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Kurabgabe in Breege: was Gastgeber 2026 erheben.

Breege erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 25,20 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 25,20 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. Mai bis 30. September; Nebensaison: 1. Oktober bis 30. April.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 17 Jahren 1,80 € 1,50 €
Kinder unter 10 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 10 bis 16 Jahre 1,50 € 0,80 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Breege (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2021, gilt ab 1. Januar 2022 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Breege als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter, 6,00 € je Bett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 24,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

6,00 € je Bett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter 6,00 € je Bett

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee, Lancken-Granitz.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Breege

Wie hoch ist die Kurtaxe in Breege?

Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Oktober bis 30. April): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Breege Kurtaxe?

Kinder unter 10 Jahren zahlen nichts, Kinder von 10 bis 16 Jahren zahlen 1,50 € (Hauptsaison) und 0,80 € (Nebensaison) und ab 17 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Breege von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre erforderliche Begleitperson (Kennzeichen B oder G im Ausweis), Einwohner von Breege gelten nicht als ortsfremd und Wer in Breege in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis steht oder sich überwiegend aus beruflichen Gründen dort aufhält (zum Beispiel auf einer Dienstreise), gilt nicht als ortsfremd.

Was muss ich als Gastgeber in Breege tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und gibt den Gästen eine Kurkarte. Abgeführt wird monatlich, spätestens bis zum fünften Tag des Folgemonats. Gemeldet wird mit den besonderen Meldescheinen der Kurverwaltung oder nach vorheriger Anmeldung über ein autorisiertes elektronisches Meldesystem.

Was gilt in Breege sonst noch?

Kinder zahlen den ermäßigten Satz nur in Begleitung ihrer Eltern. Ermäßigt zahlen auch Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis 27 Jahre, jeweils mit Nachweis. Ermäßigt zahlen auch Schwerbehinderte ab 50 Prozent Behinderung gegen Vorlage des Ausweises. Ermäßigt zahlen auch Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen mit ärztlicher Bescheinigung. Ermäßigt zahlen auch Rentner und Vorruheständler mit Nachweis. Für mitgebrachte Hunde werden ganzjährig 0,80 € pro Aufenthaltstag fällig. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für 66,00 € (ermäßigt 36,00 €). Die Kurabgabensätze enthalten die Mehrwertsteuer. Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Breege für Vermieter?

Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: 6,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 24,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Breege die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du, wenn du aus dem Fremdenverkehr in Breege Vorteile ziehst.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Die Zahlenangaben zur Berechnung teilst du der Gemeinde Breege bis zum 15. Juli jedes Jahres mit. Fällig ist die Abgabe zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe an die Gemeinde. Du zahlst mindestens 10,00 € im Jahr. Gezählt werden die Fremdenbetten, die du am 1. Juli gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst. Diese Satzung von 2007 hat die Satzung vom 29. April 1996 abgelöst.

Muss ich meine Ferienwohnung in Breege registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Breege steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 1,80 €: „voll ermäßigt Hauptsaison 1,80 € 1,50 € (01.Mai bis 30.September) Nebensaison 1,50 € 0,80 € (01.Oktober bis 30.April)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Breege (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2021) Kinder unter 10 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (10. Geburtstag — 1 Tag);“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Breege (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2021) Kinder 10 bis 16 Jahre, Hauptsaison, 1,50 €: „voll ermäßigt Hauptsaison 1,80 € 1,50 € (01.Mai bis 30.September) Nebensaison 1,50 € 0,80 € (01.Oktober bis 30.April)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Breege (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2021) Kinder 10 bis 16 Jahre, Altersgrenze: „Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 10. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Breege (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2021) Erwachsene, Nebensaison, 1,50 €: „voll ermäßigt Hauptsaison 1,80 € 1,50 € (01.Mai bis 30.September) Nebensaison 1,50 € 0,80 € (01.Oktober bis 30.April)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Breege (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2021) Kinder unter 10 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (10. Geburtstag — 1 Tag);“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Breege (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2021) Kinder 10 bis 16 Jahre, Nebensaison, 0,80 €: „voll ermäßigt Hauptsaison 1,80 € 1,50 € (01.Mai bis 30.September) Nebensaison 1,50 € 0,80 € (01.Oktober bis 30.April)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Breege (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2021) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Breege (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2021) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, die aus dem Fremdenverkehr Vorteile erzielen.“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Breege – staatlich anerkanntes Seebad (nichtamtliche Lesefassung der Satzung vom 26.03.2007, Ortsrecht des Amtes Nord-Rügen)) Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: „a) bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern 6,00 EUR je Bett, jedoch mindestens 10,00 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Breege – staatlich anerkanntes Seebad (nichtamtliche Lesefassung der Satzung vom 26.03.2007, Ortsrecht des Amtes Nord-Rügen))