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Kurbeitrag in Bad Wörishofen: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Wörishofen erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 50,40 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 50,40 €

Alle Sätze

Kurbezirk I
Kurbezirk I ist das Kurgebiet außerhalb von Kurbezirk II. Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 3,60 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 €
Kurbezirk II
Kurbezirk II sind die Ortsteile Hartenthal und Schöneschach, die Gartenstadt, das Gewerbegebiet, die Wohnmobilstellplätze an der Therme und der Campingplatz. Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 1,80 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Stadt Bad Wörishofen vom 09.12.2024, Lesefassung der Stadt „seit 01. Januar 2025 gültige Fassung“, Sätze ab 01.04.2025, gilt ab 1. April 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Allgäu Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Wörishofen als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.

Orte in der Nähe

Im Allgäu: Bad Hindelang, Fischen im Allgäu, Füssen, Nesselwang, Oberstaufen, Oberstdorf, Oy-Mittelberg, Pfronten, Sonthofen, Wertach.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Wörishofen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Wörishofen?

Kurbezirk I (Kurbezirk I ist das Kurgebiet außerhalb von Kurbezirk II): 3,60 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind die Ortsteile Hartenthal und Schöneschach, die Gartenstadt, das Gewerbegebiet, die Wohnmobilstellplätze an der Therme und der Campingplatz): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Wörishofen Kurtaxe?

Kurbezirk I: Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Bad Wörishofen von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 oder 90 zahlen 30 % weniger, Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 zahlen 50 % weniger, Eine im Ausweis eingetragene Begleitperson mit Merkzeichen B bekommt dieselbe Ermäßigung wie die behinderte Person, Teilnehmer an Fortbildungen, Seminaren, Tagungen und Trainingslagern im Amateursport zahlen 50 % weniger, wenn das Programm kaum Freiräume lässt und sie das nachweisen und Ortsfremde, die nur wegen ihres Berufs in Bad Wörishofen sind und keine Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen nutzen, zahlen nichts.

Was muss ich als Gastgeber in Bad Wörishofen tun?

Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber der Stadt dafür, dass er vollständig eingeht. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; die Stadt kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird. Deine Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Anreise, Korrekturen spätestens am Tag nach der Abreise, elektronisch über das von der Stadt bestimmte System (derzeit Feratel); mit weniger als 10 Betten darfst du auch schriftlich melden.

Was gilt in Bad Wörishofen sonst noch?

Kurbeitrag fällt nur im Kurgebiet an: In den Stadtteilen Dorschhausen, Schlingen mit Frankenhofen, Kirchdorf und Stockheim sowie in Ober-/Untergammenried und Oberes und Unteres Hart wird keiner erhoben.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Wörishofen für Vermieter?

Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.

Wer zahlt in Bad Wörishofen den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Wörishofen Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,07 und 0,63 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. August fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Wörishofen registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Wörishofen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurbezirk I, Gebiet: „Der Kurbezirk I umfasst das Stadtgebiet, das außerhalb des Kurbezirks II liegt.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Stadt Bad Wörishofen vom 09.12.2024, Lesefassung der Stadt „seit 01. Januar 2025 gültige Fassung“, Sätze ab 01.04.2025) Erwachsene, Kurbezirk I, 3,60 €: „(2a) Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag ab dem 01.04.2025 1. Im Kurbezirk I für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,60 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Stadt Bad Wörishofen vom 09.12.2024, Lesefassung der Stadt „seit 01. Januar 2025 gültige Fassung“, Sätze ab 01.04.2025) Kinder unter 16 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres sind von der Entrichtung eines Kurbeitrages befreit.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Stadt Bad Wörishofen vom 09.12.2024, Lesefassung der Stadt „seit 01. Januar 2025 gültige Fassung“, Sätze ab 01.04.2025) Kurbezirk II, Gebiet: „Der Kurbezirk II umfasst die Ortsteile Hartenthal und Schöneschach, sowie den Stadtteil Gartenstadt, das Gewerbegebiet, alle Wohnmobilstellplätze an der Therme und den Campingplatz.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Stadt Bad Wörishofen vom 09.12.2024, Lesefassung der Stadt „seit 01. Januar 2025 gültige Fassung“, Sätze ab 01.04.2025) Erwachsene, Kurbezirk II, 1,80 €: „2. Im Kurbezirk II für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1,80 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Stadt Bad Wörishofen vom 09.12.2024, Lesefassung der Stadt „seit 01. Januar 2025 gültige Fassung“, Sätze ab 01.04.2025) Kinder unter 16 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres sind von der Entrichtung eines Kurbeitrages befreit.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Stadt Bad Wörishofen vom 09.12.2024, Lesefassung der Stadt „seit 01. Januar 2025 gültige Fassung“, Sätze ab 01.04.2025) Je Nacht: „Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Stadt Bad Wörishofen vom 09.12.2024, Lesefassung der Stadt „seit 01. Januar 2025 gültige Fassung“, Sätze ab 01.04.2025) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Wörishofen (Fassung seit 1. Januar 2004)) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5 %.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Wörishofen (Fassung seit 1. Januar 2004)) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Wörishofen (Fassung seit 1. Januar 2004))