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Gästebeitrag in Krummhörn (Greetsiel): was Gastgeber 2026 erheben.

Krummhörn (Greetsiel) erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 39,90 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 39,90 €

Jede fünfte und weitere Person einer Familie zahlt nichts. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.

Alle Sätze

Zone I
Zone I sind Greetsiel, Hauen, Pilsum und Uiterstewehr. Gästebeitrag je Person und Nacht. Hauptsaison: 15. März bis 31. Oktober; Übrige Zeit: 1. November bis 14. März.
Wer Hauptsaison Übrige Zeit
Ab 16 Jahren 2,60 € 1,30 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 0,50 € 0,25 €
Zone II
Zone II ist das übrige Gemeindegebiet. Gästebeitrag je Person und Nacht. Hauptsaison: 15. März bis 31. Oktober; Übrige Zeit: 1. November bis 14. März.
Wer Hauptsaison Übrige Zeit
Ab 16 Jahren 1,60 € 0,80 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 0,50 € 0,25 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

Tourismusbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Krummhörn (Greetsiel) als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Ferienwohnung, Ferienhaus, Gästezimmer (in beiden Zonen derselbe Satz), 0,373 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 74,59 € Tourismusbeitrag im Jahr.

0,373 % des Jahresumsatzes.

Es zählt der steuerbare Umsatz des laufenden Jahres.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnung, Ferienhaus, Gästezimmer (in beiden Zonen derselbe Satz) 0,373 % des Jahresumsatzes
Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone I (Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr) 0,373 % des Jahresumsatzes
Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone II (übriges Gemeindegebiet) 0,314 % des Jahresumsatzes
Camping- und Zeltplatz, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplatz 0,272 % des Jahresumsatzes
Jugendherberge in Zone I (Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr) 0,004 % des Jahresumsatzes
Jugendherberge in Zone II (übriges Gemeindegebiet) 0,003 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Aurich: Baltrum, Dornum, Juist, Norden, Norderney.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Krummhörn (Greetsiel)

Wie hoch ist die Kurtaxe in Krummhörn (Greetsiel)?

Zone I (Zone I sind Greetsiel, Hauen, Pilsum und Uiterstewehr): Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober): 2,60 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. November bis 14. März): 1,30 € je Erwachsenem und Nacht. Zone II (Zone II ist das übrige Gemeindegebiet): Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober): 1,60 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. November bis 14. März): 0,80 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Krummhörn (Greetsiel) Kurtaxe?

Zone I: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 0,50 € (Hauptsaison) und 0,25 € (Übrige Zeit) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Zone II: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 0,50 € (Hauptsaison) und 0,25 € (Übrige Zeit) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Krummhörn (Greetsiel) von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Nahe Verwandte von Einwohnern oder Beschäftigten im Ort, die ohne Entgelt bei ihnen wohnen, Wer sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Ort aufhält, Bettlägerig Kranke und andere, die die Tourismuseinrichtungen nicht nutzen können, Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % und schwerbehinderte Kinder bis 16 Jahre ab einem Grad der Behinderung von 50 und Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 80 % zahlen die Hälfte.

Was muss ich als Gastgeber in Krummhörn (Greetsiel) tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft der Gemeinde Krummhörn. Soweit der Gästebeitrag nicht direkt gezahlt wurde, zahlst du ihn innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung an die Gemeinde. Gemeldet wird per Meldeschein oder digital innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft.

Was gilt in Krummhörn (Greetsiel) sonst noch?

Bei einer Familie werden höchstens vier Personen berechnet; als Familie gelten Ehegatten, ihre Kinder bis 18 Jahre und ständig in der Familie lebende Verwandte ohne eigenes Einkommen. Statt der Tage können Gäste einen Jahresgästebeitrag zahlen, der auf 30 Aufenthaltstagen beruht. Bei vorzeitiger Abreise wird der Gästebeitrag auf Antrag erstattet, gegen Rückgabe der Gästekarte mit deiner Bescheinigung der Abreise; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise. Als Zahlungsnachweis gibst du deinen Gästen eine Gästekarte aus. Wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst, haftest du für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Zahlung des Gästebeitrags.

Was kostet der Tourismusbeitrag in Krummhörn (Greetsiel) für Vermieter?

Ferienwohnung, Ferienhaus, Gästezimmer (in beiden Zonen derselbe Satz): 0,373 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 26 % Gewinnsatz × 1,51 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone I (Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr): 0,373 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 26 % Gewinnsatz × 1,51 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone II (übriges Gemeindegebiet): 0,314 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 26 % Gewinnsatz × 1,51 % Abgabesatz). Camping- und Zeltplatz, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplatz: 0,272 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 18 % Gewinnsatz × 1,51 % Abgabesatz). Jugendherberge in Zone I (Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr): 0,004 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 0,25 % Gewinnsatz × 1,51 % Abgabesatz). Jugendherberge in Zone II (übriges Gemeindegebiet): 0,003 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 0,25 % Gewinnsatz × 1,51 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Krummhörn (Greetsiel) den Tourismusbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du in Krummhörn selbständig tätig bist und der Tourismus dir unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt, was bei der Vermietung an Gäste der Fall ist.

Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?

Du teilst der Gemeinde den Beginn deiner Vermietung und auf Anforderung die Angaben für die Berechnung bis zum 31. März des Jahres nach dem Veranlagungsjahr mit. Beitrag und Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Es zählt der steuerbare Umsatz des laufenden Jahres. Die Gemeinde erhebt den Tourismusbeitrag im ganzen Gemeindegebiet. Die Gemeinde rechnet den Beitrag aus deinem steuerbaren Umsatz mal Mindestgewinnsatz mal Vorteilssatz mal Beitragssatz. Der Vorteilssatz ist nach Zone I (Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr) und Zone II (übriges Gemeindegebiet) getrennt; für Ferienwohnungen und Gästezimmer gilt in beiden derselbe Satz, bei Hotels und Jugendherbergen weicht Zone II ab. Auf den Beitrag kann die Gemeinde für das laufende Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe verlangen. Bei einer unbilligen Härte kann die Gemeinde den Beitrag ganz oder teilweise erlassen. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.

Muss ich meine Ferienwohnung in Krummhörn (Greetsiel) registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Krummhörn (Greetsiel) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Zone I, Gebiet: „Zone I: Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Erwachsene, Zone I, Hauptsaison, 2,60 €: „2,60 € 1,60 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Kinder unter 6 Jahren, Zone I, Hauptsaison, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag sind befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Kinder 6 bis 15 Jahre, Zone I, Hauptsaison, 0,50 €: „b) für Personen nach Vollendung Zone I Zone II des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0,50 € 0,50 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Erwachsene, Zone I, Übrige Zeit, 1,30 €: „1,30 € 0,80 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Kinder unter 6 Jahren, Zone I, Übrige Zeit, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag sind befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Kinder 6 bis 15 Jahre, Zone I, Übrige Zeit, 0,25 €: „b) für Personen nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0,25 € 0,25 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Zone II, Gebiet: „Zone II: übriges Gemeindegebiet“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Erwachsene, Zone II, Hauptsaison, 1,60 €: „2,60 € 1,60 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Kinder unter 6 Jahren, Zone II, Hauptsaison, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag sind befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Kinder 6 bis 15 Jahre, Zone II, Hauptsaison, 0,50 €: „b) für Personen nach Vollendung Zone I Zone II des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0,50 € 0,50 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Erwachsene, Zone II, Übrige Zeit, 0,80 €: „1,30 € 0,80 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Kinder unter 6 Jahren, Zone II, Übrige Zeit, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag sind befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Kinder 6 bis 15 Jahre, Zone II, Übrige Zeit, 0,25 €: „b) für Personen nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0,25 € 0,25 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung), Ratsbeschluss vom 19.12.2024, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1213) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet der Gemeinde Krummhörn unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Ferienwohnung, Ferienhaus, Gästezimmer (in beiden Zonen derselbe Satz): „Vermieter/-innen von Ferienwohnungen und -häusern, Gästezimmern und sonstige Personen und Betriebe 95% 95% 26%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Vorteilssatz, Ferienwohnung, Ferienhaus, Gästezimmer (in beiden Zonen derselbe Satz): „Betriebe 95% 95% 26%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone I (Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr): „Hotels, Gasthöfe, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken-und 95% 80% 26%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone I (Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr): „Hotels, Gasthöfe, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken-und 95% 80% 26%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone II (übriges Gemeindegebiet): „Hotels, Gasthöfe, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken-und 95% 80% 26%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken- oder Kinderheim, Sanatorium, Kurklinik in Zone II (übriges Gemeindegebiet): „Hotels, Gasthöfe, Fremden-, Erholungs-, Kur-, Kranken-und 95% 80% 26%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Camping- und Zeltplatz, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplatz: „Camping- und Zeltplätzen, Wohnwagen- und Wohnmobilstell 100% 100% 18%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Vorteilssatz, Camping- und Zeltplatz, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplatz: „Camping- und Zeltplätzen, Wohnwagen- und Wohnmobilstell 100% 100% 18%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Jugendherberge in Zone I (Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr): „Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95% 80% 0,25%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Vorteilssatz, Jugendherberge in Zone I (Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr): „Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95% 80% 0,25%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Jugendherberge in Zone II (übriges Gemeindegebiet): „Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95% 80% 0,25%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Vorteilssatz, Jugendherberge in Zone II (übriges Gemeindegebiet): „Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95% 80% 0,25%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 1,51 v.H..“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222) Umsatz: „Maßgebend ist der Umsatz des laufenden Jahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung), gültig ab 01.01.2025, mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 55 vom 20.12.2024, S. 1222)