Kurbeitrag in Bad Salzuflen: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Salzuflen erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 56,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 56,00 € |
Der Kurbeitrag gilt nur im Erhebungsgebiet, das die Anlage 1 der Satzung auf einer Karte zeigt und beschreibt, nicht in der ganzen Stadt. Gezählt werden höchstens 42 Tage je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 14 Jahren | 4,00 € | 3,70 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 07.12.2023, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 06.03.2025, Lesefassung der Stadt im Ortsrecht, gilt ab 1. April 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Salzuflen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Salzuflen?
Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 4,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 31. März): 3,70 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Salzuflen Kurtaxe?
Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Bad Salzuflen von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Kinder unter 14 zahlen nichts, wenn sie nur in Begleitung Erziehungsberechtigter kommen und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführen., Wer aufgrund einer Krankheit die Kureinrichtungen nicht nutzen kann, zahlt nichts., Wer am Ort eine Schule besucht, ausgebildet oder weitergebildet wird oder seinen Beruf ausübt, zahlt nichts., Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn sie die Notwendigkeit nachweisen, den Aufenthalt selbst bezahlen und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführen. und Hausbesucher, die bei einem Einwohner unentgeltlich aufgenommen werden, zahlen nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Bad Salzuflen tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag ein und führt ihn nach der Rechnung der Stadt ab. Abgeführt wird nach der Rechnung der Stadt; einen festen Termin nennt die Satzung nicht. Gemeldet wird elektronisch; die Stadt stellt dir Zugangsdaten und Druckvorlagen zur Verfügung.
Was gilt in Bad Salzuflen sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und Personen mit geringem Einkommen zahlen 3,60 € in der Hauptsaison und 3,30 € in der Nebensaison, wenn sie das bei Aufenthaltsbeginn nachweisen. Kinder unter 14, die selbst eine Gesundheitsmaßnahme durchführen, zahlen 2,00 € je Tag. Zweitwohnungsinhaber und Eigentümer von Wohneinheiten zahlen einen Jahreskurbeitrag, der dem Beitrag für 42 Tage in der Nebensaison entspricht. Du stellst jedem Gast unmittelbar nach der Ankunft eine Gästekarte aus. Weigert sich ein Gast zu zahlen, informierst du die Stadt sofort. Du haftest der Stadt für den vollständigen und richtigen Einzug des Kurbeitrags.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Salzuflen registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Salzuflen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 4,00 €: „und beträgt je Tag in der Zeit vom 1.11. – 31.3. (Nebensaison) 3,70 Euro und je Tag in der Zeit vom 1.4. – 31.10. (Hauptsaison) 4,00 Euro“ (Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 07.12.2023, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 06.03.2025, Lesefassung der Stadt im Ortsrecht) Kinder unter 14 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „vor Vollendung des 14. Lebensjahres das Erhebungsgebiet nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen aufsuchen und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführen,“ (Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 07.12.2023, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 06.03.2025, Lesefassung der Stadt im Ortsrecht) Erwachsene, Nebensaison, 3,70 €: „und beträgt je Tag in der Zeit vom 1.11. – 31.3. (Nebensaison) 3,70 Euro und je Tag in der Zeit vom 1.4. – 31.10. (Hauptsaison) 4,00 Euro“ (Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 07.12.2023, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 06.03.2025, Lesefassung der Stadt im Ortsrecht) Kinder unter 14 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „vor Vollendung des 14. Lebensjahres das Erhebungsgebiet nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen aufsuchen und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführen,“ (Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 07.12.2023, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 06.03.2025, Lesefassung der Stadt im Ortsrecht) Gebiet: „Das Erhebungsgebiet der Stadt Bad Salzuflen ist in der Anlage 1, welche Bestandteil dieser Satzung ist, zeichnerisch dargestellt und erläutert.“ (Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 07.12.2023, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 06.03.2025, Lesefassung der Stadt im Ortsrecht) Je Nacht: „Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise gelten als ein Tag, für den sich die Höhe des Kurbeitrages nach dem Anreisetag bemisst.“ (Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 07.12.2023, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 06.03.2025, Lesefassung der Stadt im Ortsrecht) Höchstens 42: „Der Kurbeitrag wird für die Dauer des Aufenthaltes, höchstens jedoch für 42 Tage je Kalenderjahr, erhoben.“ (Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 07.12.2023, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 06.03.2025, Lesefassung der Stadt im Ortsrecht)