Kurtaxe in Todtnau: was Gastgeber 2026 erheben.
Todtnau erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 53,90 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 53,90 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,20 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,30 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,80 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,30 € |
Quelle: Satzung der Stadt Todtnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2025, gilt ab 1. Januar 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Todtnau
Wie hoch ist die Kurtaxe in Todtnau?
Kurbezirk I (Kurbezirk I sind Todtnauberg und Muggenbrunn): 3,20 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind Aftersteg, Brandenberg-Fahl, Geschwend, Präg-Herrenschwand, Schlechtnau und Todtnau): 2,80 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Todtnau Kurtaxe?
Kurbezirk I: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,30 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,30 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Todtnau von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, Menschen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100 sowie Kranke, die Kureinrichtungen nicht nutzen können (ärztliches Zeugnis), Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen und Kranken, wenn der Ausweis oder ein ärztliches Attest die Begleitung belegt und Wer am Ort arbeitet, in Ausbildung ist oder beruflich an einer Tagung teilnimmt.
Was muss ich als Gastgeber in Todtnau tun?
Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Gemeinde ab und haftest für den vollständigen Eingang. Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum Ende des Folgemonats gesammelt an die Gemeinde ab. Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Anreise an und drei Tage nach der Abreise ab, über das kostenlose elektronische Meldeverfahren.
Was gilt in Todtnau sonst noch?
Du darfst deinen Gästen die Kurtaxe in Rechnung stellen. Mit der Gästekarte fahren die Gäste im KONUS-Gebiet kostenlos mit Bus und Bahn; die Kurtaxe enthält diese Leistung.
Muss ich meine Ferienwohnung in Todtnau registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Todtnau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurbezirk I, Gebiet: „Zum Kurbezirk I gehören Todtnauberg und Muggenbrunn.“ (Satzung der Stadt Todtnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2025) Erwachsene, Kurbezirk I, 3,20 €: „Kurbezirk I Kurbezirk II für Personen ab 16 Jahren 3,20 € 2,80 €“ (Satzung der Stadt Todtnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2025) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,“ (Satzung der Stadt Todtnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2025) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, 1,30 €: „für Personen ab 16 Jahren 3,20 € 2,80 € für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,30 € 1,30 €“ (Satzung der Stadt Todtnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2025) Kurbezirk II, Gebiet: „Zum Kurbezirk II gehören Aftersteg, Brandenberg-Fahl, Geschwend, Präg-Herrenschwand, Schlechtnau und Todtnau.“ (Satzung der Stadt Todtnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2025) Erwachsene, Kurbezirk II, 2,80 €: „Kurbezirk I Kurbezirk II für Personen ab 16 Jahren 3,20 € 2,80 €“ (Satzung der Stadt Todtnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2025) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,“ (Satzung der Stadt Todtnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2025) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk II, 1,30 €: „für Personen ab 16 Jahren 3,20 € 2,80 € für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,30 € 1,30 €“ (Satzung der Stadt Todtnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung der Stadt Todtnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2025)