Kurabgabe in Pellworm: was Gastgeber 2026 erheben.
Pellworm erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 35,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 2,50 € | 1,00 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Kurabgabe vom 19.09.2017 (mit § 4 Abs. 2 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.09.2018), gilt ab 1. Januar 2018 und vier weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Pellworm als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere ohne hotelmäßige Leistungen und ohne Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4), 2,016 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 403,30 € Tourismusabgabe im Jahr.
2,016 % des Jahresumsatzes.
Es zählen deine Einnahmen ohne Umsatzsteuer.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere ohne hotelmäßige Leistungen und ohne Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4) | 2,016 % des Jahresumsatzes |
| Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere ohne hotelmäßige Leistungen und ohne Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4) | 1,798 % des Jahresumsatzes |
| Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere mit Frühstück oder mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4) | 1,526 % des Jahresumsatzes |
| Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere mit Frühstück oder mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4) | 1,09 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4) | 1,526 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4) | 1,09 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4) | 1,145 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4) | 0,654 % des Jahresumsatzes |
| Camping- und Zeltlagerplätze (Vorteilsstufe 4) | 1,09 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Im Kreis Nordfriesland: Alkersum, Borgsum, Dagebüll, Dunsum, Garding, Hallig Hooge, Hörnum (Sylt), Husum, Kampen (Sylt), List auf Sylt, Midlum, Nebel (Amrum).
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Pellworm
Wie hoch ist die Kurtaxe in Pellworm?
Hauptsaison (8 Tage vor Ostersonntag bis 31. Oktober): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Januar bis 9 Tage vor Ostersonntag und 1. November bis 31. Dezember): 1,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Pellworm Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Pellworm von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % und eine erforderliche Begleitperson zahlen nichts. und Wer dienstlich oder beruflich auf der Insel ist und die Einrichtungen nicht nutzt, zahlt nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Pellworm tun?
Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe, zieht sie von den Gästen ein und führt sie kostenfrei an die Gemeinde ab. Die eingezogenen Beträge zahlst du monatlich bis zum 15. für den Vormonat an den Kurbetrieb. Du stellst jedem Gast unverzüglich eine Gästekarte aus und lässt An- und Abreisetag und Heimatanschrift auf der Kopie für den Kurbetrieb eintragen.
Was gilt in Pellworm sonst noch?
Die Saisons richten sich nach Ostern: Die Hauptsaison beginnt 8 Tage vor Ostersonntag und endet am 31. Oktober, die Nebensaison läuft bis 9 Tage vor Ostersonntag und von 1. November bis 31. Dezember. Menschen mit einer Behinderung von 50 % bis 99 % und eine erforderliche Begleitperson zahlen die Hälfte. Eigentümer von Ferienwohnungen oder Häusern, die nicht allein dort wohnen, zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer für ihre Familie eine Pauschale von 95,00 Euro. Du legst die Satzung für deine Gäste sichtbar aus.
Was kostet die Tourismusabgabe in Pellworm für Vermieter?
Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere ohne hotelmäßige Leistungen und ohne Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): 2,016 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 37 % Gewinnsatz × 5,45 % Abgabesatz). Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere ohne hotelmäßige Leistungen und ohne Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): 1,798 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 33 % Gewinnsatz × 5,45 % Abgabesatz). Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere mit Frühstück oder mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): 1,526 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 28 % Gewinnsatz × 5,45 % Abgabesatz). Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere mit Frühstück oder mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): 1,09 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 20 % Gewinnsatz × 5,45 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): 1,526 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 28 % Gewinnsatz × 5,45 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): 1,09 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 20 % Gewinnsatz × 5,45 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4): 1,145 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 21 % Gewinnsatz × 5,45 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4): 0,654 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 5,45 % Abgabesatz). Camping- und Zeltlagerplätze (Vorteilsstufe 4): 1,09 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 20 % Gewinnsatz × 5,45 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Pellworm die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn du auf Pellworm selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt erbringst, auch eine Vermietung.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Bis zum 31. Juli jedes Jahres gibst du die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Formblatt der Gemeinde ab, oder innerhalb eines Monats, wenn die Gemeinde dich schriftlich auffordert. Fällig ist die Abgabe zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids. Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben. Es zählen deine Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Die Zeilen oben stehen in der Vorteilsstufe 4 der Anlage, die mit 100 v. H. gerechnet wird. Die Anlage mit den Gewinnsätzen hat die Gemeinde 2017 neu gefasst. Für die Berechnung zählen die Einnahmen des Vorjahres. Die Gemeinde kann zu Beginn des Jahres Vorauszahlungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Abgabe erheben. Die Abgabepflicht beginnt am Anfang des Kalenderjahres, frühestens mit dem Start deiner Vermietung. Hörst du im Lauf des Jahres auf, wird dir für jeden vollen Monat ohne Vermietung ein Zwölftel der festgesetzten Abgabe erstattet; eine nur saisonale Vermietung zählt nicht als Ende. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an.
Muss ich meine Ferienwohnung in Pellworm registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Pellworm steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 2,50 €: „a) in dem in § 4 Abs. 1 Buchst. a) bezeichneten Zeitraum 2,50 €“ (2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Kurabgabe vom 18.07.2019 (Saisons und Abgabesätze, in Kraft seit 01.01.2020)) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Kurabgabe vom 19.09.2017 (mit § 4 Abs. 2 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.09.2018)) Erwachsene, Nebensaison, 1,00 €: „b) in dem in § 4 Abs. 1 Buchst. b) bezeichneten Zeiträumen 1,00 €“ (2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Kurabgabe vom 18.07.2019 (Saisons und Abgabesätze, in Kraft seit 01.01.2020)) Kinder unter 18 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Kurabgabe vom 19.09.2017 (mit § 4 Abs. 2 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.09.2018)) Je Nacht: „Der Tag des Eintreffens wird als voller Tag, der Tag der Abreise wird nicht gewertet.“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Kurabgabe vom 19.09.2017 (mit § 4 Abs. 2 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20.09.2018)) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, die selbstständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen erbringen.“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016) Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere ohne hotelmäßige Leistungen und ohne Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „9 Vermietung von Zimmern, Ferienwohnungen und bei umsatzsteuerbereinigten sonstigen Ferienquartieren ohne hotelmäßige jährlichen Leistungen und ohne Frühstück Einnahmen in Höhe von: bis zu 200.000 € 37“ (Anlage zu § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20. November 2017) Vorteilssatz, Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere ohne hotelmäßige Leistungen und ohne Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „in der Vorteilsstufe 4: 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016) Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere ohne hotelmäßige Leistungen und ohne Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „9 Vermietung von Zimmern, Ferienwohnungen und bei umsatzsteuerbereinigten sonstigen Ferienquartieren ohne hotelmäßige jährlichen Leistungen und ohne Frühstück Einnahmen in Höhe von: bis zu 200.000 € 37 über 200.000 € 33“ (Anlage zu § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20. November 2017) Vorteilssatz, Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere ohne hotelmäßige Leistungen und ohne Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „in der Vorteilsstufe 4: 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016) Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere mit Frühstück oder mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „8 Vermietung von Zimmern, Ferienwohnungen und bei umsatzsteuerbereinigten sonstigen Ferienquartieren mit Frühstück jährlichen und/oder mit hotelmäßigen Leistungen Einnahmen in Höhe von: bis zu 200.000 € 28“ (Anlage zu § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20. November 2017) Vorteilssatz, Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere mit Frühstück oder mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „in der Vorteilsstufe 4: 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016) Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere mit Frühstück oder mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „8 Vermietung von Zimmern, Ferienwohnungen und bei umsatzsteuerbereinigten sonstigen Ferienquartieren mit Frühstück jährlichen und/oder mit hotelmäßigen Leistungen Einnahmen in Höhe von: bis zu 200.000 € 28 über 200.000 € 20“ (Anlage zu § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20. November 2017) Vorteilssatz, Zimmer, Ferienwohnungen und Ferienquartiere mit Frühstück oder mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „in der Vorteilsstufe 4: 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „2.1 Hotels, Gasthöfe u. Pensionen mit Frühstück bei umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen in Höhe von: bis zu 200.000 € 28“ (Anlage zu § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20. November 2017) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz bis 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „in der Vorteilsstufe 4: 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „2.1 Hotels, Gasthöfe u. Pensionen mit Frühstück bei umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen in Höhe von: bis zu 200.000 € 28 über 200.000 € 20“ (Anlage zu § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20. November 2017) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück, Umsatz über 200.000 € (Vorteilsstufe 4): „in der Vorteilsstufe 4: 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „2.2 Hotels, Gasthöfe u. Pensionen mit Halb- u. Vollpension bei umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen in Höhe von: bis 500.000 € 21“ (Anlage zu § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20. November 2017) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz bis 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „in der Vorteilsstufe 4: 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016) Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „2.2 Hotels, Gasthöfe u. Pensionen mit Halb- u. Vollpension bei umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen in Höhe von: bis 500.000 € 21 über 500.000 € 12“ (Anlage zu § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20. November 2017) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- und Vollpension, Umsatz über 500.000 € (Vorteilsstufe 4): „in der Vorteilsstufe 4: 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016) Camping- und Zeltlagerplätze (Vorteilsstufe 4): „3 Camping- u. Zeltlagerplätze 20“ (Anlage zu § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 20. November 2017) Vorteilssatz, Camping- und Zeltlagerplätze (Vorteilsstufe 4): „in der Vorteilsstufe 4: 100 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt 5,45 v. H.“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016) Umsatz: „Der Vorteil errechnet sich aus dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen, multipliziert mit dem durchschnittlichen Gewinnanteil“ (Satzung der Gemeinde Pellworm über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 22.09.2016)