Kurabgabe in Nordstrand: was Gastgeber 2026 erheben.
Nordstrand erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 30,80 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 30,80 € |
Gezählt werden höchstens 28 Tage; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Vor- und Nachsaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 2,20 € | 1,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 17 Jahre | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Nordstrand vom 23.11.2023, gilt ab 1. Januar 2024, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Nordstrand
Wie hoch ist die Kurtaxe in Nordstrand?
Hauptsaison (1. Juni bis 30. September): 2,20 € je Erwachsenem und Nacht; Vor- und Nachsaison (1. Oktober bis 31. Mai): 1,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Nordstrand Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Nordstrand von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Kinder, Eltern und Ehepartner von Einwohnern mit Hauptwohnung vor Ort, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, Wer beruflich oder dienstlich da ist und die Einrichtungen nicht nutzt, Kranke mit ärztlichem Zeugnis, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 zahlen die Hälfte, ihre erforderliche Begleitperson ebenso und Wer in Nordstrand arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd.
Was muss ich als Gastgeber in Nordstrand tun?
Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe, zieht sie ein, führt sie an die Kurverwaltung ab und händigt die ausgefüllte Kurkarte aus; dafür haftest du. Abgeführt wird binnen 28 Tagen. Jeden aufgenommenen Gast meldest du innerhalb von 24 Stunden bei der Kurverwaltung an und gegebenenfalls ab.
Was gilt in Nordstrand sonst noch?
Die Jahreskurabgabe beträgt 61,60 €. Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren sind nur frei, wenn sie mit Erziehungsberechtigten im Ort sind. Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurabgabe auf Antrag anteilig erstattet, gegen Rückgabe der Kurkarte mit deiner Abreisebestätigung auf der Rückseite; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise. Als Wohnungsgeber giltst du auch, wenn du dich in deiner eigenen Wohnung aufhältst und andere dort unterbringst.
Muss ich meine Ferienwohnung in Nordstrand registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Nordstrand steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 2,20 €: „Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der Kurabgabepflichtige (ortsfremde Person) im Erhebungsgebiet aufhält: a) in der Hauptsaison (01.06.— 30.09.) 2,20 €“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Nordstrand vom 23.11.2023) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Nordstrand vom 23.11.2023) Kinder 6 bis 17 Jahre, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche von der Vollendung des 6. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sich gemeinsam mit Erziehungsberechtigten oder einer oder einem Erziehungsberechtigten im Erhebungsgebiet aufhalten,“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Nordstrand vom 23.11.2023) Erwachsene, Vor- und Nachsaison, 1,00 €: „b) in der Vor- und Nachsaison (01.10.- 31.05.) 1,00 €“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Nordstrand vom 23.11.2023) Kinder unter 6 Jahren, Vor- und Nachsaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Nordstrand vom 23.11.2023) Kinder 6 bis 17 Jahre, Vor- und Nachsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche von der Vollendung des 6. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sich gemeinsam mit Erziehungsberechtigten oder einer oder einem Erziehungsberechtigten im Erhebungsgebiet aufhalten,“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Nordstrand vom 23.11.2023) Je Nacht: „Ankunfts- und Abreisetag gelten als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Nordstrand vom 23.11.2023) Höchstens 28: „Die Kurabgabe wird höchstens für 28 Tage erhoben.“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Nordstrand vom 23.11.2023)