Kurabgabe in Barth: was Gastgeber 2026 erheben.
Barth erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 40,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Tage | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 8 | 40,00 € |
An- und Abreisetag zählen beide.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,50 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Barth (2. Änderung der Satzung vom 08.12.2022, Beschluss der Stadtvertretung vom 25.09.2025), gilt ab 1. Januar 2026 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Barth als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Vermietung von Betten und Unterkünften (Vorteilsstufe 4), 46,76 € je 1,5 Betten im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 124,69 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
46,76 € je 1,5 Betten im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vermietung von Betten und Unterkünften (Vorteilsstufe 4) | 46,76 € je 1,5 Betten |
| Vermietung von Stell- und Liegeplätzen, Camping-, Zelt- und Wohnmobilplätze (Vorteilsstufe 4) | 46,76 € je 1,5 Stellplätze |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Hiddensee, Lancken-Granitz.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Barth
Wie hoch ist die Kurtaxe in Barth?
2,50 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag.
Zahlen Kinder in Barth Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Barth von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 und ihre Begleitperson, wenn sie auf ständige Begleitung angewiesen sind und Wer in Barth arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd.
Was muss ich als Gastgeber in Barth tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe am Anreisetag ein und gibt den Gästen eine Gästekarte. Abgeführt wird spätestens einen Monat nach Erhalt der Abrechnung, unbar. Gäste werden am Anreisetag angemeldet.
Was gilt in Barth sonst noch?
Die Kurabgabe gilt für das ganze Stadtgebiet von Barth. Statt der Tagessätze gibt es eine Jahreskurabgabe von 75,00 € pro Person. In der Kurabgabe ist die Umsatzsteuer enthalten. Befreiungen oder Ermäßigungen darfst du als Vermieter nicht ohne Anweisung der Stadt gewähren.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Barth für Vermieter?
Vermietung von Betten und Unterkünften (Vorteilsstufe 4): 46,76 € je 1,5 Betten im Jahr (23,38 € je Vorteilseinheit × 2, eine Vorteilseinheit je 1,5 Betten), bei 4 Betten 124,69 €. Vermietung von Stell- und Liegeplätzen, Camping-, Zelt- und Wohnmobilplätze (Vorteilsstufe 4): 46,76 € je 1,5 Stellplätze im Jahr (23,38 € je Vorteilseinheit × 2, eine Vorteilseinheit je 1,5 Stellplätze). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Barth die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Barth Vorteile unmittelbarer oder mittelbarer Art bringt.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Die Daten zur Berechnung, Stand 1. Juli, teilst du der Stadt bis zum 1. August des Jahres mit. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Bei Übernachtungsmöglichkeiten wird nach der Zahl der Betten oder ähnlichen Schlafplätze gerechnet; eine Grundvorteilseinheit sind 1,5 Betten. Für Betreiber von Camping-, Zelt- und Wohnmobilplätzen gilt die Grundvorteilseinheit entsprechend, mit 1,5 Stellplätzen. Den Satz von 23,38 € je Vorteilseinheit legt die 4. Änderung fest; sie gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung. Beginnst du erst nach dem 1. August, kann die Jahresabgabe auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden. Stellst du den Betrieb bis zum 1. März dauerhaft ein oder fängst du erst nach dem 30. Oktober an, entfällt die Abgabe für das Jahr.
Muss ich meine Ferienwohnung in Barth registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Barth steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,50 €: „Die Höhe der Kurabgabe beträgt je Tag und Person: 2,50 €.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Barth (2. Änderung der Satzung vom 08.12.2022, Beschluss der Stadtvertretung vom 25.09.2025)) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Barth (2. Änderung der Satzung vom 08.12.2022, Beschluss der Stadtvertretung vom 25.09.2025)) Zählweise: „Dabei gelten, unabhängig von der Anreisezeit, An- und Abreisetag als zwei Tage.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Barth (2. Änderung der Satzung vom 08.12.2022, Beschluss der Stadtvertretung vom 25.09.2025)) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen, denen im Erhebungsgebiet durch den Fremdenverkehr Vorteile unmittelbarer oder mittelbarer Art erwachsen.“ (Lesefassung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Barth, mit Anlage) Vermietung von Betten und Unterkünften (Vorteilsstufe 4): „Vermietung von Betten/Unterkünften 2,0 Betten Je 1,5 1,333“ (Lesefassung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Barth, mit Anlage) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 23,38 Euro.“ (4. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Barth vom 04.10.2023) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem doppelten Abgabesatz (Faktor 2,0)“ (Lesefassung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Barth, mit Anlage) Vermietung von Stell- und Liegeplätzen, Camping-, Zelt- und Wohnmobilplätze (Vorteilsstufe 4): „Vermietung von Stell- und Stetlplätzen/Liegeplätzen 2,0 Liege- Je 1,5 1,333“ (Lesefassung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Barth, mit Anlage) Vorteilseinheit: „Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit (§ 7) beträgt 23,38 Euro.“ (4. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Barth vom 04.10.2023) Vorteilsstufe: „in der Vorteilsstufe 4 dem doppelten Abgabesatz (Faktor 2,0)“ (Lesefassung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Barth, mit Anlage)