Kurbeitrag in Füssen: was Gastgeber 2026 erheben.
Füssen erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 52,50 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,50 € |
Quelle: Dritte Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung des Kommunalunternehmens Füssen Tourismus und Marketing vom 21.11.2024, mit konsolidierter Fassung der Kurbeitragssatzung vom 18.09.2019, gilt ab 1. Januar 2025 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Allgäu Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Füssen als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Stadt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 7 %.
Orte in der Nähe
Im Kreis Ostallgäu: Nesselwang, Pfronten.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Füssen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Füssen?
3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Füssen Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,50 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Füssen von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie ihre notwendige Begleitperson; ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen sie 50 % weniger, gegen Vorlage des Ausweises, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn der Ausweis eine Begleitung vorsieht, erhalten dieselbe Ermäßigung, Geschäftsreisende, Schulklassen können auf Antrag befreit werden. und Teilnehmer an Lehrgängen des Deutschen Eishockey-Bundes, des Deutschen Curling-Verbands, der Deutschen Eislauf-Union und des Bayerischen Eissportverbands.
Was muss ich als Gastgeber in Füssen tun?
Wer Gäste beherbergt, meldet sie elektronisch, hebt den Kurbeitrag beim Gast ein und haftet gegenüber Füssen Tourismus und Marketing für den Eingang. Abgeführt wird innerhalb der Frist, die im Kurbeitragsbescheid steht. Die Gäste meldest du spätestens am nächsten Werktag nach der Ankunft elektronisch; Papier gibt es nur auf Antrag bei unbilliger Härte.
Was gilt in Füssen sonst noch?
Erhoben wird der Kurbeitrag nicht von der Stadt, sondern vom Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Wenn die Meldung das genaue Abreisedatum noch nicht enthielt oder sich der Aufenthalt geändert hat, meldest du die Abreise bis zum nächsten Werktag danach nach.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Füssen für Vermieter?
Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Stadt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 7 %.
Wer zahlt in Füssen den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Die Stadt kann von dir als Vermieter zusammen mit dem Kurbeitrag eine Vorauszahlung je Übernachtung verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 15. Juli. Diese Vorauszahlung je Übernachtung beträgt seit 1. Januar 2024 0,30 € statt 0,26 €. Am 15. Juli jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben). Rechnet die Stadt damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen.
Muss ich meine Ferienwohnung in Füssen registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Füssen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,00 €: „1. für Personen ab dem Alter von 16 Jahren 3,00 €“ (Dritte Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung des Kommunalunternehmens Füssen Tourismus und Marketing vom 21.11.2024, mit konsolidierter Fassung der Kurbeitragssatzung vom 18.09.2019) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „3. Kinder bis zum Alter von 5 Jahren kurbeitragsfrei“ (Dritte Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung des Kommunalunternehmens Füssen Tourismus und Marketing vom 21.11.2024, mit konsolidierter Fassung der Kurbeitragssatzung vom 18.09.2019) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,50 €: „2. für Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren 1,50 €“ (Dritte Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung des Kommunalunternehmens Füssen Tourismus und Marketing vom 21.11.2024, mit konsolidierter Fassung der Kurbeitragssatzung vom 18.09.2019) Je Nacht: „Die Tage für die An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Dritte Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung des Kommunalunternehmens Füssen Tourismus und Marketing vom 21.11.2024, mit konsolidierter Fassung der Kurbeitragssatzung vom 18.09.2019) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Füssen vom 23.01.1986) Abgabesatz: „Absatz 4 wird „6,0 v.H.“ durch „7,0 v.H.“ ersetzt.“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Füssen vom 14. Dezember 2022) Umsatz: „wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Füssen vom 23.01.1986)