Kurbeitrag in Mauth: was Gastgeber 2026 erheben.
Mauth erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 43,75 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 43,75 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,25 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Mauth (Kurbeitragssatzung – KBS), Fassung ab 12.12.2024 (Scan), gilt ab 1. Dezember 2024 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Bayerischen Wald Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Mauth als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,25 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 4 %.
Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 250,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.
0,25 € je Übernachtung.
Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.
Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vorauszahlung je Übernachtung | 0,25 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Freyung-Grafenau: Grafenau, Neuschönau, Spiegelau.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Mauth
Wie hoch ist die Kurtaxe in Mauth?
2,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Mauth Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,25 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Was muss ich als Gastgeber in Mauth tun?
Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde dafür, dass er vollständig eingeht. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab. Du meldest deine Gäste spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch über das Verfahren der Gemeinde.
Was gilt in Mauth sonst noch?
Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Die elektronische Meldung ist für alle Beherbergungsbetriebe Pflicht; Ausnahmen gibt es nur auf Antrag bei unbilliger Härte. Jedem Gast gibst du die Gästekarte unverzüglich aus. Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Mauth für Vermieter?
Vorauszahlung je Übernachtung: 0,25 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 250,00 €. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 4 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
Wer zahlt in Mauth den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Die Gemeinde kann die Vorauszahlung von 0,25 € je Übernachtung am Tag nach der Abreise der Gäste von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 1. Juli. Am 1. Juli jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben). Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.
Muss ich meine Ferienwohnung in Mauth registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Mauth steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,50 €: „1. für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,50€“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Mauth (Kurbeitragssatzung – KBS), Fassung ab 12.12.2024 (Scan)) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „3. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Mauth (Kurbeitragssatzung – KBS), Fassung ab 12.12.2024 (Scan)) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,25 €: „2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,25€“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Mauth (Kurbeitragssatzung – KBS), Fassung ab 12.12.2024 (Scan)) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Mauth (Kurbeitragssatzung – KBS), Fassung ab 12.12.2024 (Scan)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbstständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Mauth) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 am Tage nach der Abreise der Gäste verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Mauth) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 4v.H.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Mauth) Umsatz: „wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Mauth)