Kurabgabe in Altenkirchen (Rügen): was Gastgeber 2026 erheben.
Altenkirchen (Rügen) erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 32,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Tage | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 8 | 32,00 € |
An- und Abreisetag zählen beide.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 17 Jahren | 1,50 € | 1,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 16 Jahre | 1,00 € | 0,50 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Altenkirchen (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024, gilt ab 18. Januar 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Altenkirchen (Rügen)
Wie hoch ist die Kurtaxe in Altenkirchen (Rügen)?
Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober): 1,50 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag; Nebensaison (1. Januar bis 30. April und 1. November bis 31. Dezember): 1,00 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.
Zahlen Kinder in Altenkirchen (Rügen) Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 16 Jahren zahlen 1,00 € (Hauptsaison) und 0,50 € (Nebensaison) und ab 17 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Altenkirchen (Rügen) von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Familiäre Besuche in der häuslichen Gemeinschaft, solange der Erholungsgrund nicht im Vordergrund steht, Bettlägerige Kranke und Verletzte, die die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen können, Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und, wenn sie auf ständige Begleitung angewiesen sind, ihre Begleitung und Wer in Altenkirchen arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd.
Was muss ich als Gastgeber in Altenkirchen (Rügen) tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt Kurkarten aus. Abgeführt wird bis zum 10. des Folgemonats. Gäste werden innerhalb eines Werktages nach der Ankunft gemeldet, elektronisch oder auf Papier.
Was gilt in Altenkirchen (Rügen) sonst noch?
Ermäßigt zahlen auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und ihre Begleitung. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für 40,00 € (ermäßigt 25,00 €). In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Wer eine Befreiung oder Ermäßigung geltend machen will, muss die Voraussetzungen nachweisen, bevor die Kurkarte ausgestellt wird. Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Nach dem Wortlaut der Satzung zahlen Jugendliche ab 17 Jahren den vollen Satz.
Muss ich meine Ferienwohnung in Altenkirchen (Rügen) registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Altenkirchen (Rügen) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 1,50 €: „Vollzahler Ermäßigt Hauptsaison 1,50€ 1,00€ Nebensaison 1,00€ 0,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Altenkirchen (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Altenkirchen (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024) Kinder 6 bis 16 Jahre, Hauptsaison, 1,00 €: „Vollzahler Ermäßigt Hauptsaison 1,50€ 1,00€ Nebensaison 1,00€ 0,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Altenkirchen (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024) Kinder 6 bis 16 Jahre, Altersgrenze: „Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 17. Lebensjahrs“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Altenkirchen (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024) Erwachsene, Nebensaison, 1,00 €: „Vollzahler Ermäßigt Hauptsaison 1,50€ 1,00€ Nebensaison 1,00€ 0,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Altenkirchen (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Altenkirchen (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024) Kinder 6 bis 16 Jahre, Nebensaison, 0,50 €: „Vollzahler Ermäßigt Hauptsaison 1,50€ 1,00€ Nebensaison 1,00€ 0,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Altenkirchen (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024) Zählweise: „Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält:“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Altenkirchen (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024)