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Kurabgabe in Putbus: was Gastgeber 2026 erheben.

Putbus erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 52,50 €

Die Kurabgabe gilt nur in der Stadt Putbus mit den Ortsteilen Putbus, Alt Lanschvitz, Altkamp, Beuchow, Freetz, Groß Stresow, Güstelitz, Kasnevitz, Ketelshagen, Klein Stresow, Krakvitz, Krimvitz, Lauterbach, Lonvitz, Muglitz, Neuendorf, Neukamp, Vilmnitz und Wreechen.

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. Mai bis 31. Oktober; Nebensaison: 1. November bis 30. April.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 8 Jahren 2,50 € 1,25 €
Kinder unter 8 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: 2. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung einer Kurabgabe, Putbusser Nachrichten Sonderdruck Nr. 7/2025 (mit dem Volltext der Satzung), gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Putbus als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Betriebe, die Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten vermieten, 10,00 € je Bett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 40,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

10,00 € je Bett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Betriebe, die Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten vermieten 10,00 € je Bett
Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze 10,00 € je Stellplatz

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Putbus

Wie hoch ist die Kurtaxe in Putbus?

Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 30. April): 1,25 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Putbus Kurtaxe?

Kinder unter 8 Jahren zahlen nichts und ab 8 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Putbus von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Schwerbehinderte ab 80 % Grad der Behinderung gegen Vorlage des amtlichen Ausweises, Halter und Besitzer von Assistenzhunden, für die Abgabe für den Hund und Nicht abgabepflichtig sind Einwohner mit Hauptwohnsitz in Putbus und ihre Verwandten ersten Grades sowie Personen, die dort in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, ein genehmigtes Gewerbe betreiben oder sich nur vorübergehend zur Berufsausübung aufhalten..

Was muss ich als Gastgeber in Putbus tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet jeden Gast zur Kurabgabe an und ab und zieht die Kurabgabe ein. Die Kurverwaltung rechnet monatlich mit dir ab; eine längere Abrechnungsfrist vereinbarst du schriftlich mit ihr. Gemeldet wird über das elektronische Verfahren der Kurverwaltung (AVS-Meldeschein).

Was gilt in Putbus sonst noch?

Tagesgäste ohne Übernachtung zahlen 1,50 € ganzjährig. Wer in Putbus eine eigene Wohnung oder ein eigenes Ferienhaus überwiegend zur Erholung nutzt, zahlt eine Jahreskurabgabe von 75,00 € pro Person. Du haftest als Vermieter für die Abgabenschuld deiner Gäste. Wenn du deine Melde- und Abrechnungspflichten nicht erfüllst und der Gast die Kurabgabe selbst in der Kurverwaltung zahlt, werden dir jährlich 25 % des eingezahlten Betrags als Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt. Boots- und Schiffseigner mit jährlichem Dauerliegeplatz in Putbus und ihre Familienangehörigen zahlen eine Jahreskurabgabe von 37,50 € pro Person.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Putbus für Vermieter?

Betriebe, die Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten vermieten: 10,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 40,00 €. Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze: 10,00 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Putbus die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Putbus Vorteile bringt; private Kleinvermieter nennt die Satzung ausdrücklich.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Bis zum 25. Juli jedes Jahres teilst du dem Eigenbetrieb Tourismus der Stadt Putbus unaufgefordert mit, was er für die Berechnung braucht; beginnst du neu, zeigst du das spätestens 4 Wochen nach dem Start an. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Die Tabelle nennt den Abgabesatz pro Jahr. Merkmale wie die Bettenzahl gelten nach den Verhältnissen am 15. Juli jedes Jahres. Beginnst du erst nach dem 30. September mit der Vermietung, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr. Endest du im Lauf des Jahres, wird dir für jeden vollen Kalendermonat ohne Abgabepflicht ein Zwölftel erstattet. Den Bescheid erlässt der Eigenbetrieb Tourismus der Stadt Putbus.

Muss ich meine Ferienwohnung in Putbus registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Putbus steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 2,50 €: „Die Kurabgabe beträgt pro Tag und Person einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer a) in der Hauptsaison (vom 01. Mai bis 31. Oktober) 2,50 EUR“ (2. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung einer Kurabgabe, Putbusser Nachrichten Sonderdruck Nr. 7/2025 (mit dem Volltext der Satzung)) Kinder unter 8 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder im Alter bis einschließlich 7 Jahre,“ (2. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung einer Kurabgabe, Putbusser Nachrichten Sonderdruck Nr. 7/2025 (mit dem Volltext der Satzung)) Erwachsene, Nebensaison, 1,25 €: „b) in der Nebensaison (vom 01. November bis 30. April) 1,25 EUR“ (2. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung einer Kurabgabe, Putbusser Nachrichten Sonderdruck Nr. 7/2025 (mit dem Volltext der Satzung)) Kinder unter 8 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder im Alter bis einschließlich 7 Jahre,“ (2. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung einer Kurabgabe, Putbusser Nachrichten Sonderdruck Nr. 7/2025 (mit dem Volltext der Satzung)) Gebiet: „Die Kurabgabe wird in der Stadt Putbus mit den Ortsteilen Putbus, Alt Lanschvitz, Altkamp, Beuchow, Freetz, Groß Stresow, Güstelitz, Kasnevitz, Ketelshagen, Klein Stresow, Krakvitz, Krimvitz, Lauterbach, Lonvitz, Muglitz, Neuendorf, Neukamp, Vilmnitz und Wreechen als staatlich anerkannter Erholungsort erhoben.“ (2. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung einer Kurabgabe, Putbusser Nachrichten Sonderdruck Nr. 7/2025 (mit dem Volltext der Satzung)) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten als ein Tag.“ (2. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung einer Kurabgabe, Putbusser Nachrichten Sonderdruck Nr. 7/2025 (mit dem Volltext der Satzung)) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Fremdenverkehrsabgabepflichtig sind alle Personen und Personenvereinigungen (hierzu zählen auch private Kleinvermieter), denen durch den Fremdenverkehr im Gebiet der Stadt Putbus“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der Stadt Putbus (Fremdenverkehrsabgabesatzung, FVAS), Beschluss vom 25.08.2014) Betriebe, die Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten vermieten: „Betriebe die Betten, Zimmer, Wohnungen und sonstige Schlafgelegenheiten vermieten Betten 10,00 € / Bett“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der Stadt Putbus (Fremdenverkehrsabgabesatzung, FVAS), Beschluss vom 25.08.2014) Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze: „03. Camping-/Zelt-/Wohnmobilstellplätze Schiffsliegeplätze a) Stellplätze b) Liegeplätze a) 10,00€ b) 10,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe der Stadt Putbus (Fremdenverkehrsabgabesatzung, FVAS), Beschluss vom 25.08.2014)