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Gästebeitrag in Norden: was Gastgeber 2026 erheben.

Norden erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 49,00 €

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht. Hauptsaison: 15. März bis 31. Oktober; Übrige Zeit: 1. Januar bis 14. März und 1. November bis 31. Dezember.
Wer Hauptsaison Übrige Zeit
Ab 14 Jahren 3,50 € 1,80 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Auszug aus der Gästebeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

Tourismusbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Norden als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Ferienwohnung, Ferienhaus, Pension, Gästezimmer (in beiden Zonen derselbe Satz), 1,438 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 287,50 € Tourismusbeitrag im Jahr.

1,438 % des Jahresumsatzes.

Es zählt der steuerbare Umsatz des laufenden Jahres.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnung, Ferienhaus, Pension, Gästezimmer (in beiden Zonen derselbe Satz) 1,438 % des Jahresumsatzes
Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone 1 (Teile von Norddeich und Westermarsch) 0,382 % des Jahresumsatzes
Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone 2 (übriges Stadtgebiet) 0,322 % des Jahresumsatzes
Camping- und Zeltplatz, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplatz 0,69 % des Jahresumsatzes
Jugendherberge in Zone 1 (Teile von Norddeich und Westermarsch) 0,014 % des Jahresumsatzes
Jugendherberge in Zone 2 (übriges Stadtgebiet) 0,011 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Aurich: Baltrum, Dornum, Juist, Krummhörn (Greetsiel), Norderney.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Norden

Wie hoch ist die Kurtaxe in Norden?

Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. Januar bis 14. März und 1. November bis 31. Dezember): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Norden Kurtaxe?

Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Norden von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % zahlen nichts., Die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen zahlt nichts, wenn die Berechtigung zur Begleitung im Ausweis eingetragen ist., Wer nur zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung in Norden ist, zahlt nichts. und Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Entgelt in deren Haushalt aufgenommen werden, zahlen nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Norden tun?

Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft eine Gästekarte aus und zieht den Gästebeitrag gleichzeitig ein. Den eingezogenen Gästebeitrag zahlst du innerhalb von 14 Tagen nach der Zahlungsaufforderung der Gästebeitragskasse. Gemeldet wird innerhalb von drei Tagen bei der Gästebeitragskasse der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden, mit dem Meldeschein oder dem Online-Meldeschein.

Was gilt in Norden sonst noch?

Der Gästebeitrag gilt im ganzen Stadtgebiet von Norden, nicht nur in Norddeich. Auch befreite Gäste bekommen eine Gästekarte, wenn sie vom Gästebeitrag befreit sind. Du legst die Satzung in der vermieteten Unterkunft gut sichtbar aus. Du haftest dafür, dass der Gästebeitrag rechtzeitig eingezogen und vollständig abgeliefert wird.

Was kostet der Tourismusbeitrag in Norden für Vermieter?

Ferienwohnung, Ferienhaus, Pension, Gästezimmer (in beiden Zonen derselbe Satz): 1,438 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone 1 (Teile von Norddeich und Westermarsch): 0,382 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone 2 (übriges Stadtgebiet): 0,322 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Camping- und Zeltplatz, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplatz: 0,69 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Jugendherberge in Zone 1 (Teile von Norddeich und Westermarsch): 0,014 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 0,25 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Jugendherberge in Zone 2 (übriges Stadtgebiet): 0,011 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 0,25 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Norden den Tourismusbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du in Norden selbständig tätig bist und der Tourismus dir unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt, was bei der Vermietung an Gäste der Fall ist.

Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?

Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Stadt innerhalb eines Monats an; die Angaben für die Berechnung teilst du ihr bis zum 31. März des Jahres nach dem Veranlagungsjahr mit. Beitrag und Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Es zählt der steuerbare Umsatz des laufenden Jahres. Die Stadt rechnet den Beitrag aus deinem steuerbaren Umsatz mal Mindestgewinnsatz mal Vorteilssatz mal Beitragssatz. Als Umsatz zählt der steuerbare Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, ersatzweise deine Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer. Der Vorteilssatz ist nach Zone 1 und Zone 2 getrennt. Zone 1 sind Gebietsteile der Ortsteile Norddeich und Westermarsch und der Stadt Norden nach dem Gebietsstand vom 30.06.1972 innerhalb bestimmter Grenzen. Zone 2 ist das übrige Stadtgebiet, soweit es nicht zu Zone 1 gehört. Auf den Beitrag kann die Stadt für das laufende Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe verlangen. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.

Muss ich meine Ferienwohnung in Norden registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Norden steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,50 €: „Er beträgt pro Übernachtung für Personen ab 14 Jahren: in der Hauptsaison: 3,50 Euro in der übrigen Zeit: 1,80 Euro“ (Auszug aus der Gästebeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Kinder unter 14 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „a) Kinder bis einschließlich 13 Jahre,“ (Auszug aus der Gästebeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Erwachsene, Übrige Zeit, 1,80 €: „Er beträgt pro Übernachtung für Personen ab 14 Jahren: in der Hauptsaison: 3,50 Euro in der übrigen Zeit: 1,80 Euro“ (Auszug aus der Gästebeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Kinder unter 14 Jahren, Übrige Zeit, 0,00 €: „a) Kinder bis einschließlich 13 Jahre,“ (Auszug aus der Gästebeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Zahl der Übernachtungen berechnet.“ (Auszug aus der Gästebeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Norden unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Ferienwohnung, Ferienhaus, Pension, Gästezimmer (in beiden Zonen derselbe Satz): „Vermieter/-innen von Ferienwohnungen und -häusern, Pensionen, Gästezimmern und sonstige Personen und Betriebe, die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen 100 % 100 % 25 %“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Vorteilssatz, Ferienwohnung, Ferienhaus, Pension, Gästezimmer (in beiden Zonen derselbe Satz): „gegen Entgelt beherbergen 100 % 100 %“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone 1 (Teile von Norddeich und Westermarsch): „Inhaber/-innen des Beherbergungsgewerbes (Hotels, Gasthöfe, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheime), Sanatorien, Kurkliniken 95 % 80 % 7 %“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone 1 (Teile von Norddeich und Westermarsch): „Inhaber/-innen des Beherbergungsgewerbes (Hotels, Gasthöfe, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheime), Sanatorien, Kurkliniken 95 % 80 % 7 %“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone 2 (übriges Stadtgebiet): „Inhaber/-innen des Beherbergungsgewerbes (Hotels, Gasthöfe, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheime), Sanatorien, Kurkliniken 95 % 80 % 7 %“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone 2 (übriges Stadtgebiet): „Inhaber/-innen des Beherbergungsgewerbes (Hotels, Gasthöfe, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- und Kinderheime), Sanatorien, Kurkliniken 95 % 80 % 7 %“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Camping- und Zeltplatz, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplatz: „Inhaber/-innen von Camping- und Zeltplätzen, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplätzen 100 % 100 % 12 %“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Vorteilssatz, Camping- und Zeltplatz, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplatz: „Inhaber/-innen von Camping- und Zeltplätzen, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplätzen 100 % 100 % 12 %“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Jugendherberge in Zone 1 (Teile von Norddeich und Westermarsch): „1.050 Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95 % 80 % 0,25 %“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Vorteilssatz, Jugendherberge in Zone 1 (Teile von Norddeich und Westermarsch): „1.050 Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95 % 80 % 0,25 %“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Jugendherberge in Zone 2 (übriges Stadtgebiet): „1.050 Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95 % 80 % 0,25 %“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Vorteilssatz, Jugendherberge in Zone 2 (übriges Stadtgebiet): „1.050 Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95 % 80 % 0,25 %“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5,75 v. H.“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden) Umsatz: „Maßgebend ist der Umsatz des laufenden Jahres.“ (Auszug aus der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Fassung ab 01.01.2026), Stadt Norden)