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Kurtaxe in Bad Nauheim 2026: bis 3,90 € je Person und Nacht.

Bad Nauheim erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag: 1,90 € bis 3,90 € je Erwachsenem und Nacht, je nach Bezirk. Kinder unter 5 Jahren zahlen nichts, Kinder von 5 bis 13 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 54,60 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 54,60 €

Für einen ununterbrochenen Aufenthalt im Kalenderjahr zahlst du höchstens den Jahreskurbeitrag für Ortsfremde von 150,00 € pro Person.

Alle Sätze

Zone I
Zone I sind die Gemarkung Bad Nauheim und die in Anlage 2 der Satzung benannten Straßen in Nieder-Mörlen. Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 14 Jahren 3,90 €
Kinder unter 5 Jahren 0,00 €
Kinder 5 bis 13 Jahre 0,00 €
Zone II
Zone II sind der übrige Teil von Nieder-Mörlen sowie Schwalheim, Steinfurth, Rödgen und Wisselsheim. Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 14 Jahren 1,90 €
Kinder unter 5 Jahren 0,00 €
Kinder 5 bis 13 Jahre 0,00 €

Quelle: Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim, Beschluss vom 26.11.2024, ausgefertigt am 27.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025, gilt ab 1. Januar 2025, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Nauheim

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Nauheim?

Zone I (Zone I sind die Gemarkung Bad Nauheim und die in Anlage 2 der Satzung benannten Straßen in Nieder-Mörlen): 3,90 € je Erwachsenem und Nacht. Zone II (Zone II sind der übrige Teil von Nieder-Mörlen sowie Schwalheim, Steinfurth, Rödgen und Wisselsheim): 1,90 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Nauheim Kurtaxe?

Zone I: Kinder unter 5 Jahren zahlen nichts, Kinder von 5 bis 13 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Zone II: Kinder unter 5 Jahren zahlen nichts, Kinder von 5 bis 13 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Nauheim für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren (Zone I): 54,60 € Kurbeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Bad Nauheim von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer sich nur zur Berufsausbildung oder Berufsfortbildung (ausgenommen Seminare) im Erhebungsgebiet aufhält, zahlt nichts., Wer bei einer Familie mit Hauptwohnung im Erhebungsgebiet unentgeltlich als Hausbesuch aufgenommen wird, zahlt nichts., Wer sich in einem Akutkrankenhaus der Regelversorgung aufhält, zahlt nichts., Kranke Personen, die bettlägerig sind, zahlen nichts., Wer von seinem ständigen Wohnsitz aus ambulant Kurmittel im Erhebungsgebiet in Anspruch nimmt, zahlt nichts., Wer nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt steuerpflichtig ist, zahlt keinen Kurbeitrag., Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr zahlen nichts, wenn sie mit Familienangehörigen kommen., Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen oder behinderten Menschen mit mindestens 70 % Erwerbsminderung zahlen nichts, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen wird und sie selbst keine Kurmittel in Anspruch nehmen. und Erwerbsunfähige, Kriegsbeschädigte und Pflegebedürftige, denen besondere Fürsorge im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes oder Pflegehilfe zusteht, zahlen nichts, sofern sie die Kosten des Aufenthalts und der Kur selbst in voller Höhe tragen..

Was muss ich als Gastgeber in Bad Nauheim tun?

Wer Gäste beherbergt, erfasst die beitragspflichtigen Personen mit Namen und An- und Abreisedatum, zieht den Kurbeitrag ein, führt ihn an die Stadt ab und gibt die Kurkarten aus. Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Kurbeiträge führst du nach dem Gebührenbescheid der Stadt ab. Gäste erfasst du digital über eine Software, die die Stadt dir zur Verfügung stellt.

Was gilt in Bad Nauheim sonst noch?

Die Beträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 7 %. Kinder vom 6. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zahlen nichts, wenn sie von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden, die eine Tages- oder Jahreskurkarte hat. Die Befreiung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 entfällt, sobald du Kureinrichtungen in Anspruch nimmst oder an Kurveranstaltungen teilnimmst. Schwerbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 70 % und Blinde zahlen 1,80 € je Tag in Zone I und 0,90 € in Zone II. Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird der Kurbeitrag nur bis zur Höhe des Jahreskurbeitrages erhoben. Auf die Tageskarte der Zone 1 wird für den damit verbundenen erleichterten Verwaltungsaufwand ein Nachlass von 0,15 € je Tag inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Du haftest für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Kurbeitrages. Wer den Kurbeitrag entrichtet hat, erhält eine Kurkarte.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Nauheim registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Nauheim steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Zone I, Gebiet: „Der Kurbeitrag wird für die Gebiete der Gemarkungen Bad Nauheim und Nieder-Mörlen (benannte Straßen) gemäß Anlage 2 „Zone I“ erhoben.“ (Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim, Beschluss vom 26.11.2024, ausgefertigt am 27.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025) Erwachsene, Zone I, 3,90 €: „Zone 1 Zone 2 Tageskurkarte 3,90 € 1,90 €“ (Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim, Beschluss vom 26.11.2024, ausgefertigt am 27.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025) Kinder unter 5 Jahren, Zone I, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Begleitung von Familienangehörigen.“ (Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim, Beschluss vom 26.11.2024, ausgefertigt am 27.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025) Kinder 5 bis 13 Jahre, Zone I, 0,00 €: „Kinder vom 6. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in 0€ 0€ Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson im Besitz einer Tages- oder Jahreskurkarte“ (Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim, Beschluss vom 26.11.2024, ausgefertigt am 27.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025) Zone II, Gebiet: „Der Kurbeitrag wird ferner für die Gebiete der Gemarkungen Nieder-Mörlen (außer Straßen der Zone I), Schwalheim, Steinfurth, Rödgen und Wisselsheim gemäß Anlage 2 „Zone II“ erhoben.“ (Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim, Beschluss vom 26.11.2024, ausgefertigt am 27.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025) Erwachsene, Zone II, 1,90 €: „Zone 1 Zone 2 Tageskurkarte 3,90 € 1,90 €“ (Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim, Beschluss vom 26.11.2024, ausgefertigt am 27.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025) Kinder unter 5 Jahren, Zone II, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Begleitung von Familienangehörigen.“ (Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim, Beschluss vom 26.11.2024, ausgefertigt am 27.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025) Kinder 5 bis 13 Jahre, Zone II, 0,00 €: „Kinder vom 6. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in 0€ 0€ Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson im Besitz einer Tages- oder Jahreskurkarte“ (Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim, Beschluss vom 26.11.2024, ausgefertigt am 27.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025) Je Nacht: „Anreise und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.“ (Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim, Beschluss vom 26.11.2024, ausgefertigt am 27.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025)