Gästebeitrag in Dornum: was Gastgeber 2026 erheben.
Dornum erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 62,30 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 62,30 € |
Das vierte und jedes weitere Kind unter 16 Jahren ohne eigenes Einkommen zahlt nichts, wenn für drei Kinder der Gästebeitrag entrichtet wird. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Übrige Zeit |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,40 € | 1,70 € |
| Kinder unter 3 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 3 bis 15 Jahre | 2,10 € | 1,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Dornum (Gästebeitragssatzung) vom 11. Juli 2024, in Kraft seit 01.01.2025, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte
Tourismusbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Dornum als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Gästezimmer (Vermietung mit privatem Charakter), 1,456 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 291,20 € Tourismusbeitrag im Jahr.
1,456 % des Jahresumsatzes.
Es zählt der steuerbare Umsatz des laufenden Jahres, ersatzweise die Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Gästezimmer (Vermietung mit privatem Charakter) | 1,456 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen sowie sonstige Beherbergungsbetriebe | 0,638 % des Jahresumsatzes |
| Camping- und Zeltplätze | 0,84 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Aurich: Baltrum, Juist, Krummhörn (Greetsiel), Norden, Norderney.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Dornum
Wie hoch ist die Kurtaxe in Dornum?
Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober): 3,40 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. November bis 31. Dezember und 1. Januar bis 14. März): 1,70 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Dornum Kurtaxe?
Kinder unter 3 Jahren zahlen nichts, Kinder von 3 bis 15 Jahren zahlen 2,10 € (Hauptsaison) und 1,00 € (Übrige Zeit) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Dornum von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen nichts. und Wer nur zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung in Dornum ist, zahlt nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Dornum tun?
Wer Gäste beherbergt, stellt innerhalb von 12 Stunden nach der Ankunft die Gästekarte (NordseeCard) aus, erfasst die Gäste im Meldesystem und zieht den Gästebeitrag gleichzeitig ein; du haftest für die vollständige Ablieferung. Den eingezogenen Gästebeitrag überweist du innerhalb von 10 Tagen nach der Zahlungsaufforderung der Tourismus GmbH Gemeinde Dornum. Deine Gäste meldest du innerhalb von 14 Tagen bei der Tourismus GmbH Gemeinde Dornum, digital im Meldesystem oder mit dem Meldevordruck.
Was gilt in Dornum sonst noch?
Der Gästebeitrag gilt im gesamten Gemeindegebiet, ohne unterschiedliche Sätze nach Ortsteilen. Hauptsaison ist vom 15. März bis 31. Oktober, die übrige Zeit gilt vom 1. Januar bis 14. März und vom 1. November bis 31. Dezember. Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen den Jahresgästebeitrag statt des Tagessatzes. Die Satzung machst du deinen Gästen durch Aushang oder Auslage an gut erreichbarer Stelle bekannt.
Was kostet der Tourismusbeitrag in Dornum für Vermieter?
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Gästezimmer (Vermietung mit privatem Charakter): 1,456 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 26 % Gewinnsatz × 5,6 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen sowie sonstige Beherbergungsbetriebe: 0,638 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 5,6 % Abgabesatz). Camping- und Zeltplätze: 0,84 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 5,6 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Dornum den Tourismusbeitrag?
Zahlen musst du als selbstständig tätige Person oder als Unternehmen, wenn dir der Tourismus in Dornum unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?
Bis zum 31. März des Folgejahres teilst du der Gemeinde die Angaben zur Berechnung mit; auf Anforderung legst du Nachweise vor. Der Beitrag und jede Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Es zählt der steuerbare Umsatz des laufenden Jahres, ersatzweise die Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, bei einem Beginn im Lauf des Jahres der Rest des Jahres; die Jahresbeitragsschuld entsteht mit Ablauf des Erhebungszeitraums. Die Gemeinde kann Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Beitrags erheben. Eine Vorausleistung entsteht mit ihrer Anforderung, frühestens zum 1. September des laufenden Jahres. Deine beitragspflichtige Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats nach dem Beginn an. Übst du mehrere verschiedenartige selbstständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet oder geschätzt.
Muss ich meine Ferienwohnung in Dornum registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Dornum steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 3,40 €: „a) für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres 3,40 € 1,70 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Dornum (Gästebeitragssatzung) vom 11. Juli 2024, in Kraft seit 01.01.2025) Kinder unter 3 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Dornum (Gästebeitragssatzung) vom 11. Juli 2024, in Kraft seit 01.01.2025) Kinder 3 bis 15 Jahre, Hauptsaison, 2,10 €: „zur Vollendung des 16. Lebensjahres (3 bis 15 Jahre) 2,10 € 1,00 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Dornum (Gästebeitragssatzung) vom 11. Juli 2024, in Kraft seit 01.01.2025) Erwachsene, Übrige Zeit, 1,70 €: „a) für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres 3,40 € 1,70 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Dornum (Gästebeitragssatzung) vom 11. Juli 2024, in Kraft seit 01.01.2025) Kinder unter 3 Jahren, Übrige Zeit, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Dornum (Gästebeitragssatzung) vom 11. Juli 2024, in Kraft seit 01.01.2025) Kinder 3 bis 15 Jahre, Übrige Zeit, 1,00 €: „zur Vollendung des 16. Lebensjahres (3 bis 15 Jahre) 2,10 € 1,00 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Dornum (Gästebeitragssatzung) vom 11. Juli 2024, in Kraft seit 01.01.2025) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Dornum (Gästebeitragssatzung) vom 11. Juli 2024, in Kraft seit 01.01.2025) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Dornum unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen) Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Gästezimmer (Vermietung mit privatem Charakter): „Vermieter/-innen von Ferienwohnungen/-häusern/Gästezimmern und sonst. Personen und Betriebe, die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen (Vermietung weist privaten Charakter auf) 1,000 1,000 0,260“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Gästezimmer (Vermietung mit privatem Charakter): „Vermieter/-innen von Ferienwohnungen/-häusern/Gästezimmern und sonst. Personen und Betriebe, die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen (Vermietung weist privaten Charakter auf) 1,000 1,000 0,260“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen) Gewinnsatz, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Gästezimmer (Vermietung mit privatem Charakter): „Vermieter/-innen von Ferienwohnungen/-häusern/Gästezimmern und sonst. Personen und Betriebe, die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen (Vermietung weist privaten Charakter auf) 1,000 1,000 0,260“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen) Hotels, Gasthöfe und Pensionen sowie sonstige Beherbergungsbetriebe: „Inhaber/-innen von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken-, Kinderheime u. a.), Sanatorien, Kurkliniken 0,950 0,950 0,120“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen sowie sonstige Beherbergungsbetriebe: „Inhaber/-innen von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken-, Kinderheime u. a.), Sanatorien, Kurkliniken 0,950 0,950 0,120“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen) Gewinnsatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen sowie sonstige Beherbergungsbetriebe: „Inhaber/-innen von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken-, Kinderheime u. a.), Sanatorien, Kurkliniken 0,950 0,950 0,120“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen) Camping- und Zeltplätze: „3. Inhaber/-innen von Camping- und Zeltplätzen 1,000 1,000 0,150“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen) Vorteilssatz, Camping- und Zeltplätze: „3. Inhaber/-innen von Camping- und Zeltplätzen 1,000 1,000 0,150“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen) Gewinnsatz, Camping- und Zeltplätze: „3. Inhaber/-innen von Camping- und Zeltplätzen 1,000 1,000 0,150“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5,60 v. H.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen) Umsatz: „Der Vorteil richtet sich nach dem steuerbaren Umsatz im Sinne des § 1 des Umsatzsteuergesetzes – ersatzweise Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer -. Maßgebend ist der Umsatz des laufenden Jahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Dornum (Tourismusbeitragssatzung) vom 24.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, mit Anlagen)