Kurabgabe in Wieck a. Darß: was Gastgeber 2026 erheben.
Wieck a. Darß erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 57,60 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Tage | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 8 | 57,60 € |
An- und Abreisetag zählen beide.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,85 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,50 € |
Quelle: Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wieck a. Darß (Kurabgabensatzung), Beschluss vom 08.12.2025, gilt ab 1. Januar 2026 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Wieck a. Darß als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zimmer (Vorteilsstufe 4), 45,00 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 180,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
45,00 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zimmer (Vorteilsstufe 4) | 45,00 € je Bett |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee.
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Wieck a. Darß
Wie hoch ist die Kurtaxe in Wieck a. Darß?
2,85 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.
Zahlen Kinder in Wieck a. Darß Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,50 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Wieck a. Darß von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einer Behinderung von 80 % und ihre Begleitpersonen, wenn im Behindertenausweis das Merkzeichen B steht und Wer in Wieck a. Darß arbeitet (auch bei Tagungen und Seminaren), in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd..
Was muss ich als Gastgeber in Wieck a. Darß tun?
Wer Gäste beherbergt, meldet sie am Anreisetag und zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt ein. Abgeführt wird bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat an den Kurbetrieb. Gäste meldest du am Tag der Ankunft.
Was gilt in Wieck a. Darß sonst noch?
Die Kurabgabe enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Jahreskurkarte kostet 80,07 € pro Person. Eine Jahreskurkarte für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kostet 42,14 €. Wer in Wieck a. Darß eine Zweitwohnung hat, zahlt eine Jahreskurabgabe. Auch Tagesgäste ohne Übernachtung zahlen die Kurabgabe, über eine Tageskurkarte. Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Das elektronische Melde- und Abrechnungssystem der Kur- und Tourist GmbH musst du nutzen, außer sie befreit dich auf Antrag.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Wieck a. Darß für Vermieter?
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zimmer (Vorteilsstufe 4): 45,00 € je Bett im Jahr (45,00 € je Vorteilseinheit, eine Vorteilseinheit je Bett), bei 4 Betten 180,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Wieck a. Darß die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Wieck unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Den Beginn deiner Vermietung teilst du der Kur- und Tourist GmbH Darß unverzüglich mit, Änderungen zeigst du ihr unaufgefordert bis zum 15. Juli jedes Jahres an. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Für Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zimmervermieter zählt jedes Fremdenbett, das gegen Entgelt zur Beherbergung bereitgehalten wird, als Vorteilseinheit. Ein Bett zählt mit dem Faktor 1,00 als eine Vorteilseinheit. Die Vermietung von Ferienwohnungen steht im Betriebsartenverzeichnis der Anlage unter Vorteilsstufe 4. Vorteilsstufe 4 zählt mit dem Faktor 100 Prozent, du zahlst also den vollen Satz je Bett. Die Merkmale für deine Einstufung gelten nach den Verhältnissen am 1. Juli eines Jahres. Fängst du nach dem 1. Juli mit der Vermietung an oder hörst du vor dem 1. Juli auf, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden. Eine nebenberufliche Tätigkeit, die eine Person mit weniger als 5 Wochenstunden ausübt, ist abgabefrei. Die Kur- und Tourist GmbH Darß zieht die Abgabe für die Gemeinde ein. Die Abgabepflicht endet erst mit dem Kalenderjahr, in dem du die Vermietung endgültig einstellst; eine Pause zwischen den Saisons gilt nicht als Ende. Den Bescheid erlässt das Amt Darß/Fischland für die Gemeinde.
Muss ich meine Ferienwohnung in Wieck a. Darß registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Wieck a. Darß steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,85 €: „Die Kurabgabe beträgt ganzjährig: pro Person und Aufenthaltstag 2,85 Euro“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wieck a. Darß (Kurabgabensatzung), Beschluss vom 08.12.2025) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bei Nachweis des Lebensalters,“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wieck a. Darß (Kurabgabensatzung), Beschluss vom 08.12.2025) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,50 €: „je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je Aufenthaltstag 1,50 Euro“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wieck a. Darß (Kurabgabensatzung), Beschluss vom 08.12.2025) Zählweise: „Der An- und der Abreisetag werden als jeweils ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wieck a. Darß (Kurabgabensatzung), Beschluss vom 08.12.2025) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie ganz oder teilweise rechtsfähige Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Erhebungsgebiet der Gemeinde Wieck a. Darß unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wieck a. Darß, Nr. 73/23, Beschluss vom 20.12.2023, Lesefassung) Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zimmer (Vorteilsstufe 4): „Realgröße Faktor Bett 1,00“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wieck a. Darß, Nr. 73/23, Beschluss vom 20.12.2023, Lesefassung) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz beträgt 45,00 EUR je Vorteilseinheit.“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wieck a. Darß, Nr. 73/23, Beschluss vom 20.12.2023, Lesefassung)