigentümer von Wohnwagen, die länger als 28 Tage bleiben. In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Dafür musst du das elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem der Kurverwaltung nutzen; auf Antrag kann sie dich in Härtefällen davon befreien.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Born a. Darß für Vermieter?
Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: 36,09 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 144,36 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Born a. Darß die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Born wirtschaftliche Vorteile bietet.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Die Aufnahme einer abgabepflichtigen Tätigkeit meldest du der Kurverwaltung sofort, die Angaben zur Berechnung machst du auf Anforderung. Fällig ist die Abgabe 30 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids des Amtes Darß/Fischland; bei mehr als 100 € kann auf Antrag Ratenzahlung zugelassen werden. Bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern werden die Fremdenbetten gezählt, die du am 1. Juli jedes Jahres gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst. Die Anlage der Satzung führt auch die Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements und -häusern auf. Die 1. Änderung der Satzung, die den Satz von 36,09 € je Bett festlegt, gilt seit dem 1. Januar 2025. Den Bescheid erlässt das Amt Darß/Fischland für die Gemeinde.
Muss ich meine Ferienwohnung in Born a. Darß registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Born a. Darß steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,85 €: „Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag 2,85 Euro“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Born a. Darß (Kurabgabensatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.10.2025) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Born a. Darß (Kurabgabensatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.10.2025) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,85 €: „Die Kurabgabe beträgt je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je Aufenthaltstag 1,85 Euro“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Born a. Darß (Kurabgabensatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.10.2025) Zählweise: „Der An- und der Abreisetag wird als jeweils ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Born a. Darß (Kurabgabensatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.10.2025) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde wirtschaftliche Vorteile (unmittelbar oder mittelbar) geboten werden.“ (Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Born a. Darß (Beschluss vom 28.12.2021)) Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: „a) in den Fällen des § 3 Abs. 1a) 36,09 €/Bett“ (1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Seebad Born a. Darß vom 19.12.2024)