Kurtaxe in Bad Homburg 2026: bis 3,50 € je Person und Nacht.
Bad Homburg erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag: 3,20 € bis 3,50 € je Erwachsenem und Nacht, je nach Bezirk. Kinder unter 17 Jahren zahlen nichts und ab 17 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 49,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 49,00 € |
Gezählt werden höchstens 8 Wochen innerhalb eines Jahres; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 17 Jahren | 3,50 € |
| Kinder unter 17 Jahren | 0,00 € |
| Ermäßigt: Schwerbeschädigte, Blinde, Körperbehinderte (Erwerbsminderung ab 50 %) | 1,75 € |
| Ermäßigt: Krankenpflegende ohne Einkommen, deren Kur ein Mutterhaus oder -orden zahlt | 1,75 € |
| Ermäßigt: Begleitpersonen von Menschen, die ständige Begleitung brauchen | 1,75 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 17 Jahren | 3,20 € |
| Kinder unter 17 Jahren | 0,00 € |
| Ermäßigt: Schwerbeschädigte, Blinde, Körperbehinderte (Erwerbsminderung ab 50 %) | 1,60 € |
| Ermäßigt: Krankenpflegende ohne Einkommen, deren Kur ein Mutterhaus oder -orden zahlt | 1,60 € |
| Ermäßigt: Begleitpersonen von Menschen, die ständige Begleitung brauchen | 1,60 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Homburg v. d. Höhe vom 22.6.1987 (Ortsrecht 86-2), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2025, Lesefassung „ab März 2025 gültige Fassung“ der Kur- und Kongreß-GmbH, gilt ab 1. März 2025, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Homburg
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Homburg?
Kurbezirk (Der Kurbezirk ist das Gebiet, das § 3 Abs. 2 der Satzung nach Straßenzügen von der Friedberger Straße bis zur Eisenbahntrasse beschreibt, die genannten Straßen auf beiden Seiten): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht. Außenbezirk (Der Außenbezirk ist das übrige Stadtgebiet außerhalb des Kurbezirks): 3,20 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Homburg Kurtaxe?
Kurbezirk: Kinder unter 17 Jahren zahlen nichts und ab 17 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Außenbezirk: Kinder unter 17 Jahren zahlen nichts und ab 17 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Homburg für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren (Kurbezirk): 49,00 € Kurbeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Wer ist in Bad Homburg von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Besucher, die von Bad Homburger Einwohnern in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden, zahlen nichts., Patienten der Bad Homburger Krankenhäuser zahlen nichts., Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres zahlen nichts., Besucher von Jugendherbergen zahlen nichts. und Besucher im Rahmen der Städtepartnerschaft zahlen nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Bad Homburg tun?
Wer Gäste beherbergt und sie melden muss, zieht den Kurbeitrag ein und führt ihn an die Kur- und Kongreß-GmbH ab. Der Kurbeitrag wird 14 Tage nach der Zahlungsaufforderung fällig. Die ausgefüllten Meldeformulare schickst du bis zum 10. des Folgemonats an die Kur- und Kongreß-GmbH.
Was gilt in Bad Homburg sonst noch?
Schwerbeschädigte, Blinde und Körperbehinderte mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 %, bestimmte Krankenpflegende und Begleitpersonen zahlen 50 % des Tagessatzes, wenn sie die Voraussetzungen nachweisen. Du meldest alle beherbergten ortsfremden Personen, auch beitragsfreie, bis zum Ablauf des Tages nach Ankunft oder Abfahrt an beziehungsweise ab. Die Kurkarte stellst du als Vermieter aus. Du haftest für den vollständigen und richtigen Einzug des Kurbeitrages.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Homburg registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Homburg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurbezirk, Gebiet: „Der Kurbezirk umfaßt das Gebiet vom Schnittpunkt der Stadtgrenze mit der Friedberger Straße (Ausgangspunkt) entlang dem Straßenzug Friedberger Straße, Höllsteinstraße, Dietigheimer Straße, Vor dem Untertor, Ritter-von-Marx-Brücke, Schulberg, Louisenstraße, Frankfurter Landstraße bis zur Eisenbahnüberführung, von dort entlang der Eisenbahntrasse bis zur nördlichen Stadtgrenze und von dort an dieser zurück bis zum Ausgangspunkt. Der Kurbezirk umfasst die genannten Straßen auf beiden Seiten.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Homburg v. d. Höhe vom 22.6.1987 (Ortsrecht 86-2), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2025, Lesefassung „ab März 2025 gültige Fassung“ der Kur- und Kongreß-GmbH) Erwachsene, Kurbezirk, 3,50 €: „Der Kurbeitrag beträgt je Person und Aufenthaltstag im Kurbezirk EUR 3,50“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Homburg v. d. Höhe vom 22.6.1987 (Ortsrecht 86-2), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2025, Lesefassung „ab März 2025 gültige Fassung“ der Kur- und Kongreß-GmbH) Kinder unter 17 Jahren, Kurbezirk, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Homburg v. d. Höhe vom 22.6.1987 (Ortsrecht 86-2), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2025, Lesefassung „ab März 2025 gültige Fassung“ der Kur- und Kongreß-GmbH) Außenbezirk, Gebiet: „im übrigen Stadtgebiet (Außenbezirk) EUR 3,20.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Homburg v. d. Höhe vom 22.6.1987 (Ortsrecht 86-2), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2025, Lesefassung „ab März 2025 gültige Fassung“ der Kur- und Kongreß-GmbH) Erwachsene, Außenbezirk, 3,20 €: „im übrigen Stadtgebiet (Außenbezirk) EUR 3,20.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Homburg v. d. Höhe vom 22.6.1987 (Ortsrecht 86-2), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2025, Lesefassung „ab März 2025 gültige Fassung“ der Kur- und Kongreß-GmbH) Kinder unter 17 Jahren, Außenbezirk, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Homburg v. d. Höhe vom 22.6.1987 (Ortsrecht 86-2), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2025, Lesefassung „ab März 2025 gültige Fassung“ der Kur- und Kongreß-GmbH) Ermäßigt: Schwerbeschädigte, Blinde, Körperbehinderte (Erwerbsminderung ab 50 %): „Der Kurbeitrag ermäßigt sich auf 50% des Tagessatzes für a) Schwerbeschädigte, Blinde und Körperbehinderte mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50%,“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Homburg v. d. Höhe vom 22.6.1987 (Ortsrecht 86-2), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2025, Lesefassung „ab März 2025 gültige Fassung“ der Kur- und Kongreß-GmbH) Ermäßigt: Krankenpflegende ohne Einkommen, deren Kur ein Mutterhaus oder -orden zahlt: „Der Kurbeitrag ermäßigt sich auf 50% des Tagessatzes für a) Schwerbeschädigte, Blinde und Körperbehinderte mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50%, b) in der öffentlichen Krankenpflege tätigen Personen ohne Einkommen, denen die Kosten des Kuraufenthaltes von einem Mutterhaus oder -orden ersetzt werden,“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Homburg v. d. Höhe vom 22.6.1987 (Ortsrecht 86-2), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2025, Lesefassung „ab März 2025 gültige Fassung“ der Kur- und Kongreß-GmbH) Ermäßigt: Begleitpersonen von Menschen, die ständige Begleitung brauchen: „Der Kurbeitrag ermäßigt sich auf 50% des Tagessatzes für a) Schwerbeschädigte, Blinde und Körperbehinderte mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50%, b) in der öffentlichen Krankenpflege tätigen Personen ohne Einkommen, denen die Kosten des Kuraufenthaltes von einem Mutterhaus oder -orden ersetzt werden, c) Begleitpersonen von Schwerbeschädigten, Körperbehinderten, Blinden und Kranken, die auf eine ständige Begleitung angewiesen sind, sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung durch eine amtsärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Homburg v. d. Höhe vom 22.6.1987 (Ortsrecht 86-2), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2025, Lesefassung „ab März 2025 gültige Fassung“ der Kur- und Kongreß-GmbH) Je Nacht: „Der Anreisetag und der Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Homburg v. d. Höhe vom 22.6.1987 (Ortsrecht 86-2), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2025, Lesefassung „ab März 2025 gültige Fassung“ der Kur- und Kongreß-GmbH) Höchstens 56: „Der Kurbeitrag wird bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von 8 Wochen innerhalb eines Jahres erhoben.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Homburg v. d. Höhe vom 22.6.1987 (Ortsrecht 86-2), zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.02.2025, Lesefassung „ab März 2025 gültige Fassung“ der Kur- und Kongreß-GmbH)