Gästebeitrag in Bad Bevensen: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Bevensen erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 49,00 € |
Gezählt werden höchstens 28 Tagessätze je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 3,50 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Gästebeitragssatzung) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Bevensen als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Ferienwohnungs- und Ferienhaus-Vermietung an wechselnde Gäste, 2,145 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 428,98 € Tourismusbeitrag im Jahr.
2,145 % des Jahresumsatzes.
Es zählt der Umsatz ohne Umsatzsteuer, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Einnahmen, und zwar grundsätzlich der des vorletzten Kalenderjahres vor dem Erhebungsjahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungs- und Ferienhaus-Vermietung an wechselnde Gäste | 2,145 % des Jahresumsatzes |
| Hotel garni, Gasthof oder Pension (auch Privatzimmer) mit Frühstück | 1,311 % des Jahresumsatzes |
| Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension | 0,715 % des Jahresumsatzes |
| Erholungsheim oder Schulungsheim | 0,265 % des Jahresumsatzes |
| Sonstige Überlassung von Gästeunterkünften, etwa Wohnmobil-Stellplatz oder Campingplatz | 1,059 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Bevensen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Bevensen?
3,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Bevensen Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Bad Bevensen von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden, zahlen nichts., Bettlägerig Kranke und Personen, die die Einrichtungen nicht nutzen können, zahlen nichts; das musst du nachweisen lassen., Dienstleistende des Bundesfreiwilligendienstes mit Dienststelle im Ort zahlen nichts. und Teilnehmer an anerkannten Kongressen, Tagungen und Lehrgängen zahlen nichts, wenn sie die Einrichtungen sonst nicht nutzen können..
Was muss ich als Gastgeber in Bad Bevensen tun?
Wer Gäste beherbergt, nimmt die Daten bei der Anreise im elektronischen Meldeschein auf, zieht den Gästebeitrag ein und stellt die Bevensen-Card aus. Den eingezogenen Gästebeitrag lieferst du nach der Abrechnung der Bad Bevensen Marketing GmbH bei ihr ab; einen festen Termin nennt die Satzung nicht. Gemeldet und abgerechnet wird über das elektronische System der Bad Bevensen Marketing GmbH, das du kostenlos nutzt.
Was gilt in Bad Bevensen sonst noch?
Statt der Nächte kann ein Jahresgästebeitrag von 28 Tagessätzen gezahlt werden, der für das ganze Kalenderjahr gilt. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und ihre Begleitperson zahlen die Hälfte des Tagessatzes. Du führst über alle Gäste, auch befreite, ein tagaktuelles Gästeverzeichnis. Weigert sich ein Gast zu zahlen, meldest du das unverzüglich der Bad Bevensen Marketing GmbH, sonst haftest du für den Betrag.
Was kostet der Tourismusbeitrag in Bad Bevensen für Vermieter?
Ferienwohnungs- und Ferienhaus-Vermietung an wechselnde Gäste: 2,145 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 18 % Gewinnsatz × 13,24 % Abgabesatz). Hotel garni, Gasthof oder Pension (auch Privatzimmer) mit Frühstück: 1,311 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 11 % Gewinnsatz × 13,24 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension: 0,715 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 6 % Gewinnsatz × 13,24 % Abgabesatz). Erholungsheim oder Schulungsheim: 0,265 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 2 % Gewinnsatz × 13,24 % Abgabesatz). Sonstige Überlassung von Gästeunterkünften, etwa Wohnmobil-Stellplatz oder Campingplatz: 1,059 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 8 % Gewinnsatz × 13,24 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Bad Bevensen den Tourismusbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Bad Bevensen selbstständig Leistungen anbietest, die dem Bedarf der Touristen dienen, etwa als Vermieter einer Ferienwohnung.
Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?
Du zeigst die Aufnahme deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats an und machst auf Anforderung die Angaben zum Umsatz mit Nachweisen. Die Vorausleistung und der festgesetzte Beitrag sind jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Liegt der Beitrag für ein Jahr unter 5,00 €, setzt die Stadt ihn vorläufig nicht fest; sie holt ihn nach, sobald mehrere Jahre zusammen mindestens 5,00 € ergeben. Es zählt der Umsatz ohne Umsatzsteuer, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Einnahmen, und zwar grundsätzlich der des vorletzten Kalenderjahres vor dem Erhebungsjahr. Die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf setzt den Beitrag für die Stadt per Bescheid fest. Die Stadt kann schon im laufenden Jahr Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags verlangen. Der Vorteilssatz ist der Teil deines Umsatzes, der als vom Tourismus herrührend gilt; der Gewinnsatz drückt die Gewinnmöglichkeit der Betriebsart aus. Übst du mehrere verschiedene selbstständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Bevensen registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Bevensen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,50 €: „Der Tagessatz beträgt je Person 3,50 € einschließlich Umsatzsteuer.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Gästebeitragssatzung) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „1. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Gästebeitragssatzung) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Je Nacht: „Der Gästebeitrag wird nach der Anzahl der Übernachtungen bemessen (Tagessatz).“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Gästebeitragssatzung) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Höchstens 28: „Der nach Abs. 1 zu errechnende Gästebeitrag beträgt im Kalenderjahr höchstens den in Abs. 3 festgelegten Jahresgästebeitrag. (3) Der Gästebeitragspflichtige kann anstelle des nach Übernachtungen berechneten Gästebeitrages nach Absatz 1 einen Jahresgästebeitrag in Höhe von 28 Tagessätzen zahlen“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Gästebeitragssatzung) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Besondere wirtschaftliche Vorteile sind denen geboten, die im Stadtgebiet in selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen im Rahmen der für den Tourismus erfolgenden Bedarfsdeckung allgemein anbieten.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Ferienwohnungs- und Ferienhaus-Vermietung an wechselnde Gäste: „A03 Ferienwohnungs-/-haus-Vermietung an wechselnde Gäste 90% 18%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Vorteilssatz, Ferienwohnungs- und Ferienhaus-Vermietung an wechselnde Gäste: „A03 Ferienwohnungs-/-haus-Vermietung an wechselnde Gäste 90% 18%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Hotel garni, Gasthof oder Pension (auch Privatzimmer) mit Frühstück: „A02 Hotel garni; Gasthof, Pension (auch Privatzimmer), jeweils mit Frühstück 90% 11%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Vorteilssatz, Hotel garni, Gasthof oder Pension (auch Privatzimmer) mit Frühstück: „A02 Hotel garni; Gasthof, Pension (auch Privatzimmer), jeweils mit Frühstück 90% 11%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension: „Halb-/Vollpension, hier ohne Gaststätten-Betrieb (vgl. A01 90% 6%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension: „Halb-/Vollpension, hier ohne Gaststätten-Betrieb (vgl. A01 90% 6%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Erholungsheim oder Schulungsheim: „A04 Erholgungsheim, Schulungsheim 100% 2%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Vorteilssatz, Erholungsheim oder Schulungsheim: „A04 Erholgungsheim, Schulungsheim 100% 2%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Sonstige Überlassung von Gästeunterkünften, etwa Wohnmobil-Stellplatz oder Campingplatz: „A06 sonstige Überlassung von Gästeunterkünften (z.B. Wohnmobil-Stellplatz, Campingplatz usw.) 100% 8%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Vorteilssatz, Sonstige Überlassung von Gästeunterkünften, etwa Wohnmobil-Stellplatz oder Campingplatz: „A06 sonstige Überlassung von Gästeunterkünften (z.B. Wohnmobil-Stellplatz, Campingplatz usw.) 100% 8%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 13,24 v. H. des Messbetrags gemäß § 3 Absatz 1.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf) Umsatz: „Als Umsatz im Sinne dieser Satzung gilt die Summe der Entgelte (abzüglich Umsatzsteuer) im Sinne des § 10 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen. Im Stadtgebiet erzielt ist der Umsatz auch, soweit die Erfüllung von Leistungspflichten außerhalb dieses Gebietes erfolgt. Maßgebend ist der Umsatz des vorletzten dem Erhebungsjahr (im Sinne von § 5) vorausgegangen Kalenderjahres (Vorvorjahres).“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Bevensen (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 03.12.2013, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Erhebungsjahre 2025 bis 2027), Fassung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf)