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Kurbeitrag in Bad Kötzting: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Kötzting erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 45,50 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 45,50 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 15 Jahren 2,50 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 14 Jahre 1,50 €

Quelle: Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KurBS) der Stadt Bad Kötzting vom 26.11.2024 (Scan), gilt ab 1. Februar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Bayerischen Wald Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Kötzting als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines steuerbaren Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.

Orte in der Nähe

Im Kreis Cham: Lam.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Kötzting

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Kötzting?

2,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Kötzting Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 1,50 € und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Bad Kötzting von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Blinde Menschen und Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, gegen Vorlage des Behindertenausweises und Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Begleitung ärztlich bescheinigt oder im Ausweis eingetragen ist.

Was muss ich als Gastgeber in Bad Kötzting tun?

Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber der Stadt dafür, dass er eingeht. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; die Stadt kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird. Deine Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Ankunft per E-Meldeschein online bei der Stadt.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Kötzting für Vermieter?

Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines steuerbaren Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.

Wer zahlt in Bad Kötzting den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Kötzting Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,062 und 0,625 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. September fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Kötzting registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Kötzting steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,50 €: „für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr 2,50 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KurBS) der Stadt Bad Kötzting vom 26.11.2024 (Scan)) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kurbeitragsfrei sind Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Blinde und behinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 100.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KurBS) der Stadt Bad Kötzting vom 26.11.2024 (Scan)) Kinder 6 bis 14 Jahre, 1,50 €: „für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 1,50 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KurBS) der Stadt Bad Kötzting vom 26.11.2024 (Scan)) Je Nacht: „Angefangene Tage gelten als volle Tage. Der Tag der An- und Abreise gelten zusammen als 1 Tag.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KurBS) der Stadt Bad Kötzting vom 26.11.2024 (Scan)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlich und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Stadt Bad Kötzting) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5 v.H.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Stadt Bad Kötzting) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen - oder körperschaftsteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Stadt Bad Kötzting)