Zum Inhalt springen
Keyset

Kurabgabe in Ueckermünde: was Gastgeber 2026 erheben.

Ueckermünde erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 28,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Saison 7 28,00 €

Gezählt werden höchstens 28 Tage im Jahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht, 1. Mai bis 30. September
Wer 1. Mai bis 30. September
Erwachsene 2,00 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Seebad Ueckermünde (Kurabgabesatzung) vom 2. Dezember 2021, bekanntgemacht am 3. Dezember 2021, gilt ab 1. Januar 2022, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Vorpommern-Greifswald: Heringsdorf, Karlshagen, Koserow, Loddin, Trassenheide, Ückeritz, Zempin, Zinnowitz.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Ueckermünde

Wie hoch ist die Kurtaxe in Ueckermünde?

2,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Ueckermünde Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Ueckermünde von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Verwandte von Personen mit Hauptwohnsitz in Ueckermünde, wenn sie unentgeltlich bei ihnen wohnen und nur zu Besuch sind, Die erforderliche Begleitperson eines Schwerbehinderten zahlt nichts. und Wer in Ueckermünde arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd..

Was muss ich als Gastgeber in Ueckermünde tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe am Anreisetag für den ganzen Aufenthalt ein und händigt eine personengebundene Kurkarte aus. Abgeführt wird grundsätzlich bis zum 30. eines jeden Monats für den Vormonat. Gäste werden am Anreisetag mit den vorgeschriebenen Meldescheinen angemeldet.

Was gilt in Ueckermünde sonst noch?

Die Kurabgabe wird nur für Aufenthalte vom 1. Mai bis 30. September erhoben. Der ermäßigte Satz beträgt 1,00 € je Person und Aufenthaltstag. Auf Antrag zahlen Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 nur die Hälfte, wenn sie den Behindertenausweis vorlegen. Die Kurabgabe enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Statt der Tagessätze kann der Abgabepflichtige eine Jahreskurabgabe von 56,00 € (ermäßigt 28,00 €) zahlen; Zweitwohnungsinhaber müssen sie zahlen. Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.

Muss ich meine Ferienwohnung in Ueckermünde registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Ueckermünde steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,00 €: „Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag 2,00 Euro ohne Ermäßigung“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Seebad Ueckermünde (Kurabgabesatzung) vom 2. Dezember 2021, bekanntgemacht am 3. Dezember 2021) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Seebad Ueckermünde (Kurabgabesatzung) vom 2. Dezember 2021, bekanntgemacht am 3. Dezember 2021) Je Nacht: „Bei Übernachtungsgästen ist die Zahl der Übernachtungen maßgeblich.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Seebad Ueckermünde (Kurabgabesatzung) vom 2. Dezember 2021, bekanntgemacht am 3. Dezember 2021) Höchstens 28: „Die Kurabgabe wird für max. 28 Tage im Jahr erhoben.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Seebad Ueckermünde (Kurabgabesatzung) vom 2. Dezember 2021, bekanntgemacht am 3. Dezember 2021)