Kurbeitrag in Zwiesel: was Gastgeber 2026 erheben.
Zwiesel erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 63,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 63,00 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,60 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,80 € |
Quelle: Satzung zur Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Stadt Zwiesel vom 3. Dezember 2025, gilt ab 1. Januar 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Bayerischen Wald Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Zwiesel
Wie hoch ist die Kurtaxe in Zwiesel?
3,60 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Zwiesel Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,80 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Zwiesel von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 zahlen auf Antrag die Hälfte: 1,80 € ab 16 Jahren und 0,90 € von 6 bis 15 Jahren, Wer sich aus beruflichen Gründen in Zwiesel aufhält und keine Möglichkeit hat, die Kureinrichtungen zu nutzen und Wer einen schwerbehinderten Menschen mit der Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson begleitet.
Was muss ich als Gastgeber in Zwiesel tun?
Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber der Stadt dafür, dass er eingeht. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; die Stadt kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird. Deine Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Ankunft, elektronisch oder schriftlich, soweit sie sich nicht selbst gemeldet haben.
Muss ich meine Ferienwohnung in Zwiesel registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Zwiesel steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,60 €: „1. für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,60 €“ (Satzung zur Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Stadt Zwiesel vom 3. Dezember 2025) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „3. Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung zur Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Stadt Zwiesel vom 3. Dezember 2025) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,80 €: „2. für Personen vom vollendeten 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 1,80 €“ (Satzung zur Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Stadt Zwiesel vom 3. Dezember 2025) Je Nacht: „Bei Kurbeitragspflichtigen, die im Kurgebiet übernachten, werden die Tage der An- und Abreise als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung zur Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) der Stadt Zwiesel vom 3. Dezember 2025)