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Kurbeitrag in Pfronten: was Gastgeber 2026 erheben.

Pfronten erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 44,10 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Übriges Jahr 7 44,10 €

Alle Sätze

Kurbezirk I
Kurbezirk I sind Weißbach (ohne den Wohnmobilstellplatz im Gewerbegebiet Wiesele), Kreuzegg, Röfleuten, Halden, Berg, Ried, Meilingen, Ösch, Steinach, Dorf und Heitlern. Kurbeitrag je Person und Nacht. Übriges Jahr: 1. Januar bis 31. Oktober und 16. Dezember bis 31. Dezember; 1. November bis 15. Dezember: 1. November bis 15. Dezember.
Wer Übriges Jahr 1. November bis 15. Dezember
Ab 16 Jahren 2,40 € 1,20 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,50 € 0,75 €
Kurbezirk II
Kurbezirk II sind Kappel und Rehbichl, der Wohnmobilstellplatz im Gewerbegebiet Wiesele, der Campingplatz in Pfronten-Steinach und das übrige Gemeindegebiet außer einigen Berggaststätten und Hütten. Kurbeitrag je Person und Nacht. Übriges Jahr: 1. Januar bis 31. Oktober und 16. Dezember bis 31. Dezember; 1. November bis 15. Dezember: 1. November bis 15. Dezember.
Wer Übriges Jahr 1. November bis 15. Dezember
Ab 16 Jahren 1,80 € 0,90 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,20 € 0,60 €

Quelle: Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages), gilt ab 1. April 2023 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Allgäu Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte

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Im Kreis Ostallgäu: Füssen, Nesselwang.

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Fragen zur Kurtaxe in Pfronten

Wie hoch ist die Kurtaxe in Pfronten?

Kurbezirk I (Kurbezirk I sind Weißbach (ohne den Wohnmobilstellplatz im Gewerbegebiet Wiesele), Kreuzegg, Röfleuten, Halden, Berg, Ried, Meilingen, Ösch, Steinach, Dorf und Heitlern): Übriges Jahr (1. Januar bis 31. Oktober und 16. Dezember bis 31. Dezember): 2,40 € je Erwachsenem und Nacht; 1. November bis 15. Dezember: 1,20 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind Kappel und Rehbichl, der Wohnmobilstellplatz im Gewerbegebiet Wiesele, der Campingplatz in Pfronten-Steinach und das übrige Gemeindegebiet außer einigen Berggaststätten und Hütten): Übriges Jahr (1. Januar bis 31. Oktober und 16. Dezember bis 31. Dezember): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht; 1. November bis 15. Dezember: 0,90 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Pfronten Kurtaxe?

Kurbezirk I: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,50 € (Übriges Jahr) und 0,75 € (1. November bis 15. Dezember) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,20 € (Übriges Jahr) und 0,60 € (1. November bis 15. Dezember) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Pfronten von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen auf Antrag 50 % weniger; ihre notwendige Begleitperson ist auf Antrag befreit und Begleitpersonen, wenn der Schwerbehindertenausweis eine Begleitperson vorsieht, auf Antrag.

Was muss ich als Gastgeber in Pfronten tun?

Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den Eingang. Abgeführt wird innerhalb der Frist im Kurbeitragsbescheid, frühestens einen Tag nach der Abreise des Gastes. Die Gäste meldest du unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, schriftlich oder über das System Pfronten-Card an die Gemeinde.

Was gilt in Pfronten sonst noch?

Bei Familien mit mehr als vier beitragspflichtigen Kindern ist jedes weitere Kind kurbeitragsfrei; zur Familie zählen nur die Ehegatten und ihre wirtschaftlich abhängigen Kinder.

Muss ich meine Ferienwohnung in Pfronten registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Pfronten steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurbezirk I, Gebiet: „Der Kurbezirk I umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Weißbach mit Ausnahme des Wohnmobilstellplatzes im Gewerbegebiet "Wiesele", Kreuzegg, Röfleuten, Halden, Berg, Ried, Meilingen, Ösch, Steinach, Dorf und Heitlern.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Pfronten vom 09.11.2009 (Scan, §§ 2 und 6 gelten unverändert fort)) Erwachsene, Kurbezirk I, Übriges Jahr, 2,40 €: „1. im Kurbezirk I für Personen (ab dem 17. Lebensjahr) 2,40 €“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages)) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk I, Übriges Jahr, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (= 6. Geburtstag) sind kurbeitragsfrei.“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages)) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, Übriges Jahr, 1,50 €: „für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (= 6. bis zum 16. Geburtstag) 1,50 €“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages)) Erwachsene, Kurbezirk I, 1. November bis 15. Dezember, 1,20 €: „In der Zeit vom 01.11. bis 15.12. (einschließlich) wird in allen Kurbezirken nur 50 v.H. des Beitrages pro Aufenthaltstag erhoben.“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages)) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk I, 1. November bis 15. Dezember, 0,00 €: „In der Zeit vom 01.11. bis 15.12. (einschließlich) wird in allen Kurbezirken nur 50 v.H. des Beitrages pro Aufenthaltstag erhoben.“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages)) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, 1. November bis 15. Dezember, 0,75 €: „In der Zeit vom 01.11. bis 15.12. (einschließlich) wird in allen Kurbezirken nur 50 v.H. des Beitrages pro Aufenthaltstag erhoben.“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages)) Kurbezirk II, Gebiet: „Der Kurbezirk II umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Kappel und Rehbichl, den Wohnmobilstellplatz im Gewerbegebiet „Wiesele“, den Campingplatz in Pfronten-Steinach und das übrige Gemeindegebiet“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Pfronten vom 09.11.2009 (Scan, §§ 2 und 6 gelten unverändert fort)) Erwachsene, Kurbezirk II, Übriges Jahr, 1,80 €: „2. im Kurbezirk II für Personen (ab dem 17. Lebensjahr) 1,80 € für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (= 6. bis zum 16. Geburtstag) 1,20 €“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages)) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk II, Übriges Jahr, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (= 6. Geburtstag) sind kurbeitragsfrei.“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages)) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk II, Übriges Jahr, 1,20 €: „2. im Kurbezirk II für Personen (ab dem 17. Lebensjahr) 1,80 € für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (= 6. bis zum 16. Geburtstag) 1,20 €“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages)) Erwachsene, Kurbezirk II, 1. November bis 15. Dezember, 0,90 €: „In der Zeit vom 01.11. bis 15.12. (einschließlich) wird in allen Kurbezirken nur 50 v.H. des Beitrages pro Aufenthaltstag erhoben.“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages)) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk II, 1. November bis 15. Dezember, 0,00 €: „In der Zeit vom 01.11. bis 15.12. (einschließlich) wird in allen Kurbezirken nur 50 v.H. des Beitrages pro Aufenthaltstag erhoben.“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages)) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk II, 1. November bis 15. Dezember, 0,60 €: „In der Zeit vom 01.11. bis 15.12. (einschließlich) wird in allen Kurbezirken nur 50 v.H. des Beitrages pro Aufenthaltstag erhoben.“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages)) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten als ein Aufenthaltstag.“ (Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022 (ersetzt § 4 Höhe des Kurbeitrages))