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Kurabgabe in Mönchgut: was Gastgeber 2026 erheben.

Mönchgut erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 67,44 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumTageBetrag
Hauptsaison 8 67,44 €

An- und Abreisetag zählen beide.

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag. Hauptsaison: 1. Mai bis 31. Oktober und 20. Dezember bis 6. Januar; Nebensaison: 1. November bis 19. Dezember und 7. Januar bis 30. April.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 14 Jahren 3,37 € 2,54 €
Kinder unter 7 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 7 bis 13 Jahre 1,69 € 1,27 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Mönchgut (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2024, gilt ab 1. Januar 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

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Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee.

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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Mönchgut

Wie hoch ist die Kurtaxe in Mönchgut?

Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober und 20. Dezember bis 6. Januar): 3,37 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag; Nebensaison (1. November bis 19. Dezember und 7. Januar bis 30. April): 2,54 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.

Zahlen Kinder in Mönchgut Kurtaxe?

Kinder unter 7 Jahren zahlen nichts, Kinder von 7 bis 13 Jahren zahlen 1,69 € (Hauptsaison) und 1,27 € (Nebensaison) und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Mönchgut von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Assistenzhunde (Blindenführhunde, Signalhunde, Begleithunde) von Menschen mit Schwerbehindertenausweis, der die Mitnahme eines Assistenzhundes vermerkt und Wer in Mönchgut arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd.

Was muss ich als Gastgeber in Mönchgut tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und stellt unverzüglich eine Kurkarte aus. Abgeführt wird an die Gemeinde nach Rechnungslegung. Gäste werden unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, im elektronischen Meldesystem der Kurverwaltung angemeldet.

Was gilt in Mönchgut sonst noch?

Die Hälfte zahlen Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 und ihre notwendige Begleitperson. Für mitgebrachte Hunde werden ganzjährig 1,00 € pro Tag und Hund fällig. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurkarte für Erwachsene für 101,11 €. Die Kurabgabe wird gemeinsam mit Baabe, Göhren und Sellin erhoben. Befreiungen und Ermäßigungen darfst du als Vermieter nicht selbst gewähren. Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.

Muss ich meine Ferienwohnung in Mönchgut registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Mönchgut steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,37 €: „Hauptsaison Nebensaison Erwachsene 3,37 € 2,54 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Mönchgut (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2024) Kinder unter 7 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe sind Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres befreit.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Mönchgut (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2024) Kinder 7 bis 13 Jahre, Hauptsaison, 1,69 €: „Kind vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zur 1,69 € 1,27 € Vollendung des 14. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Mönchgut (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2024) Erwachsene, Nebensaison, 2,54 €: „Hauptsaison Nebensaison Erwachsene 3,37 € 2,54 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Mönchgut (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2024) Kinder unter 7 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Kurabgabe sind Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres befreit.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Mönchgut (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2024) Kinder 7 bis 13 Jahre, Nebensaison, 1,27 €: „Kind vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zur 1,69 € 1,27 € Vollendung des 14. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Mönchgut (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2024) Zählweise: „Der An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Mönchgut (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2024)