Kurbeitrag in Bad Hindelang: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Hindelang erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 60,20 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 60,20 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,30 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 2,00 € |
| Wer | Sommer, Kurbezirk 1 | Winter, Kurbezirk 2 |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,30 € | 3,80 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 2,00 € | 2,00 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023, gilt ab 1. November 2023 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Allgäu Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Hindelang als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,30 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 7,5 %.
Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 300,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.
0,30 € je Übernachtung.
Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.
Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vorauszahlung je Übernachtung | 0,30 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Oberallgäu: Fischen im Allgäu, Oberstaufen, Oberstdorf, Oy-Mittelberg, Sonthofen, Wertach.
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Hindelang
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Hindelang?
Gemeindegebiet ohne Oberjoch (Kurbezirk 1) (Kurbezirk 1 ist das ganze Gemeindegebiet, Oberjoch aber nur vom 1. April bis 14. Dezember): 3,30 € je Erwachsenem und Nacht. Oberjoch (Kurbezirk 2 im Winter) (Oberjoch gehört vom 15. Dezember bis 31. März zum Kurbezirk 2, im Rest des Jahres zum Kurbezirk 1; die genaue Grenze des Kurbezirks 2 zeigt eine Karte der Satzung): Sommer, Kurbezirk 1 (1. April bis 14. Dezember): 3,30 € je Erwachsenem und Nacht; Winter, Kurbezirk 2 (15. Dezember bis 31. März): 3,80 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Hindelang Kurtaxe?
Gemeindegebiet ohne Oberjoch (Kurbezirk 1): Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 2,00 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Oberjoch (Kurbezirk 2 im Winter): Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 2,00 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Bad Hindelang von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, gegen Nachweis, Begleitpersonen von Menschen mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis und Geschäftsreisende auf Antrag, nach der Definition der Geschäftsreise in Anlage A der Satzung.
Was muss ich als Gastgeber in Bad Hindelang tun?
Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag und haftet der Gemeinde gesamtschuldnerisch mit dem Gast für die ordnungsgemäße Erhebung und den Eingang. Abgeführt wird spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Beitragsbescheids, sofern kein Abbuchungsauftrag besteht. Die Gäste meldest du vollständig und unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, an Bad Hindelang Tourismus.
Was gilt in Bad Hindelang sonst noch?
Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Wer mehr als 100 Übernachtungen im Vorjahr hatte, muss die Gäste über das elektronische System melden; Papiermeldungen sind dann nicht mehr möglich. Für unvollständig übertragene Meldescheine kann die Gemeinde eine Bearbeitungsgebühr von 5 € je Meldeschein erheben.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Hindelang für Vermieter?
Vorauszahlung je Übernachtung: 0,30 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 300,00 €. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 7,5 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
Wer zahlt in Bad Hindelang den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Hindelang Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,23 und 0,82 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. August fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet. Nach der Satzung kann die Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge veranlagt werden. Ist anzunehmen, dass diese Vorauszahlungen die sonst fällige Vorauszahlung nicht erreichen, können darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe veranlagt werden. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung nach § 5 Absatz 3 Satz 1, also nicht die weiteren nach Satz 2, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Hindelang registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Hindelang steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Gemeindegebiet ohne Oberjoch (Kurbezirk 1), Gebiet: „Der Kurbezirk 1 umfasst das gesamte Gemeindegebiet inklusive Oberjoch während der Sommersaison vom 01.04. bis 14.12.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023) Erwachsene, Gemeindegebiet ohne Oberjoch (Kurbezirk 1), 3,30 €: „Der Beitrag beträgt für Erwachsene pro Aufenthaltstag und Person a) im Kurbezirk 1 3,30 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023) Kinder unter 6 Jahren, Gemeindegebiet ohne Oberjoch (Kurbezirk 1), 0,00 €: „Als Jugendliche gelten Personen, die am Abreisetag das 6. Lebensjahr vollendet haben.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023) Kinder 6 bis 15 Jahre, Gemeindegebiet ohne Oberjoch (Kurbezirk 1), 2,00 €: „Als Erwachsene gelten Personen, die am Abreisetag das 16. Lebensjahr vollendet haben. (3) Der Beitrag beträgt für Jugendliche pro Aufenthaltstag und Person a) im Kurbezirk 1 2,00 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023) Oberjoch (Kurbezirk 2 im Winter), Gebiet: „Der Kurbezirk 2 umfasst den Ortsteil Oberjoch während der Wintersaison vom 15.12. bis 31.03. Die genaue Abgrenzung dieses Kurbezirks ist aus einer Karte (Maßstab 1:6000 mit Stand vom 19.04.2023) ersichtlich“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023) Erwachsene, Oberjoch (Kurbezirk 2 im Winter), Sommer, Kurbezirk 1, 3,30 €: „Der Beitrag beträgt für Erwachsene pro Aufenthaltstag und Person a) im Kurbezirk 1 3,30 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023) Kinder unter 6 Jahren, Oberjoch (Kurbezirk 2 im Winter), Sommer, Kurbezirk 1, 0,00 €: „Als Jugendliche gelten Personen, die am Abreisetag das 6. Lebensjahr vollendet haben.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023) Kinder 6 bis 15 Jahre, Oberjoch (Kurbezirk 2 im Winter), Sommer, Kurbezirk 1, 2,00 €: „Als Erwachsene gelten Personen, die am Abreisetag das 16. Lebensjahr vollendet haben. (3) Der Beitrag beträgt für Jugendliche pro Aufenthaltstag und Person a) im Kurbezirk 1 2,00 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023) Erwachsene, Oberjoch (Kurbezirk 2 im Winter), Winter, Kurbezirk 2, 3,80 €: „Der Beitrag beträgt für Erwachsene pro Aufenthaltstag und Person a) im Kurbezirk 1 3,30 € b) im Kurbezirk 2 3,80 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023) Kinder unter 6 Jahren, Oberjoch (Kurbezirk 2 im Winter), Winter, Kurbezirk 2, 0,00 €: „Als Jugendliche gelten Personen, die am Abreisetag das 6. Lebensjahr vollendet haben.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023) Kinder 6 bis 15 Jahre, Oberjoch (Kurbezirk 2 im Winter), Winter, Kurbezirk 2, 2,00 €: „Als Erwachsene gelten Personen, die am Abreisetag das 16. Lebensjahr vollendet haben. (3) Der Beitrag beträgt für Jugendliche pro Aufenthaltstag und Person a) im Kurbezirk 1 2,00 € b) im Kurbezirk 2 2,00 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung - KBS), Gesamtfassung 2023 mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages im Markt Bad Hindelang, Gesamtfassung mit der 1. Änderung vom 30.01.2019) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge veranlagt werden und betragen für jede Übernachtung 0,30 €.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages im Markt Bad Hindelang, Gesamtfassung mit der 1. Änderung vom 30.01.2019) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 7,5 %.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages im Markt Bad Hindelang, Gesamtfassung mit der 1. Änderung vom 30.01.2019) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages im Markt Bad Hindelang, Gesamtfassung mit der 1. Änderung vom 30.01.2019)