Kurabgabe in Dranske: was Gastgeber 2026 erheben.
Dranske erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 28,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 28,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 1,50 € | 1,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 17 Jahre | 1,00 € | 0,50 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske, Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2020, ausgefertigt am 01.12.2020 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Dranske als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter, 6,00 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 24,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
6,00 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter | 6,00 € je Bett |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee, Lancken-Granitz.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Dranske
Wie hoch ist die Kurtaxe in Dranske?
Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 30. April): 1,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Dranske Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,00 € (Hauptsaison) und 0,50 € (Nebensaison).
Wer ist in Dranske von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 v. H., wenn sie die Kosten des Aufenthalts in voller Höhe selbst tragen, Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die laut amtlichem Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag und Wer in Dranske in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, gilt nicht als ortsfremd.
Was muss ich als Gastgeber in Dranske tun?
Wer Gäste beherbergt, gibt innerhalb von 24 Stunden eine Kurkarte aus und führt den Betrag monatlich an die Gemeinde ab. Abgeführt wird monatlich.
Was gilt in Dranske sonst noch?
Kinder zahlen den ermäßigten Satz nur in Begleitung ihrer Eltern. Den ermäßigten Satz zahlen auch Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis 27 Jahre mit Nachweis, Schwerbehinderte mit mehr als 50 Prozent Behinderung gegen Vorlage des Behindertenausweises sowie Begleitpersonen körperbehinderter Gäste mit ärztlicher Bescheinigung. Die Jahreskurkarte kostet 40,00 € (ermäßigt 25,00 €). Eigentümer und Besitzer einer Wohnung, die sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzen, zahlen pro Person eine Jahreskurabgabe. Du haftest als Vermieter für die Abgabeschuld.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Dranske für Vermieter?
Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: 6,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 24,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Dranske die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du, wenn du aus dem Fremdenverkehr in Dranske Vorteile ziehst.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Die Zahlenangaben zur Berechnung teilst du der Gemeinde Dranske bis zum 15. Juli jedes Jahres mit. Fällig ist die Abgabe zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe an die Gemeinde. Du zahlst mindestens 10,00 € im Jahr. Gezählt werden die Fremdenbetten, die du am 1. Juli gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst. Diese Satzung von 2010 hat die Satzung vom 3. Dezember 2001 abgelöst.
Muss ich meine Ferienwohnung in Dranske registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Dranske steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 1,50 €: „voll ermäßigt Hauptsaison 1,50 € 1,00 € (01.Mai bis 31.Oktober) Nebensaison 1,00 € 0,50 € (01.November bis 30.April)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske, Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2020, ausgefertigt am 01.12.2020) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske, Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2020, ausgefertigt am 01.12.2020) Kinder 6 bis 17 Jahre, Hauptsaison, 1,00 €: „voll ermäßigt Hauptsaison 1,50 € 1,00 € (01.Mai bis 31.Oktober) Nebensaison 1,00 € 0,50 € (01.November bis 30.April)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske, Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2020, ausgefertigt am 01.12.2020) Kinder 6 bis 17 Jahre, Altersgrenze: „Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske, Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2020, ausgefertigt am 01.12.2020) Erwachsene, Nebensaison, 1,00 €: „voll ermäßigt Hauptsaison 1,50 € 1,00 € (01.Mai bis 31.Oktober) Nebensaison 1,00 € 0,50 € (01.November bis 30.April)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske, Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2020, ausgefertigt am 01.12.2020) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske, Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2020, ausgefertigt am 01.12.2020) Kinder 6 bis 17 Jahre, Nebensaison, 0,50 €: „voll ermäßigt Hauptsaison 1,50 € 1,00 € (01.Mai bis 31.Oktober) Nebensaison 1,00 € 0,50 € (01.November bis 30.April)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske, Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2020, ausgefertigt am 01.12.2020) Je Nacht: „pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag gleich ein Aufenthaltstag)“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske, Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2020, ausgefertigt am 01.12.2020) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, die aus dem Fremdenverkehr Vorteile erzielen.“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Dranske – staatlich anerkannter Erholungsort (nichtamtliche Lesefassung der Satzung vom 28.12.2010, Ortsrecht des Amtes Nord-Rügen)) Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: „a) bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern 6,00 EUR je Bett, jedoch mindestens 10,00 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Dranske – staatlich anerkannter Erholungsort (nichtamtliche Lesefassung der Satzung vom 28.12.2010, Ortsrecht des Amtes Nord-Rügen))