Kurabgabe in Tönning: was Gastgeber 2026 erheben.
Tönning erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 39,20 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 39,20 € |
Pro Aufenthalt zahlt ein Erwachsener höchstens die Jahreskurabgabe von 78,00 €.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Vor- und Nachsaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 2,80 € | 1,65 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Tönning vom 10.12.2025 (neuer § 5, in Kraft ab 01.01.2026), gilt ab 1. Januar 2026 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Tönning als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne Frühstück (Vorteilsstufe 4), 0,54 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 108,00 € Tourismusabgabe im Jahr.
0,54 % des Jahresumsatzes.
Es zählen deine Einnahmen ohne Umsatzsteuer.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne Frühstück (Vorteilsstufe 4) | 0,54 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit Frühstück, Umsatz bis 130.000 € (Vorteilsstufe 4) | 0,378 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit Frühstück, Umsatz über 130.000 € (Vorteilsstufe 4) | 0,288 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe, Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz bis 360.000 € (Vorteilsstufe 4) | 0,378 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe, Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz über 360.000 € (Vorteilsstufe 4) | 0,288 % des Jahresumsatzes |
| Campingplätze (Vorteilsstufe 4) | 0,54 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Im Kreis Nordfriesland: Alkersum, Borgsum, Dagebüll, Dunsum, Garding, Hallig Hooge, Hörnum (Sylt), Husum, Kampen (Sylt), List auf Sylt, Midlum, Nebel (Amrum).
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Tönning
Wie hoch ist die Kurtaxe in Tönning?
Hauptsaison (15. Mai bis 30. September): 2,80 € je Erwachsenem und Nacht; Vor- und Nachsaison (1. April bis 14. Mai und 1. Oktober bis 31. Oktober): 1,65 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Tönning Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Tönning von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten zahlen nichts., Auf Antrag zahlen Angehörige von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Tönning nichts, wenn sie unentgeltlich im Haushalt aufgenommen sind., Wer dienstlich oder beruflich in Tönning ist und die Einrichtungen nicht nutzt, zahlt nichts. und Kranke, die mit ärztlichem Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Tönning tun?
Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie kostenfrei an die Tourist- und Freizeitbetriebe der Stadt Tönning ab. Du stellst jedem Gast unverzüglich eine Kurkarte aus und lässt An- und Abreisetag und Heimatanschrift auf der Kopie für die Tourist- und Freizeitbetriebe vom Gast eintragen.
Was gilt in Tönning sonst noch?
Für An- und Abreisetag zusammen gilt der Tagessatz des Ankunftstags. Die Satzung nennt Sätze für 15. Mai bis 30. September sowie für 1. April bis 14. Mai und 1. bis 31. Oktober; für November bis März steht kein Satz darin. Die Sätze enthalten die Mehrwertsteuer. Schüler und Auszubildende ab 18 Jahren zahlen gegen Ausweis in der Hauptsaison 1,50 € am Tag. Schüler und Auszubildende ab 18 Jahren zahlen gegen Ausweis in der Vor- und Nachsaison 1,15 € am Tag. Statt der Tagessätze kann der Gast die Jahreskurabgabe wählen: 78,00 € für Erwachsene. Die Jahreskurabgabe beträgt für Schüler und Auszubildende ab 18 Jahren gegen Ausweis 44,00 €. Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird höchstens die Jahreskurabgabe erhoben. Eigentümer oder Besitzer von Wohnungseinheiten ohne Wohnsitz in Tönning zahlen für sich und ihre Familie die Jahreskurabgabe. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 % und mehr und eine erforderliche Begleitperson zahlen die Hälfte. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Kinder- und Jugendheimen, Jugendherbergen und vergleichbaren Einrichtungen für Gruppen zahlen 0,50 € am Tag. Du darfst 5 % der Kurabgabe für deinen Aufwand beim Einziehen und Abführen einbehalten. Du legst die Satzung für deine Gäste sichtbar aus. Für Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten nennt die Satzung keinen Satz; frei sind sie nur in Begleitung.
Was kostet die Tourismusabgabe in Tönning für Vermieter?
Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne Frühstück (Vorteilsstufe 4): 0,54 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 2,25 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit Frühstück, Umsatz bis 130.000 € (Vorteilsstufe 4): 0,378 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 21 % Gewinnsatz × 2,25 % Abgabesatz). Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit Frühstück, Umsatz über 130.000 € (Vorteilsstufe 4): 0,288 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 16 % Gewinnsatz × 2,25 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe, Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz bis 360.000 € (Vorteilsstufe 4): 0,378 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 21 % Gewinnsatz × 2,25 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe, Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz über 360.000 € (Vorteilsstufe 4): 0,288 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 16 % Gewinnsatz × 2,25 % Abgabesatz). Campingplätze (Vorteilsstufe 4): 0,54 % des Jahresumsatzes (80 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 2,25 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Tönning die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn du in Tönning selbstständig tourismusbezogene Leistungen gegen Entgelt anbietest, auch eine Vermietung.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Bis zum 15. Juli jedes Jahres gibst du die Erklärung über deine betrieblichen Einnahmen auf dem Vordruck der Stadt ab, oder innerhalb eines Monats, wenn die Stadt dich schriftlich auffordert. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe. Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben. Es zählen deine Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Für die Berechnung zählen die Einnahmen des Vorjahres. Die Zeilen oben stehen in der Vorteilsstufe 4 der Anlage, die mit 80 v. H. gerechnet wird. Die Abgabe entsteht am Anfang des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an. Die Abgabepflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem du die Tätigkeit einstellst; eine nur saisonale Vermietung zählt nicht als Einstellung.
Muss ich meine Ferienwohnung in Tönning registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Tönning steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 2,80 €: „in der Zeit vom 15. Mai bis 30. September a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 2,80 Euro“ (1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Tönning vom 10.12.2025 (neuer § 5, in Kraft ab 01.01.2026)) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, soweit sie sich in Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten befinden.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Tönning vom 04.04.2023 (rückwirkend ab 01.01.2023)) Erwachsene, Vor- und Nachsaison, 1,65 €: „in der Zeit vom 01. April bis 14. Mai sowie vom 01. Oktober bis 31. Oktober a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 1,65 Euro“ (1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Tönning vom 10.12.2025 (neuer § 5, in Kraft ab 01.01.2026)) Kinder unter 18 Jahren, Vor- und Nachsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, soweit sie sich in Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten befinden.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Tönning vom 04.04.2023 (rückwirkend ab 01.01.2023)) Je Nacht: „Ankunfts- und Abreisetag gelten als ein Tag.“ (1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Tönning vom 10.12.2025 (neuer § 5, in Kraft ab 01.01.2026)) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, die selbständig tourismusbezogene entgeltliche Leistungen anbieten.“ (Satzung der Stadt Tönning über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 04.04.2023) Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne Frühstück (Vorteilsstufe 4): „19 Vermietung von Ferienwohnungen u. Gästezimmern ohne Frühstück 30“ (Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Tönning) Vorteilssatz, Ferienwohnungen und Gästezimmer ohne Frühstück (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 1 Vorteilsstufe 2 Vorteilsstufe 3 Vorteilsstufe 4 Vorteilssatz 20 v.H. 40 v.H. 60 v.H. 80 v.H.“ (Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Tönning) Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit Frühstück, Umsatz bis 130.000 € (Vorteilsstufe 4): „9 Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern mit Frühstück 9.1 wirtschaftlicher Umsatz bis 130.000 € 21“ (Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Tönning) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit Frühstück, Umsatz bis 130.000 € (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 1 Vorteilsstufe 2 Vorteilsstufe 3 Vorteilsstufe 4 Vorteilssatz 20 v.H. 40 v.H. 60 v.H. 80 v.H.“ (Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Tönning) Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit Frühstück, Umsatz über 130.000 € (Vorteilsstufe 4): „9.2 wirtschaftlicher Umsatz über 130.000 € 16“ (Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Tönning) Vorteilssatz, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit Frühstück, Umsatz über 130.000 € (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 1 Vorteilsstufe 2 Vorteilsstufe 3 Vorteilsstufe 4 Vorteilssatz 20 v.H. 40 v.H. 60 v.H. 80 v.H.“ (Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Tönning) Hotels, Gasthöfe, Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz bis 360.000 € (Vorteilsstufe 4): „8 Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern mit hotelmäßigen Leistungen 8.1 wirtschaftlicher Umsatz bis 360.000 € 21“ (Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Tönning) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe, Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz bis 360.000 € (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 1 Vorteilsstufe 2 Vorteilsstufe 3 Vorteilsstufe 4 Vorteilssatz 20 v.H. 40 v.H. 60 v.H. 80 v.H.“ (Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Tönning) Hotels, Gasthöfe, Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz über 360.000 € (Vorteilsstufe 4): „8.2 wirtschaftlicher Umsatz über 360.000 € 16“ (Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Tönning) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe, Pensionen mit Teil- oder Vollverpflegung, Ferienwohnungen und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen, Umsatz über 360.000 € (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 1 Vorteilsstufe 2 Vorteilsstufe 3 Vorteilsstufe 4 Vorteilssatz 20 v.H. 40 v.H. 60 v.H. 80 v.H.“ (Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Tönning) Campingplätze (Vorteilsstufe 4): „3 Campingplätze 30“ (Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Tönning) Vorteilssatz, Campingplätze (Vorteilsstufe 4): „Vorteilsstufe 1 Vorteilsstufe 2 Vorteilsstufe 3 Vorteilsstufe 4 Vorteilssatz 20 v.H. 40 v.H. 60 v.H. 80 v.H.“ (Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Tönning) Abgabesatz: „Der Abgabesatz beträgt 2,25 %.“ (Satzung der Stadt Tönning über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 04.04.2023) Umsatz: „der umsatzsteuerbereinigten jährlichen Einnahmen des Pflichtigen multipliziert mit dem durchschnittlichen Gewinnanteil“ (Satzung der Stadt Tönning über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 04.04.2023)