Kurtaxe in Baden-Baden: was Gastgeber 2026 erheben.
Baden-Baden erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 63,00 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 63,00 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 4,50 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,00 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxordnung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Baden-Baden als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Privatvermieter in Beitragszone I, 0,21 % des Jahresumsatzes. Der Rechner zeigt den Beitrag für Beitragszone I; in Beitragszone II, dem übrigen Stadtgebiet, werden grundsätzlich nur 40 % davon festgesetzt, und die Minderung tritt nicht ein, soweit die Anlage sie nicht vorsieht.
Für deine Vermietung zahlst du 0,00 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.
0,21 % des Jahresumsatzes.
Der Rechner zeigt den Beitrag für Beitragszone I; in Beitragszone II, dem übrigen Stadtgebiet, werden grundsätzlich nur 40 % davon festgesetzt, und die Minderung tritt nicht ein, soweit die Anlage sie nicht vorsieht.
Es zählt dein Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer, den du im Kalenderjahr im Stadtgebiet erzielst.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Privatvermieter in Beitragszone I | 0,21 % des Jahresumsatzes |
| Hotel in Beitragszone I | 0,162 % des Jahresumsatzes |
| Camping- und Wohnmobilstellplätze (die Minderung in Beitragszone II tritt hier nicht ein) | 0,27 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Schwarzwald: Bad Krozingen, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad, Badenweiler, Baiersbronn, Bernau, Breitnau, Feldberg, Freudenstadt, Glottertal, Hinterzarten.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Kurtaxe in Baden-Baden
Wie hoch ist die Kurtaxe in Baden-Baden?
Kurzone I (Kurzone I ist das Gebiet zwischen Sinzheimer Straße / Ooser Hauptstraße und Klosterplatz (Lichtental) / Schafbergstraße samt Nebenstraßen, ohne den Stadtteil Balg und ohne die Anlieger der genannten Straßen und Plätze; die Grenze ist in einer Karte der Satzung eingetragen): 4,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kurzone II (Kurzone II sind alle übrigen Stadtgebiete außerhalb der Kurzone I): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Baden-Baden Kurtaxe?
Kurzone I: Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Kurzone II: Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Baden-Baden von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen Kureinrichtungen und Veranstaltungen nicht besuchen können (ärztliches Attest) und Wer in Baden-Baden arbeitet oder in Ausbildung ist, und Teilnehmer an beruflich bedingten Tagungen und Kursen während deren Dauer; der Nachweis läuft über eine schriftliche Bescheinigung bei der Anmeldung.
Was muss ich als Gastgeber in Baden-Baden tun?
Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug. Die Kurtaxe führst du monatlich bis zum 10. des Folgemonats ab. Gemeldet wird elektronisch über die Schnittstelle der Stadt (elektronischer Meldeschein); auch ohne Gäste gibst du eine Null-Meldung ab.
Was gilt in Baden-Baden sonst noch?
Die Kurtaxe enthält die ermäßigte Umsatzsteuer von derzeit 7 %. Kinder und Jugendliche unter 18 sind nur befreit, solange sie die besonderen Leistungen der Gästekarte nicht beanspruchen. Du musst deine Vermietung vor Beginn bei der Stadt (Kämmerei, Abteilung Steuern) schriftlich anzeigen, mit der Zahl der Betten. Private Vermieter ohne Gewerbe dürfen statt monatlich auch vierteljährlich melden und abführen, jeweils zum 10.4., 10.7., 10.10. und 10.1. Meldest du nicht oder unvollständig, schätzt die Stadt die Forderung mit 80 % der verfügbaren Betten.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Baden-Baden für Vermieter?
Privatvermieter in Beitragszone I: 0,21 % des Jahresumsatzes (70 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 2 % Abgabesatz). Hotel in Beitragszone I: 0,162 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 9 % Gewinnsatz × 2 % Abgabesatz). Camping- und Wohnmobilstellplätze (die Minderung in Beitragszone II tritt hier nicht ein): 0,27 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 2 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Baden-Baden den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Baden-Baden selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr oder der Kurbetrieb unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt. Anerkannte gemeinnützige juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind befreit.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Du meldest der Kämmerei deinen Gesamtumsatz möglichst früh, spätestens bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres. Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. Würde dein Beitrag weniger als 50 € im Jahr betragen, wird er nicht erhoben. Der Rechner zeigt den Beitrag für Beitragszone I; in Beitragszone II, dem übrigen Stadtgebiet, werden grundsätzlich nur 40 % davon festgesetzt, und die Minderung tritt nicht ein, soweit die Anlage sie nicht vorsieht. Es zählt dein Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer, den du im Kalenderjahr im Stadtgebiet erzielst. Ausdrücklich beitragspflichtig sind auch Privatpersonen, die nicht gewerblich an Ortsfremde vorübergehend Wohnungen oder Zimmer vermieten. In der Anlage stehen Reingewinnsatz und Vorteilssatz als Prozentwerte (v. H.). Beitragszone I ist das Gebiet zwischen Sinzheimer Straße/Ooser Hauptstraße und Klosterplatz/Lichtental/Schafbergstraße mit allen Nebenstraßen, ohne den Stadtteil Balg. Das übrige Stadtgebiet ist Beitragszone II. In Beitragszone II werden grundsätzlich nur vierzig vom Hundert des Betrags festgesetzt; in Beitragszone I hundert vom Hundert. Abweichende Reingewinnsätze, Vorteilsätze und Zuordnungen zu den Beitragszonen werden nur auf Antrag gewährt. Die Veranlagung erfolgt im Kalenderjahr nach dem Erhebungszeitraum durch Beitragsbescheid. Gewerbe, die nicht in der Anlage stehen, werden der Kategorie zugeordnet, die ihnen am ähnlichsten ist.
Muss ich meine Ferienwohnung in Baden-Baden registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Baden-Baden steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurzone I, Gebiet: „Kurzone I sämtliche Beherbergungsbetriebe, ähnliche Einrichtungen und Privatvermieter, die sich im Gebiet zwischen Sinzheimer Straße / Ooser Hauptstraße und Klosterplatz (Lichtental) / Schafbergstraße (jeweils ausschließlich der Anlieger der genannten Straßen und Plätze) und sämtlicher Nebenstraßen – ausgenommen den Stadtteil Balg – befinden,“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxordnung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Erwachsene, Kurzone I, 4,50 €: „beträgt für jede Übernachtung in Baden-Baden für jede Person in der Kurzone I ab 01.01.2026 € 4,50“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxordnung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Kinder unter 18 Jahren, Kurzone I, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxordnung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Kurzone II, Gebiet: „Kurzone II sämtliche Beherbergungsbetriebe, ähnliche Einrichtungen und Privatvermieter der übrigen Stadtgebiete.“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxordnung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Erwachsene, Kurzone II, 2,00 €: „beträgt für jede Übernachtung in Baden-Baden für jede Person in der Kurzone I ab 01.01.2026 € 4,50 Kurzone II ab 01.01.2026 € 2,00“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxordnung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Kinder unter 18 Jahren, Kurzone II, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxordnung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Je Nacht: „beträgt für jede Übernachtung in Baden-Baden für jede Person“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxordnung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen juristischen Personen und allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, und denen in der Stadt Baden-Baden aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebs ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Privatvermieter in Beitragszone I: „1.03 Privatvermieter 15 70 ja“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Vorteilssatz, Privatvermieter in Beitragszone I: „1.03 Privatvermieter 15 70 ja“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Hotel in Beitragszone I: „1.01 Hotel 9 90 ja“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Vorteilssatz, Hotel in Beitragszone I: „1.01 Hotel 9 90 ja“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Camping- und Wohnmobilstellplätze (die Minderung in Beitragszone II tritt hier nicht ein): „1.04 Camping-, Wohnmobilstellplätze 15 90 nein“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Vorteilssatz, Camping- und Wohnmobilstellplätze (die Minderung in Beitragszone II tritt hier nicht ein): „1.04 Camping-, Wohnmobilstellplätze 15 90 nein“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Abgabesatz: „Der Beitrag beträgt für den Erhebungszeitraum 2,0 v.H. (Beitragssatz) des Messbetrages.“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025) Umsatz: „Zur Ermittlung des Reingewinns wird der im Erhebungszeitraum im Stadtgebiet erwirtschaftete Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer (Stadtumsatz) mit dem sich aus der Anlage zu dieser Satzung ergebenden Richtsatz (Reingewinnsatz) multipliziert.“ (Satzung der Stadt Baden-Baden über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025)