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Kurabgabe in Glowe: was Gastgeber 2026 erheben.

Glowe erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 18. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 28,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 28,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. Mai bis 30. September; Nebensaison: 1. Oktober bis 30. April.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 17 Jahren 2,00 € 1,50 €
Kinder unter 12 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 12 bis 16 Jahre 1,50 € 1,00 €

Quelle: Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Glowe vom 10. März 2015 (Beschluss vom 07.12.2022, § 4 Höhe), gilt ab 1. Januar 2023 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 18. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

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Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Göhren, Hiddensee, Lancken-Granitz.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Glowe

Wie hoch ist die Kurtaxe in Glowe?

Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Oktober bis 30. April): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Glowe Kurtaxe?

Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts, Kinder von 12 bis 16 Jahren zahlen 1,50 € (Hauptsaison) und 1,00 € (Nebensaison) und ab 17 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Glowe von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 v. H., wenn sie die Kosten des Aufenthalts in voller Höhe selbst tragen, Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die laut amtlichem Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag und Wer in Glowe in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, gilt nicht als ortsfremd.

Was muss ich als Gastgeber in Glowe tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt die Kurkarte aus. Abgeführt wird monatlich.

Was gilt in Glowe sonst noch?

Kinder zahlen den ermäßigten Satz nur in Begleitung ihrer Eltern. Ermäßigt zahlen auch Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis 27 Jahre mit Nachweis sowie Schwerbehinderte mit mehr als 50 Prozent Behinderung gegen Vorlage des Behindertenausweises. Ermäßigt zahlen auch Begleitpersonen körperbehinderter Gäste mit ärztlicher Bescheinigung sowie Rentner und Vorruheständler mit Nachweis. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für 50,00 € (ermäßigt 30,00 €). Der frühere Zuschlag für Hundehalter entfällt seit dem 01.01.2025. Du haftest als Vermieter für die Abgabeschuld. Die Tourist-Info Glowe bestätigt schriftlich, dass die Befreiungen und Ermäßigungen der Lesefassung weiter gelten.

Muss ich meine Ferienwohnung in Glowe registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Glowe steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 2,00 €: „Hauptsaison 2,00 € 1,50 € (01.Mai bis 30.September) Nebensaison 1,50 € 1,00 € (01.Oktober bis 30.April)“ (Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Glowe vom 10. März 2015 (Beschluss vom 07.12.2022, § 4 Höhe)) Kinder unter 12 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder unter 12 (zwölf) Jahren,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Glowe vom 10.03.2015 - Nichtamtliche Lesefassung (Basissatzung)) Kinder 12 bis 16 Jahre, Hauptsaison, 1,50 €: „Hauptsaison 2,00 € 1,50 € (01.Mai bis 30.September) Nebensaison 1,50 € 1,00 € (01.Oktober bis 30.April)“ (Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Glowe vom 10. März 2015 (Beschluss vom 07.12.2022, § 4 Höhe)) Kinder 12 bis 16 Jahre, Altersgrenze: „Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 13. bis zur Vollendung des 17.Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Glowe vom 10.03.2015 - Nichtamtliche Lesefassung (Basissatzung)) Erwachsene, Nebensaison, 1,50 €: „Hauptsaison 2,00 € 1,50 € (01.Mai bis 30.September) Nebensaison 1,50 € 1,00 € (01.Oktober bis 30.April)“ (Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Glowe vom 10. März 2015 (Beschluss vom 07.12.2022, § 4 Höhe)) Kinder unter 12 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder unter 12 (zwölf) Jahren,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Glowe vom 10.03.2015 - Nichtamtliche Lesefassung (Basissatzung)) Kinder 12 bis 16 Jahre, Nebensaison, 1,00 €: „Hauptsaison 2,00 € 1,50 € (01.Mai bis 30.September) Nebensaison 1,50 € 1,00 € (01.Oktober bis 30.April)“ (Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Glowe vom 10. März 2015 (Beschluss vom 07.12.2022, § 4 Höhe)) Je Nacht: „Die Höhe der Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag gleich ein Aufenthaltstag) im Erhebungsgebiet“ (Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Glowe vom 10. März 2015 (Beschluss vom 07.12.2022, § 4 Höhe))