Kurabgabe in Hiddensee: was Gastgeber 2026 erheben.
Hiddensee erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 35,00 € |
Für einen ununterbrochenen Aufenthalt im Kalenderjahr zahlst du höchstens die Jahreskurabgabe von 75,00 € pro Person.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,50 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.07.2025, gilt ab 15. August 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Hiddensee als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter, 5,00 € je Bett im Jahr.
Für deine Vermietung zahlst du 20,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.
5,00 € je Bett im Jahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter | 5,00 € je Bett |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Vorpommern-Rügen: Ahrenshoop, Altenkirchen (Rügen), Barth, Binz, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Fuhlendorf, Glowe, Göhren, Lancken-Granitz.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Hiddensee
Wie hoch ist die Kurtaxe in Hiddensee?
2,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Hiddensee Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Hiddensee von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre erforderliche Begleitperson (Kennzeichen B im Ausweis), Verwandte ersten Grades von Menschen, die auf Hiddensee ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses und Wer auf Hiddensee arbeitet, in Ausbildung ist oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, gilt nicht als ortsfremd.
Was muss ich als Gastgeber in Hiddensee tun?
Wer Gäste beherbergt, nimmt die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und stellt unverzüglich eine Kurkarte aus. Abgeführt wird an den Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb nach Rechnungslegung. Gäste werden unverzüglich, spätestens am Anreisetag, im elektronischen Meldesystem des Hafen- und Kurbetriebs gemeldet.
Was gilt in Hiddensee sonst noch?
Für einen mitgeführten Hund erhöht sich die Abgabe um 0,50 € pro Tag. Für einen Hund gibt es statt der Tagessätze eine Jahresaufenthaltsabgabe von 15,00 € (30 Aufenthaltstage). Verbände der Wohlfahrtspflege, Bildungseinrichtungen, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit erhalten auf Antrag 50 % Ermäßigung für die von ihnen verschickten Personen. Du darfst als Vermieter Befreiungen oder Ermäßigungen nur mit Zustimmung des Hafen- und Kurbetriebs gewähren. Du haftest als Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Vereinnahmung und Abführung.
Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Hiddensee für Vermieter?
Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: 5,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 20,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Hiddensee die Fremdenverkehrsabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr auf Hiddensee Vorteile bietet; genannt sind auch Vermieter von Ferienwohnungen, Zimmern und Ferienhäusern.
Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?
Aufnahme, Beendigung oder Veränderung deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich an. Fällig ist die Abgabe 14 Tage nach Bekanntmachung des Bescheids, in einer Summe an die Gemeinde. Du zahlst mindestens 10,00 € im Jahr. Gezählt werden die Fremdenbetten, die du am 1. Juni jeden Jahres gegen Entgelt zur Beherbergung bereithältst. Gibst du deine Tätigkeit vor dem 1. Mai auf oder nimmst du sie erst nach dem 30. September auf, wirst du für dieses Jahr nicht veranlagt.
Muss ich meine Ferienwohnung in Hiddensee registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Hiddensee steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,50 €: „Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person 2,50 € pro Tag.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.07.2025) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.07.2025) Je Nacht: „An- und Abreisetag gelten als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee (Kurabgabesatzung), Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.07.2025) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee Vorteile geboten werden: a) Inhaber von Hotels, Pensionen, Fremden-, Kinder- und Erholungsheimen, Jugendherbergen sowie sonstige Personen, die Gäste oder Erholungssuchende gegen Entgelte beherbergen sowie Vermieter von Ferienwohnungen und -Zimmern sowie Ferienhäusern/Bungalows“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee (Beschluss vom 7. September 1999, ausgefertigt am 23.10.2002)) Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter: „in den Fällen des § 6 Abs. 1 a) 5,00 EUR / Bett“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee (Beschluss vom 7. September 1999, ausgefertigt am 23.10.2002))