Kurbeitrag in Bodenmais: was Gastgeber 2026 erheben.
Bodenmais erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 63,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 63,00 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,60 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,80 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) des Marktes Bodenmais vom 16.12.2025, Sätze ab 01.12.2025, gilt ab 1. Dezember 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Bayerischen Wald Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bodenmais als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,40 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 10 %.
Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 400,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.
0,40 € je Übernachtung.
Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.
Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vorauszahlung je Übernachtung | 0,40 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Regen: Bayerisch Eisenstein, Zwiesel.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Bodenmais
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bodenmais?
3,60 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bodenmais Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,80 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Bodenmais von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, gegen Vorlage des Nachweises.
Was muss ich als Gastgeber in Bodenmais tun?
Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber dem Markt dafür, dass er vollständig eingeht. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; der Markt kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird. Deine Gäste meldest du bis spätestens 12:00 Uhr am Tag nach der Anreise elektronisch über das Verfahren des Marktes; mit weniger als 10 Betten darfst du auch schriftlich melden.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bodenmais für Vermieter?
Vorauszahlung je Übernachtung: 0,40 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 400,00 €. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 10 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
Wer zahlt in Bodenmais den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn der Markt dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Der Markt kann die Vorauszahlung von 0,40 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 1. August. Am 1. August jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben). Rechnet der Markt damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann er darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn der Markt dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bodenmais registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bodenmais steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,60 €: „1. für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,60 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) des Marktes Bodenmais vom 16.12.2025, Sätze ab 01.12.2025) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) des Marktes Bodenmais vom 16.12.2025, Sätze ab 01.12.2025) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,80 €: „2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 1,80 € 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) des Marktes Bodenmais vom 16.12.2025, Sätze ab 01.12.2025) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) des Marktes Bodenmais vom 16.12.2025, Sätze ab 01.12.2025) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbstständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Bodenmais vom 17. Dezember 2024) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,40 €“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Bodenmais vom 17. Dezember 2024) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 10 v. H.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Bodenmais vom 17. Dezember 2024) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Bodenmais vom 17. Dezember 2024)