Kurabgabe in Helgoland: was Gastgeber 2026 erheben.
Helgoland erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Sommersaison | 7 | 52,50 € |
Alle Sätze
| Wer | Sommersaison | Wintersaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 3,75 € | 2,00 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Helgoland über die Erhebung einer Kurabgabe im Geltungsbereich der Gemeinde Helgoland (Kurabgabesatzung) nach Beschlussfassung vom 28.01.2025, ausgefertigt am 31.01.2025, gilt ab 1. April 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Helgoland als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienhäuser und Ferienwohnungen, überwiegend an Kurgäste und Erholungsuchende vermietet, 1,181 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 236,25 € Tourismusabgabe im Jahr.
1,181 % des Jahresumsatzes.
Es zählen die Einnahmen des Vorjahres; bei privater Vermietung sind das die Bruttoeinnahmen aus der Vermietung (Übernachtungen mal Zimmer- oder Bettenpreis).
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienhäuser und Ferienwohnungen, überwiegend an Kurgäste und Erholungsuchende vermietet | 1,181 % des Jahresumsatzes |
| Privatzimmer ohne Frühstück | 1,181 % des Jahresumsatzes |
| Privatzimmer nur mit Frühstück | 0,878 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen nur mit Frühstück | 0,878 % des Jahresumsatzes |
| Hotels, Gasthöfe und Pensionen für Kurgäste, mit Teil- oder Vollverpflegung | 0,506 % des Jahresumsatzes |
| Privatzimmer mit Teil- oder Vollverpflegung | 0,506 % des Jahresumsatzes |
| Hotels und Gasthöfe für Geschäftsreisende | 0,428 % des Jahresumsatzes |
| Camping- und Zeltplätze | 0,9 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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An der Nordsee: Baltrum, Borkum, Büsum, Butjadingen, Cuxhaven, Dornum, Esens, Friedrichskoog, Hörnum (Sylt), Juist, Kampen (Sylt), Krummhörn (Greetsiel).
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Helgoland
Wie hoch ist die Kurtaxe in Helgoland?
Sommersaison (1. April bis 31. Oktober): 3,75 € je Erwachsenem und Nacht; Wintersaison (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Helgoland Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Helgoland von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Auszubildende und Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zahlen nichts, wenn sie es nachweisen., Menschen mit einem Grad der Behinderung von 70 % und mehr zahlen nichts., Ständige Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn im Ausweis das Merkzeichen B eingetragen ist. und Wer dienstlich oder beruflich auf der Insel ist und die Einrichtungen nicht nutzt (oder nutzen muss), zahlt nichts; die Tätigkeit weist du als Vermieter nach..
Was muss ich als Gastgeber in Helgoland tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe bei den Gästen ein. Der Helgoland Tourismus-Service stellt dir die Kurabgabe monatlich in Rechnung. Am Ankunftstag stellst du für jeden Gast unverzüglich eine Kurkarte (HelgolandCard) aus, auf Papier oder über das elektronische Gästecard-System des Tourismus-Service.
Was gilt in Helgoland sonst noch?
Pro Kalenderjahr zahlt ein Erwachsener höchstens 135,00 Euro, auch bei mehreren Aufenthalten. Wer auf Helgoland Eigentum oder eine Wohneinheit besitzt, aber dort nicht wohnt, zahlt unabhängig von der Aufenthaltsdauer den Jahreshöchstbetrag. Die Kurabgabe ist am Ankunftstag fällig und wird beim Vermieter gezahlt. Du legst die Satzung für deine Gäste sichtbar aus.
Was kostet die Tourismusabgabe in Helgoland für Vermieter?
Ferienhäuser und Ferienwohnungen, überwiegend an Kurgäste und Erholungsuchende vermietet: 1,181 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 35 % Gewinnsatz × 3,75 % Abgabesatz). Privatzimmer ohne Frühstück: 1,181 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 35 % Gewinnsatz × 3,75 % Abgabesatz). Privatzimmer nur mit Frühstück: 0,878 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 26 % Gewinnsatz × 3,75 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen nur mit Frühstück: 0,878 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 26 % Gewinnsatz × 3,75 % Abgabesatz). Hotels, Gasthöfe und Pensionen für Kurgäste, mit Teil- oder Vollverpflegung: 0,506 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 3,75 % Abgabesatz). Privatzimmer mit Teil- oder Vollverpflegung: 0,506 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 3,75 % Abgabesatz). Hotels und Gasthöfe für Geschäftsreisende: 0,428 % des Jahresumsatzes (60 % Vorteilssatz × 19 % Gewinnsatz × 3,75 % Abgabesatz). Camping- und Zeltplätze: 0,9 % des Jahresumsatzes (60 % Vorteilssatz × 40 % Gewinnsatz × 3,75 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Helgoland die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus auf Helgoland unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet, also auch als Vermieter von Ferienwohnungen oder Privatzimmern. Alle Körperschaften des öffentlichen Rechts sind befreit. Gemeinnützige Einrichtungen sind befreit, es sei denn, sie stehen mit Privatbetrieben im Wettbewerb, wie zum Beispiel Erholungsheime.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Den Beginn deiner Tätigkeit meldest du der Gemeinde innerhalb eines Monats von dir aus, die Angaben zur Berechnung auf ihre Anforderung (Abgabeerklärung). Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids fällig. Es wird ein Mindestbetrag von 10 Euro erhoben. Es zählen die Einnahmen des Vorjahres; bei privater Vermietung sind das die Bruttoeinnahmen aus der Vermietung (Übernachtungen mal Zimmer- oder Bettenpreis). Maßgebend sind die Einnahmen des Jahres vor dem Erhebungsjahr. Die Anlage nennt den Vorteilssatz und den Mindestgewinnsatz, beide in Prozent. Der Mindestgewinnsatz wird nach den jeweils gültigen Reingewinnsätzen der Richtsatzsammlung des Vorjahres festgesetzt. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Muss ich meine Ferienwohnung in Helgoland registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Helgoland steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Sommersaison, 3,75 €: „a) Sommersaison für: Erwachsene 3,75 € pro Tag“ (Satzung der Gemeinde Helgoland über die Erhebung einer Kurabgabe im Geltungsbereich der Gemeinde Helgoland (Kurabgabesatzung) nach Beschlussfassung vom 28.01.2025, ausgefertigt am 31.01.2025) Kinder unter 18 Jahren, Sommersaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres frei“ (Satzung der Gemeinde Helgoland über die Erhebung einer Kurabgabe im Geltungsbereich der Gemeinde Helgoland (Kurabgabesatzung) nach Beschlussfassung vom 28.01.2025, ausgefertigt am 31.01.2025) Erwachsene, Wintersaison, 2,00 €: „b) Wintersaison für: Erwachsene 2,00 € pro Tag“ (Satzung der Gemeinde Helgoland über die Erhebung einer Kurabgabe im Geltungsbereich der Gemeinde Helgoland (Kurabgabesatzung) nach Beschlussfassung vom 28.01.2025, ausgefertigt am 31.01.2025) Kinder unter 18 Jahren, Wintersaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres frei“ (Satzung der Gemeinde Helgoland über die Erhebung einer Kurabgabe im Geltungsbereich der Gemeinde Helgoland (Kurabgabesatzung) nach Beschlussfassung vom 28.01.2025, ausgefertigt am 31.01.2025) Je Nacht: „Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt.“ (Satzung der Gemeinde Helgoland über die Erhebung einer Kurabgabe im Geltungsbereich der Gemeinde Helgoland (Kurabgabesatzung) nach Beschlussfassung vom 28.01.2025, ausgefertigt am 31.01.2025) Tourismusabgabe, wer zahlt: „(1) Abgabepflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen und alle selbständig tätigen Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde Helgoland unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden.“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Ferienhäuser und Ferienwohnungen, überwiegend an Kurgäste und Erholungsuchende vermietet: „01.04.00 Ferienhäusern und -wohnungen, die diese überwiegend 90 35 an Kurgäste und erholungssuchende Gäste vermieten.“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Vorteilssatz, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, überwiegend an Kurgäste und Erholungsuchende vermietet: „01.04.00 Ferienhäusern und -wohnungen, die diese überwiegend 90 35 an Kurgäste und erholungssuchende Gäste vermieten.“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Privatzimmer ohne Frühstück: „01.03.03 ohne Frühstück vermieten. 90 35“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Vorteilssatz, Privatzimmer ohne Frühstück: „01.03.03 ohne Frühstück vermieten. 90 35“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Privatzimmer nur mit Frühstück: „01.03.02 nur mit Frühstück 90 26“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Vorteilssatz, Privatzimmer nur mit Frühstück: „01.03.02 nur mit Frühstück 90 26“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Hotels, Gasthöfe und Pensionen nur mit Frühstück: „01.02.02 nur mit Frühstück gewähren. 90 26“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen nur mit Frühstück: „01.02.02 nur mit Frühstück gewähren. 90 26“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Hotels, Gasthöfe und Pensionen für Kurgäste, mit Teil- oder Vollverpflegung: „01.02.01 mit Teil- oder Vollverpflegung 90 15“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Vorteilssatz, Hotels, Gasthöfe und Pensionen für Kurgäste, mit Teil- oder Vollverpflegung: „01.02.01 mit Teil- oder Vollverpflegung 90 15“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Privatzimmer mit Teil- oder Vollverpflegung: „01.03.01 mit Teil- oder Vollverpflegung 90 15“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Vorteilssatz, Privatzimmer mit Teil- oder Vollverpflegung: „01.03.01 mit Teil- oder Vollverpflegung 90 15“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Hotels und Gasthöfe für Geschäftsreisende: „01.01.00 Hotels und Gasthöfen, die überwiegend Personen in 60 19 Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit Unterkunft gewähren“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Vorteilssatz, Hotels und Gasthöfe für Geschäftsreisende: „01.01.00 Hotels und Gasthöfen, die überwiegend Personen in 60 19 Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit Unterkunft gewähren“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Camping- und Zeltplätze: „02.00.00 Inhaber von Camping- und Zeltplätzen. 60 40“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Vorteilssatz, Camping- und Zeltplätze: „02.00.00 Inhaber von Camping- und Zeltplätzen. 60 40“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Abgabesatz: „Die Abgabe beträgt 3,75 v. H. des Messbetrages ( § 5 ) dieser Satzung.“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015) Umsatz: „Bei privater Vermietung von Zimmern, Wohnungen und/oder Appartements gelten die Bruttoeinnahmen aus der Vermietung ( Anzahl der Übernachtungen x Zimmer-/Bettenpreis ) als Einnahmen im genannten Sinne.“ (Gesamtfassung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Helgoland vom 07.07.2015)