Kurabgabe in Wiek (Rügen): was Gastgeber 2026 erheben.
Wiek (Rügen) erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 24,50 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 24,50 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 17 Jahren | 1,25 € | 1,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 16 Jahre | 1,00 € | 0,75 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Wiek (Beschluss 16.09.2020, gültig ab 06.11.2020 laut Ortsrechtsverzeichnis des Amtes Nord-Rügen), gilt ab 6. November 2020 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Wiek (Rügen) als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter, 8,00 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 32,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
8,00 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter | 8,00 € je Bett |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Kurtaxe in Wiek (Rügen)
Wie hoch ist die Kurtaxe in Wiek (Rügen)?
Hauptsaison (1. Juni bis 30. September): 1,25 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Oktober bis 31. Mai): 1,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Wiek (Rügen) Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 16 Jahren zahlen 1,00 € (Hauptsaison) und 0,75 € (Nebensaison) und ab 17 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Wiek (Rügen) von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte mit 100 v.H. Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn sie ihren Aufenthalt selbst bezahlen und Wer in Wiek in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, gilt nicht als ortsfremd..
Was muss ich als Gastgeber in Wiek (Rügen) tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt die Kurkarte aus.
Was gilt in Wiek (Rügen) sonst noch?
Die Hauptsaison geht vom 1. Juni bis 30. September, die Nebensaison vom 1. Oktober bis 31. Mai. Der ermäßigte Satz beträgt in der Hauptsaison 1,00 € und in der Nebensaison 0,75 €. Der ermäßigte Satz für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres gilt nur in Begleitung ihrer Eltern. Den ermäßigten Satz zahlen auch Schüler, Auszubildende, Studenten sowie Wehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit Nachweis, Schwerbehinderte mit mehr als 50 % Behinderung mit Ausweis und ärztlich bescheinigte Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen. Eine Jahreskurkarte kostet 30,00 € (voll) oder 20,00 € (ermäßigt). Wer in Wiek eine eigene Wohnung überwiegend zur Erholung nutzt, zahlt eine Jahreskurabgabe. Du haftest als Vermieter für die Abgabeschuld.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Wiek (Rügen) für Vermieter?
Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: 8,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 32,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Wiek (Rügen) die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du, wenn du aus dem Fremdenverkehr in Wiek Vorteile erzielst.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Bis zum 15. Juli jedes Jahres teilst du der Gemeinde Wiek mit, was sie für die Berechnung braucht. Fällig ist die Abgabe 2 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe an die Gemeinde. Für Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter beträgt die Abgabe mindestens 10,00 € im Jahr; Teilbeträge für einzelne Saisonzeiten gibt es nicht. Für Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter zählen die Fremdenbetten, die am 1. Juli des Jahres vorhanden sind und gegen Entgelt zur Beherbergung bereitgehalten werden. Machst du keine Angaben, werden sie sachgerecht geschätzt.
Muss ich meine Ferienwohnung in Wiek (Rügen) registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Wiek (Rügen) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 1,25 €: „Hauptsaison 1,25 € 1,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Wiek (Beschluss 16.09.2020, gültig ab 06.11.2020 laut Ortsrechtsverzeichnis des Amtes Nord-Rügen)) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder unter 6 (sechs) Jahren,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Wiek (Beschluss 16.09.2020, gültig ab 06.11.2020 laut Ortsrechtsverzeichnis des Amtes Nord-Rügen)) Kinder 6 bis 16 Jahre, Hauptsaison, 1,00 €: „Hauptsaison 1,25 € 1,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Wiek (Beschluss 16.09.2020, gültig ab 06.11.2020 laut Ortsrechtsverzeichnis des Amtes Nord-Rügen)) Kinder 6 bis 16 Jahre, Altersgrenze: „Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 17.Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Wiek (Beschluss 16.09.2020, gültig ab 06.11.2020 laut Ortsrechtsverzeichnis des Amtes Nord-Rügen)) Erwachsene, Nebensaison, 1,00 €: „Nebensaison 1,00 € 0,75 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Wiek (Beschluss 16.09.2020, gültig ab 06.11.2020 laut Ortsrechtsverzeichnis des Amtes Nord-Rügen)) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder unter 6 (sechs) Jahren,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Wiek (Beschluss 16.09.2020, gültig ab 06.11.2020 laut Ortsrechtsverzeichnis des Amtes Nord-Rügen)) Kinder 6 bis 16 Jahre, Nebensaison, 0,75 €: „Nebensaison 1,00 € 0,75 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Wiek (Beschluss 16.09.2020, gültig ab 06.11.2020 laut Ortsrechtsverzeichnis des Amtes Nord-Rügen)) Je Nacht: „Die Höhe der Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag gleich ein Aufenthaltstag) im Erhebungsgebiet“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Wiek (Beschluss 16.09.2020, gültig ab 06.11.2020 laut Ortsrechtsverzeichnis des Amtes Nord-Rügen)) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, die aus dem Fremdenverkehr Vorteile erzielen.“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wiek, Beschluss vom 02.05.2012, nichtamtliche Lesefassung) Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: „bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern 8,00 EUR je Bett, jedoch mindestens 10,00 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wiek, Beschluss vom 02.05.2012, nichtamtliche Lesefassung)