Kurabgabe in Putgarten: was Gastgeber 2026 erheben.
Putgarten erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 21,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 21,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 17 Jahren | 1,50 € | 1,00 € |
| Kinder unter 12 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 12 bis 16 Jahre | 1,00 € | 0,50 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Putgarten 2019 - 2024 (vom 26. Dezember 2018) und vier weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Putgarten als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter, 6,00 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 24,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
6,00 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter | 6,00 € je Bett |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee.
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Putgarten
Wie hoch ist die Kurtaxe in Putgarten?
Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 30. April): 1,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Putgarten Kurtaxe?
Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts, Kinder von 12 bis 16 Jahren zahlen 1,00 € (Hauptsaison) und 0,50 € (Nebensaison) und ab 17 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Putgarten von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte mit 100 v.H. Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn sie ihren Aufenthalt selbst bezahlen, Wer in Putgarten in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, gilt nicht als ortsfremd. und Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, auf Antrag.
Was muss ich als Gastgeber in Putgarten tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe ein, führt sie an die Gemeinde ab und stellt die Kurkarte aus.
Was gilt in Putgarten sonst noch?
Die Hauptsaison geht vom 1. Mai bis 31. Oktober, die Nebensaison vom 1. November bis 30. April. Der ermäßigte Satz beträgt in der Hauptsaison 1,00 € und in der Nebensaison 0,50 €. Der ermäßigte Satz für Kinder vom Beginn des 13. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres gilt nur in Begleitung ihrer Eltern. Schüler, Auszubildende, Studenten sowie Wehr- und Zivildienstleistende zahlen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr den ermäßigten Satz, wenn sie es nachweisen. Schwerbehinderte mit mehr als 50 % Behinderung zahlen den ermäßigten Satz, wenn sie den Behindertenausweis vorlegen. Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen zahlen den ermäßigten Satz, wenn eine ärztliche Bescheinigung die Notwendigkeit der Begleitung nachweist. Rentner und Vorruheständler zahlen den ermäßigten Satz, wenn sie ihren Renten- oder Vorruhestandsnachweis vorlegen. Eine Jahreskurkarte kostet 45,00 € (voll) oder 30,00 € (ermäßigt). Wer in Putgarten eine eigene Wohnung überwiegend zur Erholung nutzt, zahlt pro Person eine Jahreskurabgabe. Du haftest als Vermieter für die Abgabeschuld.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Putgarten für Vermieter?
Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: 6,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 24,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Putgarten die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du, wenn du aus dem Fremdenverkehr in Putgarten Vorteile erzielst.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Bis zum 15. Juli jedes Jahres teilst du der Gemeinde Putgarten mit, was sie für die Berechnung braucht. Fällig ist die Abgabe 2 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids, in einer Summe an die Gemeinde. Für Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter beträgt die Abgabe mindestens 10,00 € im Jahr. Für Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter zählen die Fremdenbetten, die am 1. Juli des Jahres vorhanden sind und gegen Entgelt zur Beherbergung bereitgehalten werden. Die Abgabepflicht entsteht am 1. Januar des Kalenderjahres, frühestens mit dem Start der Tätigkeit. Machst du keine Angaben, werden sie sachgerecht geschätzt. Bei besonders ungünstigen Verhältnissen kann die Abgabe auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden oder Ratenzahlung bewilligt werden.
Muss ich meine Ferienwohnung in Putgarten registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Putgarten steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 1,50 €: „Hauptsaison 1,50 € 1,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Putgarten 2019 - 2024 (vom 26. Dezember 2018)) Kinder unter 12 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder unter 12 (zwölf) Jahren,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Putgarten 2019 - 2024 (vom 26. Dezember 2018)) Kinder 12 bis 16 Jahre, Hauptsaison, 1,00 €: „Hauptsaison 1,50 € 1,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Putgarten 2019 - 2024 (vom 26. Dezember 2018)) Kinder 12 bis 16 Jahre, Altersgrenze: „Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 13. bis zur Vollendung des 17.Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Putgarten 2019 - 2024 (vom 26. Dezember 2018)) Erwachsene, Nebensaison, 1,00 €: „Nebensaison 1,00 € 0,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Putgarten 2019 - 2024 (vom 26. Dezember 2018)) Kinder unter 12 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder unter 12 (zwölf) Jahren,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Putgarten 2019 - 2024 (vom 26. Dezember 2018)) Kinder 12 bis 16 Jahre, Nebensaison, 0,50 €: „Nebensaison 1,00 € 0,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Putgarten 2019 - 2024 (vom 26. Dezember 2018)) Je Nacht: „Die Höhe der Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag gleich ein Aufenthaltstag) im Erhebungsgebiet“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Putgarten 2019 - 2024 (vom 26. Dezember 2018)) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, die aus dem Fremdenverkehr Vorteile erzielen.“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Putgarten, Beschluss vom 28.02.2008, nichtamtliche Lesefassung) Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: „bei Beherbergungsbetrieben und Zimmervermietern 6,00 EUR je Bett, jedoch mindestens 10,00 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Putgarten, Beschluss vom 28.02.2008, nichtamtliche Lesefassung)