Kurabgabe in St. Peter-Ording: was Gastgeber 2026 erheben.
St. Peter-Ording erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 56,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Saison A | 7 | 56,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Saison A | Saison B |
|---|---|---|
| Erwachsene | 4,00 € | 3,00 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Sankt Peter-Ording vom 22.10.2024, redaktionelle Fassung der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording (Stand Oktober 2024), gilt ab 1. Januar 2025 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in St. Peter-Ording als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Vermietung von Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäusern, 1,615 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 323,00 € Tourismusabgabe im Jahr.
1,615 % des Jahresumsatzes.
Es zählen deine Einnahmen ohne Umsatzsteuer.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vermietung von Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäusern | 1,615 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni und Pensionen garni | 1,045 % des Jahresumsatzes |
| Hotels und Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung | 0,57 % des Jahresumsatzes |
| Zeltplätze und Campingplätze | 1,33 % des Jahresumsatzes |
| Campingwagen-Stellplatzvermietung | 0,76 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Kurtaxe in St. Peter-Ording
Wie hoch ist die Kurtaxe in St. Peter-Ording?
Saison A (1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 7. Januar): 4,00 € je Erwachsenem und Nacht; Saison B (8. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in St. Peter-Ording Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in St. Peter-Ording von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 70 und eine nötige Begleitperson zahlen 50 % und Kinder, Eltern und Ehe- oder Lebenspartner von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen.
Was muss ich als Gastgeber in St. Peter-Ording tun?
Wer Gäste beherbergt, berechnet die Kurabgabe, zieht sie ein und führt sie an die Tourismus-Zentrale ab. Die Durchschriften der Gästekarten reichst du monatlich bis zum 15. für den Vormonat bei der Tourismus-Zentrale ein; sie rechnet danach ab. Gemeldet wird mit der Gästekarte auf den Vordrucken der Tourismus-Zentrale, unverzüglich nach der Ankunft.
Was gilt in St. Peter-Ording sonst noch?
Allein reisende Kinder und Jugendliche ab 6 und unter 18 Jahren zahlen 0,50 Euro je Tag. Der Vermieter darf für Einziehung und Abführung 2 von Hundert der Kurabgabe einbehalten. Auf Antrag des Gastes werden höchstens 28 Tage der Saison A berechnet (Jahrespauschale). Vermieter müssen die Satzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.
Was kostet die Tourismusabgabe in St. Peter-Ording für Vermieter?
Vermietung von Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäusern: 1,615 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 17 % Gewinnsatz × 9,5 % Abgabesatz). Hotels garni und Pensionen garni: 1,045 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 11 % Gewinnsatz × 9,5 % Abgabesatz). Hotels und Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung: 0,57 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 6 % Gewinnsatz × 9,5 % Abgabesatz). Zeltplätze und Campingplätze: 1,33 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 14 % Gewinnsatz × 9,5 % Abgabesatz). Campingwagen-Stellplatzvermietung: 0,76 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 8 % Gewinnsatz × 9,5 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in St. Peter-Ording die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn du in Sankt Peter-Ording selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, auch eine Vermietung.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Bis zum 30. Juni jedes Jahres gibst du die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Formblatt der Gemeinde ab, oder innerhalb eines Monats, wenn die Gemeinde dich schriftlich auffordert. Die Abgabe ist in vier Teilbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben. Es zählen deine Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Die Anlage mit den Vorteils- und Gewinnsätzen von 2025 gilt ab dem 1. Januar 2025; die frühere Anlage galt bis Ende 2024. Für die Berechnung zählen die Einnahmen des Vorjahres. Die Abgabepflicht beginnt am Anfang des Kalenderjahres, frühestens mit dem Start deiner Vermietung. Hörst du im Lauf des Jahres auf, wird dir für jeden vollen Monat ohne Vermietung ein Zwölftel der festgesetzten Abgabe erstattet; eine nur saisonale Vermietung zählt nicht als Ende. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an. Fängst du im Lauf des Kalenderjahres mit der Vermietung an, zählen im Jahr des Beginns und im Jahr danach nicht die Einnahmen des Vorjahres, sondern die des jeweiligen Erhebungszeitraums.
Muss ich meine Ferienwohnung in St. Peter-Ording registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: St. Peter-Ording steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Saison A, 4,00 €: „a) in dem in § 4 Abs. 1 Buchst. a) bezeichneten Zeitraum 4,00 Euro“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Sankt Peter-Ording vom 22.10.2024, redaktionelle Fassung der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording (Stand Oktober 2024)) Kinder unter 18 Jahren, Saison A, 0,00 €: „bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, soweit sie von Erziehungsberechtigten begleitet werden,“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Sankt Peter-Ording vom 22.10.2024, redaktionelle Fassung der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording (Stand Oktober 2024)) Erwachsene, Saison B, 3,00 €: „b) in dem in § 4 Abs. 1 Buchst. b) bezeichneten Zeitraum 3,00 Euro“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Sankt Peter-Ording vom 22.10.2024, redaktionelle Fassung der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording (Stand Oktober 2024)) Kinder unter 18 Jahren, Saison B, 0,00 €: „bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, soweit sie von Erziehungsberechtigten begleitet werden,“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Sankt Peter-Ording vom 22.10.2024, redaktionelle Fassung der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording (Stand Oktober 2024)) Je Nacht: „Der Tag des Eintreffens wird als voller Tag, der Tag der Abreise wird nicht gewertet.“ (Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Sankt Peter-Ording vom 22.10.2024, redaktionelle Fassung der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording (Stand Oktober 2024)) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, die selbstständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten.“ (Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 13.09.2021)) Vermietung von Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäusern: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern 100% 17%“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 21.10.2024), mit der Anlage ab 1.1.2025) Vorteilssatz, Vermietung von Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäusern: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern 100% 17%“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 21.10.2024), mit der Anlage ab 1.1.2025) Hotels garni und Pensionen garni: „Hotels garni/Pensionen garni 100% 11%“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 21.10.2024), mit der Anlage ab 1.1.2025) Vorteilssatz, Hotels garni und Pensionen garni: „Hotels garni/Pensionen garni 100% 11%“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 21.10.2024), mit der Anlage ab 1.1.2025) Hotels und Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung: „Hotels/Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung 100% 6%“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 21.10.2024), mit der Anlage ab 1.1.2025) Vorteilssatz, Hotels und Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung: „Hotels/Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung 100% 6%“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 21.10.2024), mit der Anlage ab 1.1.2025) Zeltplätze und Campingplätze: „Zeltplätze, Campingplätze 100% 14%“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 21.10.2024), mit der Anlage ab 1.1.2025) Vorteilssatz, Zeltplätze und Campingplätze: „Zeltplätze, Campingplätze 100% 14%“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 21.10.2024), mit der Anlage ab 1.1.2025) Campingwagen-Stellplatzvermietung: „Campingwagenstellplatzvermietung 100% 8%“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 21.10.2024), mit der Anlage ab 1.1.2025) Vorteilssatz, Campingwagen-Stellplatzvermietung: „Campingwagenstellplatzvermietung 100% 8%“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 21.10.2024), mit der Anlage ab 1.1.2025) Abgabesatz: „für die Zeit ab 01. Januar 2025 9,5 v.H.“ (1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 21.10.2024), mit der Anlage ab 1.1.2025) Umsatz: „Der Vorteil errechnet sich aus dem tourismusbedingten Teil der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen, multipliziert mit dem durchschnittlichen Gewinnanteil“ (Satzung der Gemeinde Sankt Peter-Ording über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss vom 13.09.2021))