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Kurtaxe in Wiesbaden 2026: 5,00 € je Person und Nacht.

Wiesbaden erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag: 5,00 € je Erwachsenem und Nacht. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 105,00 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 105,00 €

Gezählt werden höchstens 30 Tage im Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 5,00 €
Ermäßigt: Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis 2,50 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (Kurbeitragssatzung) vom 21. März 2024, Fassung „gültig ab 27.03.2024“, Landeshauptstadt Wiesbaden, gilt ab 27. März 2024 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Die Sätze als Text

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Wiesbaden

Wie hoch ist die Kurtaxe in Wiesbaden?

5,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Wiesbaden für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren, das den Satz für Erwachsene zahlt: 105,00 € Kurbeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Wiesbaden von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer in Wiesbaden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist, zahlt keinen Kurbeitrag., Minderjährige zahlen keinen Kurbeitrag, denn er wird nur von volljährigen Gästen erhoben., Wer als Hausbesuch bei jemandem mit Hauptwohnung in Wiesbaden unentgeltlich aufgenommen wird, ist befreit., Patienten in Krankenhäusern sind befreit., Schülerinnen, Schüler und Studierende auf Klassen- oder Studienfahrten sind befreit., Begleitpersonen von Schwerbeschädigten, Körperbehinderten, Blinden und Kranken, die auf ständige Begleitung angewiesen sind, sind befreit, wenn eine ärztliche Bescheinigung das belegt., Schülerinnen und Schüler im Blockunterricht von Berufsschulen sind befreit., Teilnehmer an Freizeiten, Fahrten, Lagern, Tagungen, Lehrgängen und Kursen anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sind für deren Dauer befreit., Wer im Bundesfreiwilligendienst Dienst tut oder an dessen Seminaren und Lehrgängen teilnimmt, ist für deren Dauer befreit., Wer im Jugendfreiwilligendienst Dienst tut oder an dessen Seminaren und Lehrgängen teilnimmt, ist für deren Dauer befreit., Wer jünger als 21 ist und an Veranstaltungen zur politischen Bildung anerkannter Träger teilnimmt, ist für deren Dauer befreit. und Auf Antrag und mit ärztlichem Attest sind Patienten befreit, solange sie ihre Unterkunft nicht verlassen können; in Härtefällen kann die Stadt auf Antrag befreien oder ermäßigen..

Was muss ich als Gastgeber in Wiesbaden tun?

Du ziehst den Kurbeitrag bei deinen Gästen ein, führst ihn an die Stadt ab und haftest für rechtzeitigen Einzug und vollständige Ablieferung. Den im Monat eingezogenen Kurbeitrag führst du bis zum 20. des Folgemonats ab. Du schickst die vollständig ausgefüllten Meldeformulare bis zum 10. des Folgemonats an die Stadt, bei quartalsweiser Meldung bis zum 10. des Monats nach dem Quartal; elektronisch geht das über das Verfahren der Stadt.

Was gilt in Wiesbaden sonst noch?

Der Kurbeitrag gilt das ganze Jahr und im ganzen Stadtgebiet. Seit dem 1. Februar 2024 zahlen auch Gäste, die nur beruflich oder zur Ausbildung in Wiesbaden sind, den Kurbeitrag, sofern sie nicht zu einer befreiten Gruppe gehören. Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, meldet jeden Ortsfremden an, das gilt auch für alle, die vorübergehend Zimmer oder Wohnraum gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Den Kurbeitrag weist du auf der Rechnung gesondert aus.

Muss ich meine Ferienwohnung in Wiesbaden registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Wiesbaden steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 5,00 €: „Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag und pro Person 5,00 EUR.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (Kurbeitragssatzung) vom 21. März 2024, Fassung „gültig ab 27.03.2024“, Landeshauptstadt Wiesbaden) Ermäßigt: Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis: „Für Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis ermäßigt sich der Kurbeitrag um 50 %.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (Kurbeitragssatzung) vom 21. März 2024, Fassung „gültig ab 27.03.2024“, Landeshauptstadt Wiesbaden) Je Nacht: „Beide Tage gelten für die Berechnung des Kurbeitrages zusammen als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (Kurbeitragssatzung) vom 21. März 2024, Fassung „gültig ab 27.03.2024“, Landeshauptstadt Wiesbaden) Höchstens 30: „höchstens jedoch bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 30 Tagen im Kalenderjahr erhoben.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (Kurbeitragssatzung) vom 21. März 2024, Fassung „gültig ab 27.03.2024“, Landeshauptstadt Wiesbaden)