Kurbeitrag in Bayerisch Eisenstein: was Gastgeber 2026 erheben.
Bayerisch Eisenstein erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 43,75 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 43,75 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,25 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 23.12.2025 (Scan), gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Bayerischen Wald Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bayerisch Eisenstein als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,35 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 8 %.
Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 350,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.
0,35 € je Übernachtung.
Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.
Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vorauszahlung je Übernachtung | 0,35 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Bayerisch Eisenstein
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bayerisch Eisenstein?
2,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bayerisch Eisenstein Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,25 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Bayerisch Eisenstein von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 und ihre notwendige Begleitperson zahlen den Satz der Kinder und Jugendlichen.
Was muss ich als Gastgeber in Bayerisch Eisenstein tun?
Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber der Gemeinde dafür, dass er vollständig eingeht. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; die Gemeinde kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird. Deine Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch über das Verfahren der Gemeinde; das ist für alle Beherbergungsbetriebe Pflicht, Ausnahmen gibt es nur auf Antrag.
Was gilt in Bayerisch Eisenstein sonst noch?
Im Ortsteil Regenhütte wird kein Kurbeitrag erhoben, denn er gehört nicht zum Kurgebiet. Steht auf dem Meldeschein kein Abreisedatum, rechnet die Gemeinde 30 Übernachtungen je Person.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bayerisch Eisenstein für Vermieter?
Vorauszahlung je Übernachtung: 0,35 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 350,00 €. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 8 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
Wer zahlt in Bayerisch Eisenstein den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bayerisch Eisenstein Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,10 und 1,00 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 1. Juli fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet. Nach der Satzung kann die Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge verlangt werden. Ist anzunehmen, dass diese Vorauszahlungen die sonst fällige Vorauszahlung nicht erreichen, kann die Gemeinde darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Führst du keinen Kurbeitrag ab, kann die Gemeinde den Fremdenverkehrsbeitrag am Tag nach der Abreise der Gäste verlangen; er beträgt 0,35 € für jede Übernachtung. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung nach § 5 Abs. 3 Satz 1, also nicht die weiteren nach Satz 2, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst. Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bayerisch Eisenstein registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bayerisch Eisenstein steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,50 €: „1. für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,50 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 23.12.2025 (Scan)) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „3. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 23.12.2025 (Scan)) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,25 €: „2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1.25 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 23.12.2025 (Scan)) Je Nacht: „Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 23.12.2025 (Scan)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein (Fremdenverkehrsbeitragssatzung - FBS) vom 23.12.2025) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,35 EUR.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein (Fremdenverkehrsbeitragssatzung - FBS) vom 23.12.2025) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 8 v. H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein (Fremdenverkehrsbeitragssatzung - FBS) vom 23.12.2025) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Bayerisch Eisenstein (Fremdenverkehrsbeitragssatzung - FBS) vom 23.12.2025)