Zum Inhalt springen
Keyset

Gästebeitrag in Butjadingen: was Gastgeber 2026 erheben.

Butjadingen erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 63,70 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 63,70 €

Das dritte und jedes weitere Kind einer Familie zahlt nichts, wenn für das erste und zweite Kind der Gästebeitrag entrichtet wird. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht. Hauptsaison: 15. März bis 15. Oktober; Nebensaison: 16. Oktober bis 31. Dezember und 1. Januar bis 14. März.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 13 Jahren 3,50 € 1,60 €
Kinder unter 3 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 3 bis 12 Jahre 2,10 € 1,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Gästebeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026, gilt ab 1. Januar 2026 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

Tourismusbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Butjadingen als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Appartements und Privatzimmer, Umsatz bis 90.000 €, 1,61 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 322,00 € Tourismusbeitrag im Jahr.

1,61 % des Jahresumsatzes.

Es zählt der steuerbare Umsatz ohne Umsatzsteuer, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Appartements und Privatzimmer, Umsatz bis 90.000 € 1,61 % des Jahresumsatzes
Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Appartements und Privatzimmer, Umsatz über 90.000 € 1,323 % des Jahresumsatzes
Hotel, Gasthof oder Pension garni, Umsatz bis 200.000 € 1,725 % des Jahresumsatzes
Hotel, Gasthof oder Pension garni, Umsatz über 200.000 € 1,38 % des Jahresumsatzes
Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 € 1,438 % des Jahresumsatzes
Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 € 0,863 % des Jahresumsatzes
Familienerholungsstätte 0,115 % des Jahresumsatzes
Camping- und Zeltplatz 1,323 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

An der Nordsee: Baltrum, Borkum, Büsum, Cuxhaven, Dornum, Esens, Friedrichskoog, Helgoland, Hörnum (Sylt), Juist, Kampen (Sylt), Krummhörn (Greetsiel).

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Butjadingen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Butjadingen?

Hauptsaison (15. März bis 15. Oktober): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (16. Oktober bis 31. Dezember und 1. Januar bis 14. März): 1,60 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Butjadingen Kurtaxe?

Kinder unter 3 Jahren zahlen nichts, Kinder von 3 bis 12 Jahren zahlen 2,10 € (Hauptsaison) und 1,00 € (Nebensaison) und ab 13 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Butjadingen von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, zahlen nichts., Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder dem Merkzeichen H zahlen nichts., Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, zahlen nichts. und Wer nur für eine Übernachtung zu einer besonderen Familienfeier kommt (etwa Hochzeit oder Beerdigung), zahlt nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Butjadingen tun?

Wer Gäste beherbergt, stellt innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft die digitale Gästekarte aus und zieht den Gästebeitrag gleichzeitig ein; du haftest für die vollständige Ablieferung. Den eingezogenen Gästebeitrag lieferst du innerhalb von 14 Tagen nach der Zahlungsaufforderung der Tourismus-Service Butjadingen ab. Jeden Gast meldest du innerhalb von drei Tagen bei der Tourismus-Service Butjadingen, grundsätzlich digital über das Web-Portal AVS.

Was gilt in Butjadingen sonst noch?

Hauptsaison ist vom 15. März bis 15. Oktober, die übrige Zeit ist Nebensaison. Die Übernachtung am Saisonwechsel zählt zur Saison, die gerade endet. Zweitwohnungs-Eigentümer, Dauercamper und Dauerlieger in Yachthäfen zahlen den Jahresgästebeitrag statt des Tagessatzes. Teilnehmer an von der Gemeinde anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen zahlen die Hälfte. Du legst die Satzung in den vermieteten Räumen gut sichtbar aus.

Was kostet der Tourismusbeitrag in Butjadingen für Vermieter?

Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Appartements und Privatzimmer, Umsatz bis 90.000 €: 1,61 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 28 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Appartements und Privatzimmer, Umsatz über 90.000 €: 1,323 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 23 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension garni, Umsatz bis 200.000 €: 1,725 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 30 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension garni, Umsatz über 200.000 €: 1,38 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 €: 1,438 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 €: 0,863 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Familienerholungsstätte: 0,115 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 2 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Camping- und Zeltplatz: 1,323 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 23 % Gewinnsatz × 5,75 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Butjadingen den Tourismusbeitrag?

Zahlen musst du als selbstständig tätige Person oder als Unternehmen, wenn dir der Tourismus in Butjadingen unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt; das trifft auch alle, die Ferienunterkünfte vermieten.

Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?

Bis zum 31. Mai jedes Jahres meldest du der Gemeinde ungefragt die Angaben, die sie zur Berechnung braucht. Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Beträgt dein Beitrag für das Jahr weniger als 5 €, wird er nicht erhoben. Es zählt der steuerbare Umsatz ohne Umsatzsteuer, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen. Die Vorteilssätze und Gewinnsätze stehen in der Betriebsartentabelle, einer Anlage der Satzung. Maßgeblich ist der Umsatz des Kalenderjahres vor dem Erhebungsjahr. Beginnst du deine Tätigkeit zu Jahresbeginn oder im Laufe eines Jahres, zählt stattdessen der Umsatz des Erhebungsjahres. Deine beitragspflichtige Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats nach dem Beginn an. Übst du mehrere verschiedenartige selbstständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.

Muss ich meine Ferienwohnung in Butjadingen registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Butjadingen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,50 €: „In der Hauptsaison a) nach Vollendung des 13. Lebensjahres 3,50 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Gästebeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026) Kinder unter 3 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „1. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Gästebeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026) Kinder 3 bis 12 Jahre, Hauptsaison, 2,10 €: „b) nach Vollendung des 3. bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres (3 bis 12 Jahre) 2,10 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Gästebeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026) Erwachsene, Nebensaison, 1,60 €: „in der Nebensaison a) nach Vollendung des 13. Lebensjahres 1,60 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Gästebeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026) Kinder unter 3 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „1. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Gästebeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026) Kinder 3 bis 12 Jahre, Nebensaison, 1,00 €: „b) nach Vollendung des 3. bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres (3 bis 12 Jahre) 1,00 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Gästebeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthalts wird nach der Zahl der Übernachtungen berechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Gästebeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Tourismusbeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026) Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Appartements und Privatzimmer, Umsatz bis 90.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern/- 104 appartements und Privatzimmern, Umsatz bis 90.000 € 100 28“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Appartements und Privatzimmer, Umsatz bis 90.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern/- 104 appartements und Privatzimmern, Umsatz bis 90.000 € 100 28“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Appartements und Privatzimmer, Umsatz über 90.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern/- 105 appartements und Privatzimmern, Umsatz über 90.000 100 23“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Appartements und Privatzimmer, Umsatz über 90.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern/- 105 appartements und Privatzimmern, Umsatz über 90.000 100 23“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Hotel, Gasthof oder Pension garni, Umsatz bis 200.000 €: „100 100 30 Hotel, Gasthof. Pension, garni bis 200.000 € Umsatz“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension garni, Umsatz bis 200.000 €: „100 100 30 Hotel, Gasthof. Pension, garni bis 200.000 € Umsatz“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Hotel, Gasthof oder Pension garni, Umsatz über 200.000 €: „101 Hotel, Gasthof. Pension, garni über 200.000 € Umsatz 100 24“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension garni, Umsatz über 200.000 €: „101 Hotel, Gasthof. Pension, garni über 200.000 € Umsatz 100 24“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 €: „Halb-/Vollpension bis 102 100 25 500.000 € Umsatz“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Umsatz bis 500.000 €: „Halb-/Vollpension bis 102 100 25 500.000 € Umsatz“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 €: „Halb-/Vollpension über 103 100 15 500.000 € Umsatz“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Umsatz über 500.000 €: „Halb-/Vollpension über 103 100 15 500.000 € Umsatz“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Familienerholungsstätte: „106 Familienerholungsstätte 100 2“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Vorteilssatz, Familienerholungsstätte: „106 Familienerholungsstätte 100 2“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Camping- und Zeltplatz: „107 Camping-, Zeltplatz 100 23“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Vorteilssatz, Camping- und Zeltplatz: „107 Camping-, Zeltplatz 100 23“ (Betriebsartentabelle (Spalten Betriebsart, Bezeichnung, Vorteilssatz, Gewinnsatz) der Gemeinde Butjadingen, im selben Ordner veröffentlicht wie die Tourismusbeitragssatzung vom 18.12.2025; die Datei trägt selbst weder Titel noch Datum) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5,75 v.H. des Messbetrages gemäß § 3 Abs. 1.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Tourismusbeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026) Umsatz: „Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung wird verstanden: der steuerbare Umsatz (ohne Umsatzsteuer) im Sinne des § 1 des Umsatzsteuergesetzes, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Butjadingen (Tourismusbeitragssatzung) vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026)