Kurabgabe in Göhren: was Gastgeber 2026 erheben.
Göhren erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 67,44 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Tage | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 8 | 67,44 € |
An- und Abreisetag zählen beide.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 14 Jahren | 3,37 € | 2,54 € |
| Kinder unter 7 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 7 bis 13 Jahre | 1,69 € | 1,27 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Kurabgabesatzung) vom 18.11.2024, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Göhren als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Hotels, Fremden- und Erholungsheime und alle, die Wohnungen, Zimmer oder Wohnwagen vermieten, 15,80 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 63,20 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
15,80 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Hotels, Fremden- und Erholungsheime und alle, die Wohnungen, Zimmer oder Wohnwagen vermieten | 15,80 € je Bett |
| Grundflächen zum Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und dergleichen | 19,70 € je Stellplatz |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Hiddensee, Lancken-Granitz.
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Göhren
Wie hoch ist die Kurtaxe in Göhren?
Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober und 20. Dezember bis 6. Januar): 3,37 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag; Nebensaison (1. November bis 19. Dezember und 7. Januar bis 30. April): 2,54 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.
Zahlen Kinder in Göhren Kurtaxe?
Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts, Kinder von 7 bis 13 Jahren zahlen 1,69 € (Hauptsaison) und 1,27 € (Nebensaison) und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Göhren von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Assistenzhunde (Blindenführhunde, Signalhunde, Begleithunde) von Menschen mit Schwerbehindertenausweis, der die Mitnahme eines Assistenzhundes vermerkt und Wer in Göhren arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd.
Was muss ich als Gastgeber in Göhren tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und stellt unverzüglich eine Kurkarte aus. Abgeführt wird an die Gemeinde nach Rechnungslegung. Gäste werden unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, im elektronischen Meldesystem der Kurverwaltung angemeldet.
Was gilt in Göhren sonst noch?
Die Hälfte zahlen Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 und ihre notwendige Begleitperson. Für mitgebrachte Hunde werden ganzjährig 1,00 € pro Tag und Hund fällig. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für Erwachsene für 101,11 €. Die Kurabgabe wird gemeinsam mit Baabe, Mönchgut und Sellin erhoben. Befreiungen und Ermäßigungen darfst du als Vermieter nicht selbst gewähren. Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Göhren für Vermieter?
Hotels, Fremden- und Erholungsheime und alle, die Wohnungen, Zimmer oder Wohnwagen vermieten: 15,80 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 63,20 €. Grundflächen zum Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und dergleichen: 19,70 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Göhren die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Göhren unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Die Angaben zur Berechnung, auch Änderungen gegenüber dem Vorjahr, teilst du bis zum 15. August jedes Jahres mit. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Als Fremdenbetten zählen alle an kurabgabepflichtige Personen vermieteten Schlafgelegenheiten, auch Notbetten, Couchen und Liegen. Die Abgabe wird nach den Verhältnissen am 1. August des Jahres festgesetzt, für das sie erhoben wird. Endet deine Abgabepflicht im laufenden Jahr, zahlst du für jeden vollen Monat ein Zwölftel der Jahresabgabe. Die Abgabe erhebt der Kommunale Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Göhren im Auftrag der Gemeinde.
Muss ich meine Ferienwohnung in Göhren registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Göhren steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 3,37 €: „Hauptsaison Nebensaison Erwachsene 3,37 € 2,54 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Kurabgabesatzung) vom 18.11.2024) Kinder unter 7 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe sind Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres befreit.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Kurabgabesatzung) vom 18.11.2024) Kinder 7 bis 13 Jahre, Hauptsaison, 1,69 €: „Kind vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zur 1,69€ 1,27€ Vollendung des 14. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Kurabgabesatzung) vom 18.11.2024) Erwachsene, Nebensaison, 2,54 €: „Hauptsaison Nebensaison Erwachsene 3,37 € 2,54 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Kurabgabesatzung) vom 18.11.2024) Kinder unter 7 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe sind Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres befreit.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Kurabgabesatzung) vom 18.11.2024) Kinder 7 bis 13 Jahre, Nebensaison, 1,27 €: „Kind vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zur 1,69€ 1,27€ Vollendung des 14. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Kurabgabesatzung) vom 18.11.2024) Zählweise: „Der An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Kurabgabesatzung) vom 18.11.2024) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen und die teil- oder nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, denen der Fremdenverkehr in der Gemeinde Ostseebad Göhren unmittelbar und/oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet.“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Fremdenverkehrsabgabensatzung)) Hotels, Fremden- und Erholungsheime und alle, die Wohnungen, Zimmer oder Wohnwagen vermieten: „werden, und zwar je Bett Erholungssuchende 15,80 €“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Fremdenverkehrsabgabensatzung)) Grundflächen zum Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und dergleichen: „Grundflächen zwar je Stellplatz a) zum Aufstellen von Zelten, wie 2. für Zelte pp. 19,70 €“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren (Fremdenverkehrsabgabensatzung))