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Gästetaxe in Oberwiesenthal: was Gastgeber 2026 erheben.

Oberwiesenthal erhebt von Übernachtungsgästen eine Gästetaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 63,00 € Gästetaxe.

Gästetaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 63,00 €

Alle Sätze

Zone 1 (Kurort Oberwiesenthal)
Zone 1 ist das ganze Stadtgebiet außer dem Ortsteil Hammerunterwiesenthal. Gästetaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 6 Jahren 3,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Zone 2 (Hammerunterwiesenthal)
Zone 2 ist der Ortsteil Hammerunterwiesenthal. Gästetaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 6 Jahren 1,70 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung) der Stadt Kurort Oberwiesenthal vom 17.11.2022, gültig ab 01.04.2023, gilt ab 1. April 2023, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästetaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Oberwiesenthal

Wie hoch ist die Kurtaxe in Oberwiesenthal?

Zone 1 (Kurort Oberwiesenthal) (Zone 1 ist das ganze Stadtgebiet außer dem Ortsteil Hammerunterwiesenthal): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht. Zone 2 (Hammerunterwiesenthal) (Zone 2 ist der Ortsteil Hammerunterwiesenthal): 1,70 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Oberwiesenthal Kurtaxe?

Zone 1 (Kurort Oberwiesenthal): Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und ab 6 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Zone 2 (Hammerunterwiesenthal): Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und ab 6 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Oberwiesenthal von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Ortsfremde, die sich zur Ausübung ihres Dienstes oder Berufes in der Stadt aufhalten, Teilnehmer an Schulfahrten, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B trägt und Besuch ohne Entgelt, wenn das sozialadäquat ist, etwa bei Verwandtschaftsbesuchen.

Was muss ich als Gastgeber in Oberwiesenthal tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Gästetaxe von ihnen ein und führt sie monatlich mit den Meldescheinen an die Stadt ab. Die Gästetaxe führst du monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats an die Stadt ab. Den Meldeschein lässt du für jeden Gast innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft vollständig ausfüllen.

Was gilt in Oberwiesenthal sonst noch?

Auf Antrag zahlen Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten und Auszubildende, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und Tagungsteilnehmer 60 Prozent weniger. Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Gästetaxe nur bis zur Höhe der Jahresgästetaxe erhoben. Die Tagessätze sind Bruttobeträge, die die gesetzliche Umsatzsteuer schon enthalten. Du haftest gesamtschuldnerisch gegenüber der Stadt für die Einziehung und Abführung der Gästetaxe. Hast du in einem Monat keine Gäste beherbergt, gibst du trotzdem eine Fehlmeldung ab. Die Gästetaxe verwahrst und rechnest du getrennt von deinem Betriebsvermögen ab, auf Kasse und Konto.

Muss ich meine Ferienwohnung in Oberwiesenthal registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Oberwiesenthal steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Zone 1 (Kurort Oberwiesenthal), Gebiet: „Alle anderen Gebiete der Stadt fallen unter die Zone 1.“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung) der Stadt Kurort Oberwiesenthal vom 17.11.2022, gültig ab 01.04.2023) Erwachsene, Zone 1 (Kurort Oberwiesenthal), 3,00 €: „Zone 1 3,00 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung) der Stadt Kurort Oberwiesenthal vom 17.11.2022, gültig ab 01.04.2023) Kinder unter 6 Jahren, Zone 1 (Kurort Oberwiesenthal), 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung) der Stadt Kurort Oberwiesenthal vom 17.11.2022, gültig ab 01.04.2023) Zone 2 (Hammerunterwiesenthal), Gebiet: „Als Zone 2 wird das Gebiet des Ortsteiles Hammerunterwiesenthal bezeichnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung) der Stadt Kurort Oberwiesenthal vom 17.11.2022, gültig ab 01.04.2023) Erwachsene, Zone 2 (Hammerunterwiesenthal), 1,70 €: „Zone 2 1,70 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung) der Stadt Kurort Oberwiesenthal vom 17.11.2022, gültig ab 01.04.2023) Kinder unter 6 Jahren, Zone 2 (Hammerunterwiesenthal), 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung) der Stadt Kurort Oberwiesenthal vom 17.11.2022, gültig ab 01.04.2023) Je Nacht: „Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung) der Stadt Kurort Oberwiesenthal vom 17.11.2022, gültig ab 01.04.2023) Höchstens 28: „Die Gästetaxe wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthaltes in einem Kalenderjahr mit dem vorstehend genannten Satz, höchstens jedoch in Höhe der Jahresgästetaxe nach Abs. 2 erhoben. Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Gästetaxe nur bis zur Höhe der Jahresgästetaxe erhoben. (2) Gästetaxepflichtige nach § 2 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 haben unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthaltes eine pauschale Jahresgästetaxe zu entrichten. Diese beträgt das 28-fache des Tagessatzes.“ (Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung) der Stadt Kurort Oberwiesenthal vom 17.11.2022, gültig ab 01.04.2023)