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Kurbeitrag in Grafenau: was Gastgeber 2026 erheben.

Grafenau erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 53,20 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 53,20 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 3,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,60 €

Quelle: Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) des Zweckverbands Sport und Erholung Grafenau, in Kraft seit 01.07.2023, gilt ab 1. Juli 2023 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Bayerischen Wald Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Grafenau als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Stadt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6,5 %.

Orte in der Nähe

Im Kreis Freyung-Grafenau: Mauth, Neuschönau, Spiegelau.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Grafenau

Wie hoch ist die Kurtaxe in Grafenau?

3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Grafenau Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Was muss ich als Gastgeber in Grafenau tun?

Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber dem Zweckverband dafür, dass er vollständig eingeht. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; der Zweckverband kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird. Deine Gäste meldest du innerhalb von zwei Tagen nach deren Abreise elektronisch über das Verfahren des Zweckverbands; mit weniger als 10 Betten darfst du auch schriftlich melden.

Was gilt in Grafenau sonst noch?

Den Kurbeitrag erhebt der Zweckverband Sport und Erholung Grafenau; Kurgebiet ist das gesamte Stadtgebiet.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Grafenau für Vermieter?

Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Stadt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6,5 %.

Wer zahlt in Grafenau den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Am 1. Juli jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten.

Muss ich meine Ferienwohnung in Grafenau registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Grafenau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,00 €: „1. für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,00 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) des Zweckverbands Sport und Erholung Grafenau, in Kraft seit 01.07.2023) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „3. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) des Zweckverbands Sport und Erholung Grafenau, in Kraft seit 01.07.2023) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,60 €: „2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,60 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) des Zweckverbands Sport und Erholung Grafenau, in Kraft seit 01.07.2023) Je Nacht: „Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) des Zweckverbands Sport und Erholung Grafenau, in Kraft seit 01.07.2023) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Grafenau mit Änderungen) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 6,5 v. H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Grafenau mit Änderungen) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Grafenau mit Änderungen)