Kurbeitrag in Nesselwang: was Gastgeber 2026 erheben.
Nesselwang erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 36,40 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 36,40 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,10 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 1,90 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 0,90 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Marktes Nesselwang (gültig ab 01.12.2017) in der Fassung vom 13.07.2017, gilt ab 1. Dezember 2017 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Allgäu Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Nesselwang als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,25 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 250,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.
0,25 € je Übernachtung.
Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.
Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vorauszahlung je Übernachtung | 0,25 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Nesselwang
Wie hoch ist die Kurtaxe in Nesselwang?
Kurbezirk I (Kurbezirk I ist der Ort Nesselwang mit seinen Gemeindeteilen, etwa Reichenbach, Lachen und Hertingen): 2,10 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II ist das Berggebiet ab Höhe Knebel mit Hütten wie Kronenhütte und Seeger Hütte): 1,90 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Nesselwang Kurtaxe?
Kurbezirk I: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,00 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 0,90 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Nesselwang von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, wenn der Ausweis eine Begleitperson vorsieht (auf Antrag).
Was muss ich als Gastgeber in Nesselwang tun?
Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde dafür. Du führst den Kurbeitrag innerhalb der Frist ab, die auf dem Kurbeitragsbescheid des Marktes steht. Du meldest deine Gäste spätestens am nächsten Werktag nach der Ankunft schriftlich mit dem Formblatt des Marktes.
Was gilt in Nesselwang sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 60 zahlen auf Antrag 50 % weniger. Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Stehen die Abreise und die Aufenthaltsdauer nicht auf dem Meldeformular oder ändern sie sich, gibst du die Angaben spätestens am nächsten Werktag nach der Abreise nach.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Nesselwang für Vermieter?
Vorauszahlung je Übernachtung: 0,25 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 250,00 €. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 5 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
Wer zahlt in Nesselwang den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn der Markt dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Der Markt kann die Vorauszahlung von 0,25 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von den Vorauszahlungen am 15. Mai und 15. August. Am 15. Mai und am 15. August jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben). Rechnet der Markt damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann er darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn der Markt dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.
Muss ich meine Ferienwohnung in Nesselwang registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Nesselwang steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurbezirk I, Gebiet: „Der Kurbezirk I umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Attlesee, Bayerstetten, Gschwend,“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Marktes Nesselwang (gültig ab 01.12.2017) in der Fassung vom 13.07.2017) Erwachsene, Kurbezirk I, 2,10 €: „1. im Kurbezirk I für Personen ab dem 17. Lebensjahr 2,10 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Marktes Nesselwang (gültig ab 01.12.2017) in der Fassung vom 13.07.2017) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „(3) Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Marktes Nesselwang (gültig ab 01.12.2017) in der Fassung vom 13.07.2017) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, 1,00 €: „für Personen vom Beginn des 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,00 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Marktes Nesselwang (gültig ab 01.12.2017) in der Fassung vom 13.07.2017) Kurbezirk II, Gebiet: „Der Kurbezirk II umfasst das Berggebiet ab Höhe Knebel“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Marktes Nesselwang (gültig ab 01.12.2017) in der Fassung vom 13.07.2017) Erwachsene, Kurbezirk II, 1,90 €: „2. im Kurbezirk II für Personen ab dem 17. Lebensjahr 1,90 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Marktes Nesselwang (gültig ab 01.12.2017) in der Fassung vom 13.07.2017) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „(3) Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Marktes Nesselwang (gültig ab 01.12.2017) in der Fassung vom 13.07.2017) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk II, 0,90 €: „für Personen vom Beginn des 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 0,90 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Marktes Nesselwang (gültig ab 01.12.2017) in der Fassung vom 13.07.2017) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten gemeinsam als ein Tag.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Marktes Nesselwang (gültig ab 01.12.2017) in der Fassung vom 13.07.2017) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Nesselwang vom 27.11.2001) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldner, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €“ (Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Nesselwang vom 11.09.2024) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5 v.H.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Nesselwang vom 27.11.2001) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags des Marktes Nesselwang vom 27.11.2001)