Kurabgabe in Sassnitz: was Gastgeber 2026 erheben.
Sassnitz erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 52,50 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 7 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 7 bis 14 Jahre | 1,50 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Sassnitz (Kurabgabesatzung) vom 25.02.2026, gilt ab 1. April 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 21. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Sassnitz
Wie hoch ist die Kurtaxe in Sassnitz?
3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Sassnitz Kurtaxe?
Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts, Kinder von 7 bis 14 Jahren zahlen 1,50 € und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Sassnitz von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 gegen Vorlage des Ausweises, Einwohner mit Hauptwohnsitz in Sassnitz und ihre Verwandten ersten Grades, wenn sie unentgeltlich bei ihnen wohnen, Teilnehmer an von der Stadt anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen und Wer in Sassnitz arbeitet, in Ausbildung ist oder einem genehmigten Gewerbe nachgeht, gilt nicht als ortsfremd.
Was muss ich als Gastgeber in Sassnitz tun?
Wer Gäste beherbergt, kassiert die Kurabgabe im Voraus vom Gast und führt sie an die Stadt ab. Gäste werden am Werktag nach der Ankunft beziehungsweise Abreise im elektronischen Meldesystem an- und abgemeldet; mit der Anmeldung wird die Kurkarte ausgestellt.
Was gilt in Sassnitz sonst noch?
Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für Erwachsene für 90,00 €. Du haftest als Vermieter für die Kurabgabe deiner Gäste. Bei vorzeitiger Abreise werden auf Antrag in begründeten Fällen 50 % der zu viel gezahlten Kurabgabe erstattet. Die Satzung gilt seit dem 1. April 2026; sie löste die Satzung vom 1. Januar 2025 ab. Es zählt das Alter am Reisetag, nicht das Geburtsjahr: Wer 14 ist, zahlt den ermäßigten Satz, wer 15 ist, den Erwachsenensatz; sechsjährige Kinder zahlen nichts.
Muss ich meine Ferienwohnung in Sassnitz registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Sassnitz steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,00 €: „Erwachsener (ab 15 Jahren) 3,00 € pro Tag“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Sassnitz (Kurabgabesatzung) vom 25.02.2026) Kinder unter 7 Jahren, 0,00 €: „Zum Reisezeitpunkt betrachtet also ist das Kind 6 Jahre alt, zahlt es 0 €“ (Schriftliche Auskunft der Stadt Sassnitz, 21. Oktober 2026) Kinder 7 bis 14 Jahre, 1,50 €: „Kind (7-14 Jahre) 1,50 € pro Tag“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Sassnitz (Kurabgabesatzung) vom 25.02.2026) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Sassnitz (Kurabgabesatzung) vom 25.02.2026)