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Kurbeitrag in Oberstdorf: was Gastgeber 2026 erheben.

Oberstdorf erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 65,80 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 65,80 €

Alle Sätze

Kurbezirk I
Kurbezirk I sind Oberstdorf-Markt, die Campingplätze, Kühberg, Jauchen und Reute. Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 4,70 €
Kinder unter 9 Jahren 0,00 €
Kinder 9 bis 15 Jahre 3,90 €
Kurbezirk II
Kurbezirk II sind die übrigen Gemeindeteile wie Anatswald, Birgsau, Gerstruben, Kornau, Rohrmoos, Schöllang und Reichenbach. Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 4,15 €
Kinder unter 9 Jahren 0,00 €
Kinder 9 bis 15 Jahre 3,55 €

Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf vom 09.09.2025, Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 09.10.25, gilt ab 20. Dezember 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Allgäu Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte

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Fragen zur Kurtaxe in Oberstdorf

Wie hoch ist die Kurtaxe in Oberstdorf?

Kurbezirk I (Kurbezirk I sind Oberstdorf-Markt, die Campingplätze, Kühberg, Jauchen und Reute): 4,70 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind die übrigen Gemeindeteile wie Anatswald, Birgsau, Gerstruben, Kornau, Rohrmoos, Schöllang und Reichenbach): 4,15 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Oberstdorf Kurtaxe?

Kurbezirk I: Kinder unter 9 Jahren zahlen nichts, Kinder von 9 bis 15 Jahren zahlen 3,90 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 9 Jahren zahlen nichts, Kinder von 9 bis 15 Jahren zahlen 3,55 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Oberstdorf von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit Schwerbehindertenausweis und dem Zusatz aG, BL, Gl, TBl oder H und Begleitpersonen von Menschen, für die der Ausweis eine Begleitperson vorsieht.

Was muss ich als Gastgeber in Oberstdorf tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie elektronisch bei der Gemeinde, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den Eingang. Abgeführt wird innerhalb einer Woche, nachdem du die Berechnung der Gemeinde erhalten hast. Die Gäste meldest du spätestens am Anreisetag über das elektronische Meldesystem der Gemeinde.

Was gilt in Oberstdorf sonst noch?

Eine Befreiung wegen Behinderung musst du am Anreisetag beantragen; der Gast legt dafür den Ausweis vor.

Muss ich meine Ferienwohnung in Oberstdorf registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Oberstdorf steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurbezirk I, Gebiet: „Der Kurbezirk I umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Oberstdorf-Markt, Campingplätze, Kühberg, Jauchen und Reute.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf vom 09.09.2025, Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 09.10.25) Erwachsene, Kurbezirk I, 4,70 €: „Im Kurbezirk I Für Personen ab dem 17. Lebensjahr 4,70 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf vom 09.09.2025, Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 09.10.25) Kinder unter 9 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf vom 09.09.2025, Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 09.10.25) Kinder 9 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, 3,90 €: „Jugendliche (vom 10. bis vollendetes 16. Lebensjahr) 3,90 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf vom 09.09.2025, Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 09.10.25) Kurbezirk II, Gebiet: „Der Kurbezirk II umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Anatswald, Birgsau, Christlessee, Dienersberg, Dietersberg, Ebene, Einödsbach, Faistenoy, Freibergsee, Gaisalpe, Gerstruben, Gottenried, Gruben, Gundsbach, Höllwiesen, Hochleite, Kornau, Oytal, Ringang, Rohrmoos, Seealpe, Spielmannsau, Schrattenwang, Schwand, Tiefenbach (einschließlich Gsessel und Hochstatt), Schöllang, Reichenbach und Rubi.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf vom 09.09.2025, Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 09.10.25) Erwachsene, Kurbezirk II, 4,15 €: „Im Kurbezirk II Für Personen ab dem 17. Lebensjahr 4,15 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf vom 09.09.2025, Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 09.10.25) Kinder unter 9 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf vom 09.09.2025, Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 09.10.25) Kinder 9 bis 15 Jahre, Kurbezirk II, 3,55 €: „Jugendliche (vom 10. bis vollendetes 16. Lebensjahr) 3,55 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf vom 09.09.2025, Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 09.10.25) Je Nacht: „An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf vom 09.09.2025, Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 09.10.25)