Kurabgabe in Lancken-Granitz: was Gastgeber 2026 erheben.
Lancken-Granitz erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,68 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Tage | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 8 | 49,68 € |
An- und Abreisetag zählen beide.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 7 Jahren | 2,07 € |
| Kinder unter 7 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Lancken-Granitz (Kurabgabesatzung) vom 11.12.2024, gilt ab 1. Januar 2025 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Lancken-Granitz als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherberger (Wohnungen, Zimmer, Wohnwagen und sonstige Schlafgelegenheiten), 12,75 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 51,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
12,75 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherberger (Wohnungen, Zimmer, Wohnwagen und sonstige Schlafgelegenheiten) | 12,75 € je Bett |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Kurtaxe in Lancken-Granitz
Wie hoch ist die Kurtaxe in Lancken-Granitz?
2,07 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.
Zahlen Kinder in Lancken-Granitz Kurtaxe?
Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts und ab 7 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Lancken-Granitz von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 und ihre Begleitpersonen und Wer in Lancken-Granitz arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd..
Was muss ich als Gastgeber in Lancken-Granitz tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und stellt unverzüglich eine Kurkarte aus. Abgeführt wird an die Gemeinde nach Rechnungslegung. Gäste werden unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, im elektronischen Meldesystem der Tourist-Information angemeldet.
Was gilt in Lancken-Granitz sonst noch?
Die Kurabgabe ist in allen Monaten gleich hoch. In den Sätzen ist die Umsatzsteuer enthalten. Die Jahreskurabgabe beträgt 62,08 €. Wer in Lancken-Granitz eine eigene Wohnung oder ein eigenes Ferienhaus überwiegend zur Erholung nutzt, zahlt eine pauschale Jahreskurabgabe. Auch Tagesgäste ohne Übernachtung zahlen die Kurabgabe, über eine Tageskurkarte. Befreiungen und Vergünstigungen darfst du als Vermieter nicht selbst gewähren. Für Kurkarten, die die Tourist-Information erstellt, berechnet sie dir nach Jahresende einen Verwaltungsaufwand von 20 % der einbezahlten Kurabgabe. Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Bei vorzeitiger Abreise kann die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag in begründeten Fällen erstattet werden.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Lancken-Granitz für Vermieter?
Beherberger (Wohnungen, Zimmer, Wohnwagen und sonstige Schlafgelegenheiten): 12,75 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 51,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Lancken-Granitz die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du als selbständig Tätiger, dem der Fremdenverkehr in Lancken-Granitz unmittelbar oder mittelbar Vorteile bringt.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Bis zum 15. Juli jedes Jahres teilst du der Gemeinde unaufgefordert mit, was sie für die Berechnung braucht, auch Änderungen gegenüber dem Vorjahr; sind die Angaben unverändert, darf die Gemeinde die des Vorjahres übernehmen. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe an die Gemeinde. Als Beherberger nennt die Satzung ausdrücklich alle, die an Kurgäste oder Erholungssuchende Wohnungen, Zimmer oder Wohnwagen und sonstige Schlafgelegenheiten vermieten. Als Fremdenbetten zählen alle vermieteten Schlafgelegenheiten, auch Notbetten, Couchen und Liegen sowie vermietete eigene Betten. Die Abgabe wird nach den Verhältnissen am 1. Mai des Jahres festgesetzt, für das sie erhoben wird. Machst du keine Angaben, werden die Berechnungsgrundlagen geschätzt. Das Amt Mönchgut-Granitz berechnet und zieht die Fremdenverkehrsabgabe für die Gemeinde ein.
Muss ich meine Ferienwohnung in Lancken-Granitz registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Lancken-Granitz steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,07 €: „Die Kurabgabe beträgt pro Tag 2,07 €.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Lancken-Granitz (Kurabgabesatzung) vom 11.12.2024) Kinder unter 7 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind von der Kurabgabe befreit.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Lancken-Granitz (Kurabgabesatzung) vom 11.12.2024) Zählweise: „Der An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Lancken-Granitz (Kurabgabesatzung) vom 11.12.2024) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Lancken-Granitz unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Lancken-Granitz (Fremdenverkehrsabgabesatzung), Beschluss vom 11.12.2024) Beherberger (Wohnungen, Zimmer, Wohnwagen und sonstige Schlafgelegenheiten): „nach Anzahl der vorhandenen 12,75 € Personen, wie Inhaber von Hotels, Fremdenbetten, die gegen Entgelt zur“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Lancken-Granitz (Fremdenverkehrsabgabesatzung), Beschluss vom 11.12.2024)