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Kurtaxe in Bad Elster 2026: bis 2,20 € je Person und Nacht.

Bad Elster erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe: 1,10 € bis 2,20 € je Erwachsenem und Nacht, je nach Bezirk. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 30,80 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 30,80 €

Gezählt werden höchstens 42 Tage je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.

Alle Sätze

Kurzone I
Zur Kurzone I gehört das Gebiet der Stadt Bad Elster ohne die Ortsteile der Kurzone II. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 2,20 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €
Kinder 14 bis 17 Jahre 2,00 €
Kurzone II
Zur Kurzone II gehören die Ortsteile Mühlhausen und Sohl. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 1,10 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €
Kinder 14 bis 17 Jahre 0,90 €

Quelle: Kurtaxordnung: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern, Neufassung vom 18. September 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019, Fassung vom 27.04.2019 in REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen), gilt ab 27. April 2019, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Elster

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Elster?

Kurzone I (Zur Kurzone I gehört das Gebiet der Stadt Bad Elster ohne die Ortsteile der Kurzone II): 2,20 € je Erwachsenem und Nacht. Kurzone II (Zur Kurzone II gehören die Ortsteile Mühlhausen und Sohl): 1,10 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Elster Kurtaxe?

Kurzone I: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 2,00 €. Kurzone II: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 0,90 €.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Elster für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren (Kurzone I): 30,80 € Kurtaxe. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Bad Elster von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zahlen nichts., Wer sich ausschließlich zu anderen als Kur- oder Erholungszwecken im Kurbezirk aufhält, etwa zur Ausübung des Berufs, zum Besuch einer Unterrichtseinrichtung oder zur Ausbildung für einen Beruf, zahlt nichts., Wer nur im Rahmen eines Tagesausfluges, aber nicht zu Kurzwecken, einzelne Kur- oder Erholungseinrichtungen nutzt, zahlt nichts., Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen mit ärztlichem Zeugnis für die Dauer der Verhinderung nichts. und Begleitpersonen von Behinderten, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Bad Elster tun?

Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, zieht die Kurtaxe für die Sächsische Staatsbäder GmbH ein. Die in einem Kalendermonat eingezogene Kurtaxe führst du bis zum 10. des Folgemonats an die Sächsische Staatsbäder GmbH ab, wenn keine Vereinbarung etwas anderes bestimmt. Die kurtaxpflichtigen Gäste meldest du der Sächsischen Staatsbäder GmbH schriftlich.

Wer zahlt in Bad Elster weniger Kurtaxe?

Ermäßigt zahlen Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, Jugendliche von 14 bis 18 sowie Schüler und Studenten von 18 bis 27 Jahren. Ermäßigt zahlen auch Begleitpersonen von Behinderten, die nicht befreit sind, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Wer ermäßigt zahlen will, muss die Voraussetzungen nachweisen. Die ermäßigte Kurtaxe beträgt 2,00 € je Tag in der Kurzone I und 0,90 € in der Kurzone II.

Was gilt in Bad Elster sonst noch?

Die Kurtaxe gilt im Kurbezirk Bad Elster, der das Gebiet der Stadt Bad Elster umfasst und in zwei Kurzonen eingeteilt ist. Die 42 Tage zählen auch dann, wenn ein Gast mehrmals im Kalenderjahr kommt. Fallen Aufenthalte in verschiedene Kurzonen, wird die Kurtaxe anteilig berechnet. Auf Antrag kann ein Gast die Kurtaxe für ein Jahr pauschal zahlen (Jahreskurtaxe), unabhängig davon, wie lange er tatsächlich bleibt. Die Jahreskurtaxe beträgt in Bad Elster 80,00 €. Wer die Kurtaxe einzieht, erhält die Kurkarten; dafür kann ein Abschlag von 5 € je Kurkarte erhoben werden, der später angerechnet wird. Du haftest der Sächsischen Staatsbäder GmbH für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe. Die Meldung muss spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft erfolgen.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Elster registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Elster steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurzone I, Gebiet: „Die Kurzone I umfasst das Gebiet der Stadt Bad Elster, ausgenommen die in Satz 3 aufgeführten Ortsteile.“ (Kurtaxordnung: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern, Neufassung vom 18. September 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019, Fassung vom 27.04.2019 in REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen)) Erwachsene, Kurzone I, 2,20 €: „Kurtaxe EUR Kurzone I 2,20 Kurzone II 1,10“ (Kurtaxordnung: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern, Neufassung vom 18. September 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019, Fassung vom 27.04.2019 in REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen)) Kinder unter 14 Jahren, Kurzone I, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.“ (Kurtaxordnung: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern, Neufassung vom 18. September 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019, Fassung vom 27.04.2019 in REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen)) Kinder 14 bis 17 Jahre, Kurzone I, 2,00 €: „Ermäßigte Kurtaxe Kurzone I 2,00 Kurzone II 0,90“ (Kurtaxordnung: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern, Neufassung vom 18. September 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019, Fassung vom 27.04.2019 in REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen)) Kinder 14 bis 17 Jahre, Altersgrenze: „Jugendliche vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“ (Kurtaxordnung: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern, Neufassung vom 18. September 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019, Fassung vom 27.04.2019 in REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen)) Kurzone II, Gebiet: „Die Kurzone II umfasst die Ortsteile Mühlhausen und Sohl.“ (Kurtaxordnung: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern, Neufassung vom 18. September 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019, Fassung vom 27.04.2019 in REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen)) Erwachsene, Kurzone II, 1,10 €: „Kurtaxe EUR Kurzone I 2,20 Kurzone II 1,10“ (Kurtaxordnung: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern, Neufassung vom 18. September 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019, Fassung vom 27.04.2019 in REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen)) Kinder unter 14 Jahren, Kurzone II, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.“ (Kurtaxordnung: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern, Neufassung vom 18. September 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019, Fassung vom 27.04.2019 in REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen)) Kinder 14 bis 17 Jahre, Kurzone II, 0,90 €: „Ermäßigte Kurtaxe Kurzone I 2,00 Kurzone II 0,90“ (Kurtaxordnung: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern, Neufassung vom 18. September 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019, Fassung vom 27.04.2019 in REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen)) Je Nacht: „Der Tag des Eintreffens in einem Kurbezirk und der Abreisetag gelten für die Berechnung der Kurtaxe als ein Tag.“ (Kurtaxordnung: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern, Neufassung vom 18. September 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019, Fassung vom 27.04.2019 in REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen)) Höchstens 42: „Die Kurtaxe wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage, längstens jedoch für 42 Tage pro Kalenderjahr, berechnet.“ (Kurtaxordnung: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern, Neufassung vom 18. September 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019, Fassung vom 27.04.2019 in REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen))