Zum Inhalt springen
Keyset

Kurbeitrag in Fischen im Allgäu: was Gastgeber 2026 erheben.

Fischen im Allgäu erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 66,50 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 66,50 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 14 Jahren 3,80 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 13 Jahre 1,90 €

Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) in der Gemeinde Fischen i. Allgäu vom 25. September 2024 (Scan), gilt ab 1. Dezember 2024 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Allgäu Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Fischen im Allgäu als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,45 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 8 %.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 450,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.

0,45 € je Übernachtung.

Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.

Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Vorauszahlung je Übernachtung 0,45 € je Übernachtung

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Oberallgäu: Bad Hindelang, Oberstaufen, Oberstdorf, Oy-Mittelberg, Sonthofen, Wertach.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Fischen im Allgäu

Wie hoch ist die Kurtaxe in Fischen im Allgäu?

3,80 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Fischen im Allgäu Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 13 Jahren zahlen 1,90 € und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Fischen im Allgäu von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, laut Ausweis, Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 und Merkzeichen B, Geschäftsreisende und Verwandte ersten Grades, deren Gastgeber mit Hauptwohnsitz in Fischen gemeldet ist.

Was muss ich als Gastgeber in Fischen im Allgäu tun?

Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang. Abgeführt wird spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Bescheids, sofern nicht ein Abbuchungsauftrag besteht. Deine Gäste meldest du spätestens am ersten Tag des Aufenthalts über das Meldesystem der Gemeinde.

Was gilt in Fischen im Allgäu sonst noch?

Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Jeder zahlende Gast bekommt einen elektronischen Gästepass als Nachweis. Wenn du die Meldung nicht elektronisch weiterleiten kannst, gibst du sie ausnahmsweise im Gästeservice ab; dafür fallen 3 Euro pro Meldeschein an.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Fischen im Allgäu für Vermieter?

Vorauszahlung je Übernachtung: 0,45 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 450,00 €. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 8 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.

Wer zahlt in Fischen im Allgäu den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Die Gemeinde kann die Vorauszahlung von 0,45 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 15. August. Am 15. August jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben). Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.

Muss ich meine Ferienwohnung in Fischen im Allgäu registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Fischen im Allgäu steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,80 €: „b) für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 3,80 €.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) in der Gemeinde Fischen i. Allgäu vom 25. September 2024 (Scan)) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind beitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) in der Gemeinde Fischen i. Allgäu vom 25. September 2024 (Scan)) Kinder 6 bis 13 Jahre, 1,90 €: „a) für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr 1,90 €, b) für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 3,80 €.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) in der Gemeinde Fischen i. Allgäu vom 25. September 2024 (Scan)) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) in der Gemeinde Fischen i. Allgäu vom 25. September 2024 (Scan)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Fischen i. Allgäu vom 24.10.1978, Lesefassung zum 01.01.2023) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer und sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsgemäßen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,45 €“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Fischen i. Allgäu vom 24.10.1978, Lesefassung zum 01.01.2023) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 8 v. Hundert.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Fischen i. Allgäu vom 24.10.1978, Lesefassung zum 01.01.2023) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Fischen i. Allgäu vom 24.10.1978, Lesefassung zum 01.01.2023)